4.Mose 35
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4. Mo 35,1 Und der HERR redete mit Mose auf den Gefilde der Moabiter am Jordan gegenüber Jericho und sprach:
4. Mo 35,2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie den Leviten Städte geben von ihren Erbgütern zur Wohnung;
4. Mo 35,3 dazu Vorstädte um die Städte her sollt ihr den Leviten auch geben, daß sie in den Städten wohnen und in den Vorstädten ihr Vieh und Gut und allerlei Tiere haben.
4. Mo 35,4 Die Weite aber der Vorstädte, die ihr den Leviten gebt, soll tausend Ellen draußen vor der Stadtmauer umher haben.
4. Mo 35,5 So sollt ihr nun messen außen an der Stadt von der Ecke gegen Morgen zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mittag zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Abend zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mitternacht zweitausend Ellen, daß die Stadt in der Mitte sei. Das sollen ihre Vorstädte sein.
4. Mo 35,6 Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollt ihr sechs Freistädte geben, daß dahinein fliehe, wer einen Totschlag getan hat. Über dieselben sollt ihr noch zweiundvierzig Städte geben,
4. Mo 35,7 daß alle Städte, die ihr den Leviten gebt, seien achtundvierzig mit ihren Vorstädten.
4. Mo 35,8 Und sollt derselben desto mehr geben von denen, die viel besitzen unter den Kindern Israel, und desto weniger von denen, die wenig besitzen; ein jeglicher nach seinem Erbteil, das ihm zugeteilt wird, soll Städte den Leviten geben.
4. Mo 35,9 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
4. Mo 35,10 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan ins Land Kanaan kommt,
4. Mo 35,11 sollt ihr Städte auswählen, daß sie Freistädte seien, wohin fliehe, wer einen Totschlag unversehens tut.
4. Mo 35,12 Und sollen unter euch solche Freistädte sein vor dem Bluträcher, daß der nicht sterben müsse, der einen Totschlag getan hat, bis daß er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden sei.
4. Mo 35,13 Und der Städte, die ihr geben werdet zu Freistädten, sollen sechs sein.
4. Mo 35,14 Drei sollt ihr geben diesseit des Jordans und drei im Lande Kanaan.
4. Mo 35,15 Das sind die sechs Freistädte, den Kindern Israel und den Fremdlingen und den Beisassen unter euch, daß dahin fliehe, wer einen Totschlag getan hat unversehens.
4. Mo 35,16 Wer jemand mit einem Eisen schlägt, daß er stirbt, der ist ein Totschläger und soll des Todes sterben.
4. Mo 35,17 Wirft er ihn mit einem Stein, mit dem jemand mag getötet werden, daß er davon stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben.
4. Mo 35,18 Schlägt er ihn aber mit einem Holz, mit dem jemand mag totgeschlagen werden, daß er stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben.
4. Mo 35,19 Der Rächer des Bluts soll den Totschläger zum Tode bringen; wo er ihm begegnet, soll er ihn töten.
4. Mo 35,20 Stößt er ihn aus Haß oder wirft etwas auf ihn aus List, daß er stirbt,
4. Mo 35,21 oder schlägt ihn aus Feindschaft mit seiner Hand, daß er stirbt, so soll er des Todes sterben, der ihn geschlagen hat; denn er ist ein Totschläger. Der Rächer des Bluts soll ihn zum Tode bringen, wo er ihm begegnet.
4. Mo 35,22 Wenn er ihn aber ungefähr stößt, ohne Feindschaft, oder wirft irgend etwas auf ihn unversehens
4. Mo 35,23 oder wirft irgend einen Stein auf ihn, davon man sterben mag, und er hat’s nicht gesehen, also daß er stirbt, und er ist nicht sein Feind, hat ihm auch kein Übles gewollt,
4. Mo 35,24 so soll die Gemeinde richten zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Rächer des Bluts nach diesen Rechten.
4. Mo 35,25 Und die Gemeinde soll den Totschläger erretten von der Hand des Bluträchers und soll ihn wiederkommen lassen zu der Freistadt, dahin er geflohen war; und er soll daselbst bleiben, bis daß der Hohepriester sterbe, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat.
4. Mo 35,26 Wird aber der Totschläger aus seiner Freistadt Grenze gehen, dahin er geflohen ist,
4. Mo 35,27 und der Bluträcher findet ihn außerhalb der Grenze seiner Freistadt und schlägt ihn tot, so soll er des Bluts nicht schuldig sein.
4. Mo 35,28 Denn er sollte in seiner Freistadt bleiben bis an den Tod des Hohenpriesters, und nach des Hohenpriesters Tod wieder zum Lande seines Erbguts kommen.
4. Mo 35,29 Das soll euch ein Recht sein bei euren Nachkommen, überall, wo ihr wohnt.
4. Mo 35,30 Den Totschläger soll man töten nach dem Mund zweier Zeugen. Ein Zeuge soll nicht aussagen über eine Seele zum Tode.
4. Mo 35,31 Und ihr sollt keine Versühnung nehmen für die Seele eines Totschlägers; denn er ist des Todes schuldig, und er soll des Todes sterben.
4. Mo 35,32 Und sollt keine Versühnung nehmen für den, der zur Freistadt geflohen ist, daß er wiederkomme, zu wohnen im Lande, bis der Priester sterbe.
4. Mo 35,33 Und schändet das Land nicht, darin ihr wohnet; denn wer blutschuldig ist, der schändet das Land, und das Land kann vom Blut nicht versöhnt werden, das darin vergossen wird, außer durch das Blut des, der es vergossen hat.
4. Mo 35,34 Verunreinigt das Land nicht, darin ihr wohnet, darin ich auch wohne; denn ich bin der HERR, der unter den Kindern Israel wohnt.
4. Mo 35,1 Und der HERR redete zu Mose in der Ebene Moabs, am Jordan, Jericho gegenüber, und sprach: |
4.Mo. 26,3; 4.Mo. 33,48-49; 4.Mo. 36,13 |
4. Mo 35,2 Gebiete den Kindern Israels, dass sie von ihrem Erbbesitztum den Leviten Städte geben, in denen sie wohnen können; dazu sollt ihr den Leviten auch einen Weideplatz rings um die Städte geben, |
Jos. 14,4; Jos. 21,2; 2.Chr. 11,14; Hes. 45,3-5; Hes. 48,8-14 |
4. Mo 35,3 damit sie in den Städten wohnen und in den Weideplätzen ihr Vieh, ihre Habe und alle ihre Tiere haben können! |
5.Mo. 12,19 |
4. Mo 35,4 Die Weideplätze der Städte aber, die ihr den Leviten geben sollt, sollen sich von der Stadtmauer nach außen hin 1 000 Ellen weit ringsum erstrecken. | |
4. Mo 35,5 So sollt ihr nun außen vor der Stadt an der Seite gegen Osten 2 000 Ellen messen und an der Seite gegen Süden 2 000 Ellen und an der Seite gegen Westen 2 000 Ellen und an der Seite gegen Norden 2 000 Ellen, sodass die Stadt in der Mitte liegt. Das sollen ihre Weideplätze sein. |
Weidepl.: 3.Mo. 25,33-34; 2.Chr. 11,14; 2.Chr. 31,19 |
4. Mo 35,6 Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollen die sechs Zufluchtsstädte sein, die ihr ihnen zu geben habt, damit dorthin fliehen kann, wer einen Totschlag begangen hat; und außerdem sollt ihr ihnen noch 42 Städte geben; |
4.Mo. 35,13-15; 5.Mo. 4,41-43; Jos. 20,1-9 |
4. Mo 35,7 alle Städte, die ihr den Leviten gebt, sollen 48 Städte sein, samt ihren Weideplätzen. |
Jos. 21,41 |
4. Mo 35,8 Und was die Städte betrifft, die ihr vom Erbbesitz der Kinder Israels geben werdet, sollt ihr von einem großen [Stamm] viele nehmen und von einem kleineren wenige; jeder [Stamm] soll gemäß dem ihm zugeteilten Erbteil den Leviten von seinen Städten geben. |
4.Mo. 26,54; Jos. 21,3; 2.Kor. 8,13-15 |
4. Mo 35,9 Und der HERR redete zu Mose und sprach: | |
4. Mo 35,10 Rede zu den Kindern Israels und sage zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan in das Land Kanaan kommt, |
4.Mo. 34,2; 3.Mo. 14,34; 3.Mo. 25,2; 5.Mo. 12,9-10 |
4. Mo 35,11 sollt ihr euch Städte wählen, die euch als Zufluchtsstädte dienen, damit ein Totschläger, der einen Menschen aus Versehen erschlägt, dorthin fliehen kann. |
2.Mo. 21,13; 5.Mo. 4,41-43; 5.Mo. 19,1-2; Jos. 20,1-9 |
4. Mo 35,12 Und diese Städte sollen euch als Zuflucht dienen vor dem Bluträcher, damit der Totschläger nicht sterben muss, ehe er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden hat. |
Bluträ.: 4.Mo. 35,19; 4.Mo. 35,25-27; 5.Mo. 19,5-6; Jos. 20,3-6; 2.Sam. 14,7 ehe er: 4.Mo. 35,24; 5.Mo. 19,11-13 |
4. Mo 35,13 Und unter den Städten, die ihr abgeben werdet, sollen euch sechs als Zufluchtsstädte dienen. |
4.Mo. 35,6 |
4. Mo 35,14 Drei Städte sollt ihr diesseits des Jordans abgeben und drei sollt ihr im Land Kanaan abgeben; das sollen Zufluchtsstädte sein. |
5.Mo. 4,41-43; Jos. 20,7-8 |
4. Mo 35,15 Diese sechs Städte sollen sowohl den Kindern Israels als auch den Fremdlingen und Bewohnern ohne Bürgerrecht unter euch als Zuflucht dienen, damit dahin fliehen kann, wer einen Menschen aus Versehen erschlagen hat. |
Fremdl.: 4.Mo. 15,15-16; 3.Mo. 24,22 |
4. Mo 35,16 Wenn er ihn aber mit einem eisernen Werkzeug schlägt, sodass er stirbt, dann ist er ein Totschläger, und ein solcher Totschläger soll unbedingt getötet werden. |
4.Mo. 35,17-21; 2.Mo. 21,12; 2.Mo. 21,14; 3.Mo. 24,17; 5.Mo. 19,12; 5.Mo. 19,14; 3.Mo. 24,17; 5.Mo. 19,11; 5.Mo. 19,12 |
4. Mo 35,17 Schlägt er ihn mit einem Faustkeil, mit dem jemand getötet werden kann, sodass er stirbt, dann ist er ein Totschläger, und ein solcher Totschläger soll unbedingt getötet werden. |
2.Mo. 21,12-14 |
4. Mo 35,18 Schlägt er ihn mit einem hölzernen Werkzeug in der Hand, mit dem man jemand totschlagen kann, sodass er stirbt, dann ist er ein Totschläger, und ein solcher Totschläger soll unbedingt getötet werden. | |
4. Mo 35,19 Der Bluträcher soll den Totschläger töten; wenn er ihn antrifft, soll er ihn töten. |
4.Mo. 35,21; 4.Mo. 35,24; 4.Mo. 35,27; 5.Mo. 19,6; 5.Mo. 19,12 |
4. Mo 35,20 Stößt einer den anderen aus Hass, oder wirft er absichtlich etwas auf ihn, sodass er stirbt, |
Gal. 5,19-21 |
4. Mo 35,21 oder schlägt er ihn aus Feindschaft mit seiner Hand, sodass er stirbt, so soll der, welcher ihn geschlagen hat, unbedingt getötet werden, denn er ist ein Totschläger. Der Bluträcher soll den Totschläger töten, wenn er ihn antrifft. |
Totschl.: 1.Mo. 4,8; 2.Sam. 3,27; 2.Sam. 20,10; Mt. 5,21-22 Bluträcher: 1.Kö. 2,31-37 |
4. Mo 35,22 Wenn er ihn aber aus Versehen, nicht aus Feindschaft stößt oder irgendein Gerät unabsichtlich auf ihn wirft, |
2.Mo. 21,13; 5.Mo. 19,5 |
4. Mo 35,23 oder wenn er irgendeinen Stein, von dem man sterben kann, auf ihn wirft, sodass er stirbt, und hat es nicht gesehen und ist nicht sein Feind, und wollte ihm auch keinen Schaden zufügen, | |
4. Mo 35,24 dann soll die Gemeinde zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Bluträcher nach diesen Rechtsbestimmungen entscheiden. |
4.Mo. 35,12; Jos. 20,6 |
4. Mo 35,25 Und die Gemeinde soll den Totschläger aus der Hand des Bluträchers erretten und ihn wieder zu seiner Zufluchtsstadt führen, in die er geflohen war; und er soll dort bleiben, bis zum Tod des Hohenpriesters, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat. |
Zuflucht.: Jos. 20,6 gesalbt: 2.Mo. 29,7; Dan. 9,26 |
4. Mo 35,26 Wenn allerdings der Totschläger aus dem Gebiet seiner Zufluchtsstadt, in die er geflohen ist, hinausgeht, |
4.Mo. 35,27 |
4. Mo 35,27 und der Bluträcher ihn außerhalb der Grenzen seiner Zufluchtsstadt findet, und der Bluträcher tötet den Totschläger, so hat er keine Blutschuld; |
2.Mo. 22,1-2; 5.Mo. 19,6; 5.Mo. 19,10 |
4. Mo 35,28 denn jener sollte bis zum Tod des Hohenpriesters in seiner Zufluchtsstadt bleiben und erst nach dem Tod des Hohenpriesters wieder zum Land seines Eigentums zurückkehren. | |
4. Mo 35,29 Und dies soll euch als Rechtssatzung gelten für alle eure Geschlechter in allen euren Wohnorten. |
4.Mo. 27,11 |
4. Mo 35,30 Jeden, der einen Menschen erschlägt — auf die Aussage der Zeugen hin soll man den Totschläger totschlagen; ein einziger Zeuge aber genügt nicht, um gegen einen Menschen zur Hinrichtung auszusagen. |
1.Mo. 9,5-6; 2.Mo. 21,12-14; 5.Mo. 17,6; 5.Mo. 19,15; Mt. 18,16; 2.Kor. 13,1; 1.Tim. 5,19; Hebr. 10,28; Offb. 11,3 |
4. Mo 35,31 Und ihr sollt kein Lösegeld annehmen für das Leben des Totschlägers, der des Todes schuldig ist, sondern er soll unbedingt getötet werden. |
5.Mo. 19,11-13 |
4. Mo 35,32 Ihr sollt auch kein Lösegeld von dem annehmen, der zu seiner Zufluchtsstadt geflohen ist, damit er vor dem Tod des Priesters zurückkehren und in dem Land wohnen kann. | |
4. Mo 35,33 Und ihr sollt das Land nicht entweihen, in dem ihr euch befindet! Denn das Blut entweiht das Land; und für das Land kann keine Sühnung erwirkt werden wegen des Blutes, das darin vergossen worden ist, außer durch das Blut dessen, der es vergossen hat. |
entweih.: 5.Mo. 21,1-8; 2.Kö. 24,4; Ps. 106,38 vergossen: 1.Mo. 9,5-6; 2.Sam. 21,1-9 |
4. Mo 35,34 So verunreinigt nun das Land nicht, in dem ihr wohnt und in dessen Mitte ich wohne! Denn ich, der HERR, wohne in der Mitte der Kinder Israels. |
verunre.: 3.Mo. 18,25; 5.Mo. 21,23 wohne: 2.Mo. 25,8; 2.Mo. 29,45-46; Hes. 48,35 |
4. Mo 35,1 And the LORD spoke unto Moses in the plains of Moab by Jordan near Jericho, saying, |
4.Mo. 22,1; 4.Mo. 26,63; 4.Mo. 31,12; 4.Mo. 33,50; 4.Mo. 36,13 |
4. Mo 35,2 Command the children of Israel, that they give unto the Levites of the inheritance of their possession cities to dwell in; and ye shall give also unto the Levites suburbs for the cities round about them. |
3.Mo. 25,32; 3.Mo. 25,33; Jos. 14,3; Jos. 14,4; Jos. 21,2-42; Hes. 45,1-8; Hes. 48,8; Hes. 48,22; 1.Kor. 9,10-14 |
4. Mo 35,3 And the cities shall they have to dwell in; and the suburbs of them shall be for their cattle, and for their goods, and for all their beasts. |
Jos. 21,11; 2.Chr. 11,14; Hes. 45,2 |
4. Mo 35,4 And the suburbs of the cities, which ye shall give unto the Levites, shall reach from the wall of the city and outward a thousand cubits round about. | |
4. Mo 35,5 And ye shall measure from without the city on the east side two thousand cubits, and on the south side two thousand cubits, and on the west side two thousand cubits, and on the north side two thousand cubits; and the city shall be in the midst: this shall be to them the suburbs of the cities. | |
4. Mo 35,6 And among the cities which ye shall give unto the Levites there shall be six cities for refuge, which ye shall appoint for the manslayer, that he may flee thither: and to them ye shall add forty and two cities. |
six cities for refuge: 4.Mo. 35,13; 4.Mo. 35,14; 5.Mo. 4,41-43; Jos. 20,2-9; Jos. 21,3; Jos. 21,13; Jos. 21,21; Jos. 21,27; Jos. 21,32; Jos. 21,36; Jos. 21,38; Ps. 9,9; Ps. 62,7; Ps. 62,8; Ps. 142,4; Ps. 142,5; Jes. 4,6; Mt. 11,28; Hebr. 6,18 |
4. Mo 35,7 So all the cities which ye shall give to the Levites shall be forty and eight cities: them shall ye give with their suburbs. |
Jos. 21,3-42; 1.Chr. 6,54-81 |
4. Mo 35,8 And the cities which ye shall give shall be of the possession of the children of Israel: from them that have many ye shall give many; but from them that have few ye shall give few: every one shall give of his cities unto the Levites according to his inheritance which he inheriteth. |
possession: 1.Mo. 49,7; 2.Mo. 32,28; 2.Mo. 32,29; 5.Mo. 33,8-11; Jos. 21,3 from them: 4.Mo. 26,54; 4.Mo. 33,54; 2.Mo. 16,18; 2.Kor. 8,13; 2.Kor. 8,14 |
4. Mo 35,9 And the LORD spoke unto Moses, saying, | |
4. Mo 35,10 Speak unto the children of Israel, and say unto them, When ye be come over Jordan into the land of Canaan; |
4.Mo. 34,2; 3.Mo. 14,34; 3.Mo. 25,2; 5.Mo. 12,9; 5.Mo. 19,1; 5.Mo. 19,2 |
4. Mo 35,11 Then ye shall appoint you cities to be cities of refuge for you; that the slayer may flee thither, which killeth any person at unawares. |
ye shall appoint: 4.Mo. 35,6; Jos. 20,2 unawares: 4.Mo. 35,22; 4.Mo. 35,23; 2.Mo. 21,13; 5.Mo. 4,42; 5.Mo. 19,4; 5.Mo. 19,5 |
4. Mo 35,12 And they shall be unto you cities for refuge from the avenger; that the manslayer die not, until he stand before the congregation in judgment. |
from the avenger: 4.Mo. 35,19; 4.Mo. 35,25-27; 5.Mo. 19,6; Jos. 20,3-6; Jos. 20,9; 2.Sam. 14,7 until he stand: 4.Mo. 35,24; 5.Mo. 19,11; 5.Mo. 19,12; Jos. 20,4-6 |
4. Mo 35,13 And of these cities which ye shall give six cities shall ye have for refuge. |
six cities: 4.Mo. 35,6 |
4. Mo 35,14 Ye shall give three cities on this side Jordan, and three cities shall ye give in the land of Canaan, which shall be cities of refuge. |
three cities: 5.Mo. 4,41-43; 5.Mo. 19,8-10; Jos. 20,7-9 |
4. Mo 35,15 These six cities shall be a refuge, both for the children of Israel, and for the stranger, and for the sojourner among them: that every one that killeth any person unawares may flee thither. |
4.Mo. 15,16; 2.Mo. 12,49; 3.Mo. 24,22; Röm. 3,29; Gal. 3,28 |
4. Mo 35,16 And if he smite him with an instrument of iron, so that he die, he is a murderer: the murderer shall surely be put to death. |
if he smite: 4.Mo. 35,22-24; 5.Mo. 19,11-13 the: 4.Mo. 35,30-33; 1.Mo. 9,5; 1.Mo. 9,6; 2.Mo. 21,12-14; 3.Mo. 24,17 |
4. Mo 35,17 And if he smite him with throwing a stone, wherewith he may die, and he die, he is a murderer: the murderer shall surely be put to death. |
throwing a stone: 2.Mo. 21,18 |
4. Mo 35,18 Or if he smite him with a hand weapon of wood, wherewith he may die, and he die, he is a murderer: the murderer shall surely be put to death. | |
4. Mo 35,19 The revenger of blood himself shall slay the murderer: when he meeteth him, he shall slay him. |
throwing a stone: 4.Mo. 35,12; 4.Mo. 35,21; 4.Mo. 35,24; 4.Mo. 35,27; 5.Mo. 19,6; 5.Mo. 19,12; Jos. 20,3; Jos. 20,5 |
4. Mo 35,20 But if he thrust him of hatred, or hurl at him by laying of wait, that he die; |
if he thrust: 1.Mo. 4,5; 1.Mo. 4,8; 2.Sam. 3,27; 2.Sam. 13,22; 2.Sam. 13,28; 2.Sam. 13,29; 2.Sam. 20,10; 1.Kö. 2,5; 1.Kö. 2,6; 1.Kö. 2,31-33; Spr. 26,24; Spr. 28,17; Lk. 4,29 by laying: 2.Mo. 21,14; 5.Mo. 19,11; 1.Sam. 18,10; 1.Sam. 18,11; 1.Sam. 18,25; 1.Sam. 19,9-12; 1.Sam. 20,1; 1.Sam. 23,7-9; 1.Sam. 24,11; Ps. 10,7-10; Ps. 11,2; Ps. 35,7; Ps. 35,8; Ps. 57,4-6; Spr. 1,18; Spr. 1,19; Mk. 6,19; Mk. 6,24-26; Apg. 20,3; Apg. 23,21 |
4. Mo 35,21 Or in enmity smite him with his hand, that he die: he that smote him shall surely be put to death; for he is a murderer: the revenger of blood shall slay the murderer, when he meeteth him. | |
4. Mo 35,22 But if he thrust him suddenly without enmity, or have cast upon him any thing without laying of wait, |
4.Mo. 35,11; 2.Mo. 21,13; 5.Mo. 19,5; Jos. 20,3; Jos. 20,5 |
4. Mo 35,23 Or with any stone, wherewith a man may die, seeing him not, and cast it upon him, that he die, and was not his enemy, neither sought his harm: | |
4. Mo 35,24 Then the congregation shall judge between the slayer and the revenger of blood according to these judgments: |
4.Mo. 35,12; Jos. 20,6 |
4. Mo 35,25 And the congregation shall deliver the slayer out of the hand of the revenger of blood, and the congregation shall restore him to the city of his refuge, whither he was fled: and he shall abide in it unto the death of the high priest, which was anointed with the holy oil. |
abide in it: 4.Mo. 35,28; Jos. 20,6; Röm. 3,24-26; Eph. 2,16-18; Hebr. 4,14-16; Hebr. 7,25-28; Hebr. 9,12-15; Hebr. 10,19-22 anointed: 2.Mo. 29,7; 3.Mo. 4,3; 3.Mo. 8,12; 3.Mo. 21,10 |
4. Mo 35,26 But if the slayer shall at any time come without the border of the city of his refuge, whither he was fled; | |
4. Mo 35,27 And the revenger of blood find him without the borders of the city of his refuge, and the revenger of blood kill the slayer; he shall not be guilty of blood: |
he shall not be guilty of blood: 2.Mo. 22,2; 5.Mo. 19,6; 5.Mo. 19,10 |
4. Mo 35,28 Because he should have remained in the city of his refuge until the death of the high priest: but after the death of the high priest the slayer shall return into the land of his possession. |
he should: Joh. 15,4-6; Apg. 11,23; Apg. 27,31; Hebr. 3,14; Hebr. 6,4-8; Hebr. 10,26-30; Hebr. 10,39 after the death: Hebr. 9,11; Hebr. 9,12; Hebr. 9,15-17 |
4. Mo 35,29 So these things shall be for a statute of judgment unto you throughout your generations in all your dwellings. |
4.Mo. 27,1; 4.Mo. 27,11 |
4. Mo 35,30 Whoso killeth any person, the murderer shall be put to death by the mouth of witnesses: but one witness shall not testify against any person to cause him to die. |
5.Mo. 17,6; 5.Mo. 17,7; 5.Mo. 19,15; Mt. 18,16; Joh. 8,17; Joh. 8,18; 2.Kor. 13,1; 1.Tim. 5,19; Hebr. 10,28; Offb. 11,3 |
4. Mo 35,31 Moreover ye shall take no satisfaction for the life of a murderer, which is guilty of death: but he shall be surely put to death. |
Moreover: 1.Mo. 9,5; 1.Mo. 9,6; 2.Mo. 21,14; 5.Mo. 19,11-13; 2.Sam. 12,13; 1.Kö. 2,28-34; Ps. 51,14 |
4. Mo 35,32 And ye shall take no satisfaction for him that is fled to the city of his refuge, that he should come again to dwell in the land, until the death of the priest. |
Apg. 4,12; Gal. 2,21; Gal. 3,10-13; Gal. 3,22; Offb. 5,9 |
4. Mo 35,33 So ye shall not pollute the land wherein ye are: for blood it defileth the land: and the land cannot be cleansed of the blood that is shed therein, but by the blood of him that shed it. |
it defileth: 3.Mo. 18,25; 5.Mo. 21,1-8; 5.Mo. 21,23; 2.Kö. 23,26; 2.Kö. 24,4; Ps. 106,28; Jes. 26,21; Hes. 22,24-27; Hos. 4,2; Hos. 4,3; Mi. 4,11; Mt. 23,31-35; Lk. 11,50; Lk. 11,51 |
4. Mo 35,34 Defile not therefore the land which ye shall inhabit, wherein I dwell: for I the LORD dwell among the children of Israel. |
Defile not: 4.Mo. 5,3; 3.Mo. 20,24-26 I dwell: Ps. 135,21; Jes. 57,15; Hos. 9,3; 2.Kor. 6,16; 2.Kor. 6,17; Offb. 21,3; Offb. 21,27 dwell among: 4.Mo. 5,3; 2.Mo. 25,8; 2.Mo. 29,45; 2.Mo. 29,46; 1.Kö. 6,13; Ps. 132,14; Jes. 8,12 4.Mo. 36,1; 4.Mo. 36,7; 4.Mo. 36,10 |
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