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3.Mose 27

Bibelstudium | Studienmaterial und Themenausarbeitungen

3.Mose 27

3. Mo 27,1 Und der HERR redete mit Mose und sprach:

3. Mo 27,2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn jemand ein besonderes Gelübde tut, also daß du seinen Leib schätzen mußt,

3. Mo 27,3 so soll dies eine Schätzung sein: ein Mannsbild, zwanzig Jahre alt bis ins sechzigste Jahr, sollst du schätzen auf fünfzig Silberlinge nach dem Lot des Heiligtums,

3. Mo 27,4 ein Weibsbild auf dreißig Silberlinge.

3. Mo 27,5 Von fünf Jahren an bis auf zwanzig Jahre sollst du ihn schätzen auf zwanzig Silberlinge, wenn’s ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf zehn Silberlinge.

3. Mo 27,6 Von einem Monat an bis auf fünf Jahre sollst du ihn schätzen auf fünf Silberlinge, wenn’s ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf drei Silberlinge.

3. Mo 27,7 Ist er aber sechzig Jahre alt und darüber, so sollst du ihn schätzen auf fünfzehn Silberlinge, wenn’s ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf zehn Silberlinge.

3. Mo 27,8 Ist er aber zu arm zu solcher Schätzung, so soll er sich vor den Priester stellen, und der Priester soll ihn schätzen; er soll ihn aber schätzen, nach dem die Hand des, der gelobt hat, erwerben kann.

3. Mo 27,9 Ist’s aber ein Vieh, das man dem HERRN opfern kann: alles, was man davon dem HERRN gibt ist heilig.

3. Mo 27,10 Man soll’s nicht wechseln noch wandeln, ein gutes um ein böses, oder ein böses um ein gutes. Wird’s aber jemand wechseln, ein Vieh um das andere, so sollen sie beide dem HERRN heilig sein.

3. Mo 27,11 Ist aber das Tier unrein, daß man’s dem HERRN nicht opfern darf, so soll man’s vor den Priester stellen,

3. Mo 27,12 und der Priester soll’s schätzen, ob es gut oder böse sei; und es soll bei des Priesters Schätzung bleiben.

3. Mo 27,13 Will’s aber jemand lösen, der soll den Fünften über die Schätzung geben.

3. Mo 27,14 Wenn jemand sein Haus heiligt, daß es dem HERRN heilig sei, das soll der Priester schätzen, ob’s gut oder böse sei; und darnach es der Priester schätzt, so soll’s bleiben.

3. Mo 27,15 So es aber der, so es geheiligt hat, will lösen, so soll er den fünften Teil des Geldes, zu dem es geschätzt ist, draufgeben, so soll’s sein werden.

3. Mo 27,16 Wenn jemand ein Stück Acker von seinem Erbgut dem HERRN heiligt, so soll es geschätzt werden nach der Aussaat. Ist die Aussaat ein Homer Gerste, so soll es fünfzig Silberlinge gelten.

3. Mo 27,17 Heiligt er seinen Acker vom Halljahr an, so soll er nach seinem Wert gelten.

3. Mo 27,18 Hat er ihn aber nach dem Halljahr geheiligt, so soll der Priester das Geld berechnen nach den übrigen Jahren zum Halljahr und ihn darnach geringer schätzen.

3. Mo 27,19 Will aber der, so ihn geheiligt hat, den Acker lösen, so soll er den fünften Teil des Geldes, zu dem er geschätzt ist, draufgeben, so soll er sein werden.

3. Mo 27,20 Will er ihn aber nicht lösen, sondern verkauft ihn einem andern, so soll er ihn nicht mehr lösen können;

3. Mo 27,21 sondern derselbe Acker, wenn er im Halljahr frei wird, soll dem HERRN heilig sein wie ein verbannter Acker und soll des Priesters Erbgut sein.

3. Mo 27,22 Wenn aber jemand dem HERRN einen Acker heiligt, den er gekauft hat und der nicht sein Erbgut ist,

3. Mo 27,23 so soll der Priester berechnen, was er gilt bis an das Halljahr; und soll desselben Tages solche Schätzung geben, daß sie dem HERRN heilig sei.

3. Mo 27,24 Aber im Halljahr soll er wieder gelangen an den, von dem er ihn gekauft hat, daß sein Erbgut im Lande sei.

3. Mo 27,25 Alle Schätzung soll geschehen nach dem Lot des Heiligtums; ein Lot aber hat zwanzig Gera.

3. Mo 27,26 Die Erstgeburt unter dem Vieh, die dem HERRN sonst gebührt, soll niemand dem HERRN heiligen, es sei ein Ochs oder Schaf; denn es ist des HERRN.

3. Mo 27,27 Ist es aber unreines Vieh, so soll man’s lösen nach seinem Werte, und darübergeben den Fünften. Will er’s aber nicht lösen, so verkaufe man’s nach seinem Werte.

3. Mo 27,28 Man soll kein Verbanntes verkaufen noch lösen, das jemand dem HERRN verbannt von allem, was sein ist, es seien Menschen, Vieh oder Erbacker; denn alles verbannte ist ein Hochheiliges dem HERRN.

3. Mo 27,29 Man soll auch keinen verbannten Menschen lösen, sondern er soll des Todes sterben.

3. Mo 27,30 Alle Zehnten im Lande von Samen des Landes und von Früchten der Bäume sind des HERRN und sollen dem HERRN heilig sein.

3. Mo 27,31 Will aber jemand seinen Zehnten lösen, der soll den Fünften darübergeben.

3. Mo 27,32 Und alle Zehnten von Rindern und Schafen, von allem, was unter dem Hirtenstabe geht, das ist ein heiliger Zehnt dem HERRN.

3. Mo 27,33 Man soll nicht fragen, ob’s gut oder böse sei; man soll’s auch nicht wechseln. Wird’s aber jemand wechseln, so soll’s beides heilig sein und nicht gelöst werden.

3. Mo 27,34 Dies sind die Gebote, die der HERR dem Mose gebot an die Kinder Israel auf dem Berge Sinai.

 

3. Mo 27,1 Und der HERR redete zu Mose und sprach:
3. Mo 27,2 Rede zu den Kindern Israels und sage ihnen: Wenn jemand ein [besonderes] Gelübde tut, so sollst du ihre Seelen folgendermaßen schätzen für den HERRN:

Gelübde: 4.Mo. 6,2; 4.Mo. 30,3; Ri. 11,30; 1.Sam. 1,11; Spr. 20,25; Pre. 5,3-4

3. Mo 27,3 Einen Mann vom zwanzigsten bis zum sechzigsten Lebensjahr sollst du auf 50 Schekel Silber schätzen nach dem Schekel des Heiligtums.

3.Mo. 27,25; 2.Mo. 30,13

3. Mo 27,4 Ist es aber eine Frau, so sollst du sie auf 30 Schekel schätzen.

Frau: 1.Sam. 1,11

3. Mo 27,5 Wenn [die Person] zwischen fünf und zwanzig Jahren alt ist, dann sollst du sie auf 20 Schekel schätzen, wenn sie männlich ist, aber auf 10 Schekel, wenn sie weiblich ist.
3. Mo 27,6 Im Alter von einem Monat bis zu fünf Jahren sollst du sie auf 5 Schekel Silber schätzen, wenn sie männlich ist, aber auf 3 Schekel Silber, wenn sie weiblich ist.

4.Mo. 18,16

3. Mo 27,7 Im Alter von 60 Jahren aber und darüber sollst du sie auf 15 Schekel schätzen, wenn sie männlich ist, und auf 10 Schekel, wenn sie weiblich ist.
3. Mo 27,8 Ist der Gelobende aber zu arm, um das von dir Geschätzte zu bezahlen, so soll man ihn vor den Priester stellen, und der Priester soll ihn schätzen; nach dem Verhältnis dessen, was seine Hand aufbringen kann, soll der Priester ihn schätzen.

3.Mo. 5,7; 3.Mo. 14,21-22; 2.Kor. 8,12

3. Mo 27,9 Ist es aber ein Tier, von dem man dem HERRN ein Opfer darbringt, so soll alles, was man von diesem [Tier] dem HERRN gibt, heilig sein.

3.Mo. 1,2-3

3. Mo 27,10 Man soll es nicht auswechseln noch vertauschen, ein gutes für ein schlechtes oder ein schlechtes für ein gutes; wenn es aber jemand auswechselt, ein Tier für das andere, so soll es samt dem zur Auswechslung bestimmten Tier [dem HERRN] heilig sein.

auswech.: 3.Mo. 27,28

vertausch.: 3.Mo. 27,33

3. Mo 27,11 Ist es aber irgendein unreines Tier, von dem man dem HERRN kein Opfer darbringen darf, so soll man das Tier vor den Priester stellen;

Mal. 1,14

3. Mo 27,12 und der Priester soll es schätzen, je nachdem es gut oder schlecht ist; und bei der Schätzung des Priesters soll es bleiben.

Schätzu.: 3.Mo. 27,14; 3.Mo. 27,17

3. Mo 27,13 Will es aber jemand unbedingt wieder auslösen, so soll er den fünften Teil deiner Schätzung dazugeben.

fünften: 3.Mo. 27,15; 3.Mo. 27,19; 3.Mo. 27,27; 3.Mo. 27,31; 3.Mo. 5,16; 3.Mo. 22,14

3. Mo 27,14 Wenn jemand sein Haus als dem HERRN heilig weiht, so soll es der Priester schätzen, je nachdem es gut oder schlecht ist; und wie es der Priester schätzt, so soll es gelten.

weiht: 3.Mo. 27,22; 2.Mo. 29,1; 2.Mo. 30,30

schätzen: 3.Mo. 27,12

3. Mo 27,15 Will es aber derjenige auslösen, der es geweiht hat, so soll er den fünften Teil der Schätzungssumme dazugeben; dann gehört es ihm.

3.Mo. 27,13

3. Mo 27,16 Wenn jemand dem HERRN ein Stück Feld von seinem Eigentum weiht, so soll es von dir geschätzt werden nach dem Maß der Aussaat; der Raum für [die Aussaat von] einem Homer Gerste soll 50 Schekel Silber gelten.

Apg. 4,34-37; Apg. 5,1-4

3. Mo 27,17 Weiht er sein Feld vom Halljahr an, so soll es nach deiner Schätzung gelten.
3. Mo 27,18 Weiht er aber das Feld nach dem Halljahr, so soll der Priester ihm das Geld berechnen nach den übrigen Jahren bis zum nächsten Halljahr; das soll dann von deiner Schätzung abgezogen werden.

3.Mo. 25,15-16

3. Mo 27,19 Wenn aber der, welcher das Feld geweiht hat, es unbedingt wieder auslösen will, so soll er den fünften Teil über die Schätzungssumme hinaus dazulegen, dann bleibt es sein Eigentum.

3.Mo. 27,13; 3.Mo. 25,25

3. Mo 27,20 Will er aber das Feld nicht auslösen, oder wenn er das Feld einem anderen verkauft, so kann es nicht mehr ausgelöst werden;
3. Mo 27,21 sondern das Feld soll, wenn es im Halljahr frei ausgeht, dem HERRN heilig sein, wie ein mit dem Bann belegtes Feld; es fällt dem Priester als Eigentum zu.

heilig: 3.Mo. 27,28; Esr. 10,8

Eigentum: 4.Mo. 18,14; Hes. 44,29

3. Mo 27,22 Wenn aber jemand dem HERRN ein Stück Feld weiht, das er gekauft hat und das nicht zu seinen Eigentumsfeldern gehört,

3.Mo. 25,23-25

3. Mo 27,23 so soll ihm der Priester den Betrag nach deiner Schätzung berechnen bis zum Halljahr, und er soll an demselben Tag den Schätzwert geben, als heilig für den HERRN.
3. Mo 27,24 Aber im Halljahr soll das Feld wieder an den zurückfallen, von dem er es erworben hatte, an denjenigen, dem das Land als sein Eigentum gehörte.

3.Mo. 25,28

3. Mo 27,25 Alle deine Schätzung aber soll nach dem Schekel des Heiligtums erfolgen. Ein Schekel macht 20 Gera.

2.Mo. 30,13; 4.Mo. 3,47; Hes. 45,12

3. Mo 27,26 Doch soll niemand die Erstgeburt unter dem Vieh weihen, die dem HERRN schon als Erstgeburt gehört; es sei ein Rind oder ein Schaf: Es gehört dem HERRN.

2.Mo. 13,2; 2.Mo. 13,12; 2.Mo. 22,29; 4.Mo. 18,17; 5.Mo. 15,19

3. Mo 27,27 Ist es aber ein unreines Tier, so soll man es auslösen nach deiner Schätzung und den fünften Teil darüber geben. Will man es nicht auslösen, so soll es nach deiner Schätzung verkauft werden.

auslösen: 3.Mo. 27,15; 2.Mo. 13,13

fünften: 3.Mo. 27,13

3. Mo 27,28 Nur soll man kein mit dem Bann Belegtes, nichts, das jemand dem HERRN gebannt hat, von allem, was ihm gehört, es seien Menschen oder Vieh oder das Feld seines Eigentums, verkaufen oder auslösen; alles Gebannte ist dem HERRN hochheilig.

Bann: 3.Mo. 27,21; Jos. 6,17-19; Esr. 10,8

3. Mo 27,29 Man soll auch keinen mit dem Bann belegten Menschen auslösen, sondern er soll unbedingt getötet werden.

4.Mo. 21,2-3; 1.Sam. 15,3; 1.Sam. 15,18; 1.Sam. 15,23; 1.Kö. 20,42

3. Mo 27,30 Alle Zehnten des Landes, sowohl von der Saat des Landes als auch von den Früchten der Bäume, gehören dem HERRN; sie sind dem HERRN heilig.

4.Mo. 18,21; 2.Chr. 31,5; 2.Chr. 31,12; Neh. 13,11-12; Mal. 3,8-10

3. Mo 27,31 Will aber jemand etwas von seinem Zehnten auslösen, der soll den fünften Teil darüber geben.

3.Mo. 27,13

3. Mo 27,32 Und was den ganzen Zehnten von Rindern und Schafen betrifft — von allem, was unter dem Hirtenstab hindurchgeht, soll jeweils das zehnte Tier dem HERRN heilig sein.

1.Mo. 14,20; 1.Mo. 28,22; 5.Mo. 14,22-23

3. Mo 27,33 Man soll nicht untersuchen, ob es gut oder schlecht ist, man soll es auch nicht vertauschen; wenn es aber jemand irgendwie vertauscht, so soll es samt dem Vertauschten heilig sein und darf nicht ausgelöst werden.

3.Mo. 27,10

3. Mo 27,34 Das sind die Gebote, die der HERR Mose aufgetragen hat an die Kinder Israels, auf dem Berg Sinai.

3.Mo. 26,46; 5.Mo. 4,45

 

3. Mo 27,1 And the LORD spoke unto Moses, saying,
3. Mo 27,2 Speak unto the children of Israel, and say unto them, When a man shall make a singular vow, the persons shall be for the LORD by thy estimation.

When: 1.Mo. 28,20-22; 4.Mo. 6,2; 4.Mo. 21,2; 5.Mo. 23,21-23; Ri. 11,30; Ri. 11,31; Ri. 11,39; 1.Sam. 1,11; 1.Sam. 1,28

a singular vow: 3.Mo. 7,16; Pre. 5,4; Pre. 5,5

3. Mo 27,3 And thy estimation shall be of the male from twenty years old even unto sixty years old, even thy estimation shall be fifty shekels of silver, after the shekel of the sanctuary.

And thy estimation: 3.Mo. 27,14; 3.Mo. 5,15; 3.Mo. 6,6; 4.Mo. 18,16; 2.Kö. 12,4

after the: 3.Mo. 27,25; 2.Mo. 30,13

3. Mo 27,4 And if it be a female, then thy estimation shall be thirty shekels.

thirty shekels: Sach. 11,12; Sach. 11,13; Mt. 26,15; Mt. 27,9; Mt. 27,10

3. Mo 27,5 And if it be from five years old even unto twenty years old, then thy estimation shall be of the male twenty shekels, and for the female ten shekels.

ten shekels: 3.Mo. 27,5

3. Mo 27,6 And if it be from a month old even unto five years old, then thy estimation shall be of the male five shekels of silver, and for the female thy estimation shall be three shekels of silver.

from: 4.Mo. 3,40-43; 4.Mo. 18,14-16

3. Mo 27,7 And if it be from sixty years old and above; if it be a male, then thy estimation shall be fifteen shekels, and for the female ten shekels.

from: Ps. 90,10

3. Mo 27,8 But if he be poorer than thy estimation, then he shall present himself before the priest, and the priest shall value him; according to his ability that vowed shall the priest value him.

poorer: 3.Mo. 5,7; 3.Mo. 12,8; 3.Mo. 14,21; 3.Mo. 14,22; Mk. 14,7; Lk. 21,1-4; 2.Kor. 8,12

according: Jer. 5,7

3. Mo 27,9 And if it be a beast, whereof men bring an offering unto the LORD, all that any man giveth of such unto the LORD shall be holy.

all: 3.Mo. 27,9

3. Mo 27,10 He shall not alter it, nor change it, a good for a bad, or a bad for a good: and if he shall at all change beast for beast, then it and the exchange thereof shall be holy.

3.Mo. 27,15-33; Jak. 1,8

3. Mo 27,11 And if it be any unclean beast, of which they do not offer a sacrifice unto the LORD, then he shall present the beast before the priest:

5.Mo. 23,18; Mal. 1,14

3. Mo 27,12 And the priest shall value it, whether it be good or bad: as thou valuest it, who art the priest, so shall it be.

as thou valuest it: 3.Mo. 27,14

3. Mo 27,13 But if he will at all redeem it, then he shall add a fifth part thereof unto thy estimation.

3.Mo. 27,10; 3.Mo. 27,15; 3.Mo. 27,19; 3.Mo. 5,16; 3.Mo. 6,4; 3.Mo. 6,5; 3.Mo. 22,14

3. Mo 27,14 And when a man shall sanctify his house to be holy unto the LORD, then the priest shall estimate it, whether it be good or bad: as the priest shall estimate it, so shall it stand.

sanctify: 3.Mo. 27,21; 3.Mo. 25,29-31; 4.Mo. 18,14; Ps. 101,2-7

as the priest: 3.Mo. 27,12

3. Mo 27,15 And if he that sanctified it will redeem his house, then he shall add the fifth part of the money of thy estimation unto it, and it shall be his.

then he shall add: 3.Mo. 27,13

3. Mo 27,16 And if a man shall sanctify unto the LORD some part of a field of his possession, then thy estimation shall be according to the seed thereof: a homer of barley seed shall be valued at fifty shekels of silver.

of a field: Apg. 4,34-37; Apg. 5,4

an homer: Jes. 5,10; Hes. 45,11-14; Hos. 3,2

3. Mo 27,17 If he sanctify his field from the year of jubilee, according to thy estimation it shall stand.
3. Mo 27,18 But if he sanctify his field after the jubilee, then the priest shall reckon unto him the money according to the years that remain, even unto the year of the jubilee, and it shall be abated from thy estimation.

3.Mo. 25,15; 3.Mo. 25,16; 3.Mo. 25,27; 3.Mo. 25,51; 3.Mo. 25,52

3. Mo 27,19 And if he that sanctified the field will in any wise redeem it, then he shall add the fifth part of the money of thy estimation unto it, and it shall be assured to him.

3.Mo. 27,13

3. Mo 27,20 And if he will not redeem the field, or if he have sold the field to another man, it shall not be redeemed any more.
3. Mo 27,21 But the field, when it goeth out in the jubilee, shall be holy unto the LORD, as a field devoted; the possession thereof shall be the priest’s.

when: 3.Mo. 25,10; 3.Mo. 25,28; 3.Mo. 25,31

devoted: 3.Mo. 27,28; 3.Mo. 27,29; 5.Mo. 13,17; Jos. 6,17; Esr. 10,8; Hes. 44,29

priest’s: 4.Mo. 18,14; Hes. 44,29

3. Mo 27,22 And if a man sanctify unto the LORD a field which he hath bought, which is not of the fields of his possession;

his possession: 3.Mo. 25,10; 3.Mo. 25,25

3. Mo 27,23 Then the priest shall reckon unto him the worth of thy estimation, even unto the year of the jubilee: and he shall give thine estimation in that day, as a holy thing unto the LORD.

his possession: 3.Mo. 27,12; 3.Mo. 27,18

3. Mo 27,24 In the year of the jubilee the field shall return unto him of whom it was bought, even to him to whom the possession of the land did belong.

his possession: 3.Mo. 27,20; 3.Mo. 25,28

3. Mo 27,25 And all thy estimations shall be according to the shekel of the sanctuary: twenty gerahs shall be the shekel.

And all: 3.Mo. 27,3

twenty: 2.Mo. 30,13; 4.Mo. 3,47; 4.Mo. 18,16; Hes. 45,12

3. Mo 27,26 Only the firstling of the beasts, which should be the LORD’s firstling, no man shall sanctify it; whether it be ox, or sheep: it is the LORD’s.

which: 2.Mo. 13,2; 2.Mo. 13,12; 2.Mo. 13,13; 2.Mo. 22,30; 4.Mo. 18,17; 5.Mo. 15,19

3. Mo 27,27 And if it be of an unclean beast, then he shall redeem it according to thine estimation, and shall add a fifth part of it thereto: or if it be not redeemed, then it shall be sold according to thy estimation.

and shall add: 3.Mo. 27,11-13

3. Mo 27,28 Notwithstanding no devoted thing, that a man shall devote unto the LORD of all that he hath, both of man and beast, and of the field of his possession, shall be sold or redeemed: every devoted thing is most holy unto the LORD.

no devoted: 3.Mo. 27,21; 2.Mo. 22,20; 4.Mo. 21,2; 4.Mo. 21,3; 5.Mo. 7,1; 5.Mo. 7,2; 5.Mo. 13,15; 5.Mo. 13,16; 5.Mo. 20,16; 5.Mo. 20,17; 5.Mo. 25,19; Jos. 6,17-19; Jos. 6,26; Jos. 7,1; Jos. 7,11-13; Jos. 7,25; Ri. 11,30; Ri. 11,31; Ri. 21,5; Ri. 21,11; Ri. 21,18; 1.Sam. 14,24-28; 1.Sam. 14,38-45; 1.Sam. 15,3; 1.Sam. 15,18; 1.Sam. 15,32; 1.Sam. 15,33; Mt. 25,41; Apg. 23,12-14; Röm. 9,3; 1.Kor. 16,22; Gal. 3,10; Gal. 3,13

3. Mo 27,29 None devoted, which shall be devoted of men, shall be redeemed; but shall surely be put to death.

None: 4.Mo. 21,2; 4.Mo. 21,3; 1.Sam. 15,18-23

3. Mo 27,30 And all the tithe of the land, whether of the seed of the land, or of the fruit of the tree, is the LORD’s: it is holy unto the LORD.

1.Mo. 14,20; 1.Mo. 28,22; 4.Mo. 18,21-24; 5.Mo. 12,5; 5.Mo. 12,6; 5.Mo. 14,22; 5.Mo. 14,23; 2.Chr. 31,5; 2.Chr. 31,6; 2.Chr. 31,12; Neh. 10,37; Neh. 10,38; Neh. 12,44; Neh. 13,5; Neh. 13,12; Mal. 3,8-10; Mt. 23,23; Lk. 11,42; Lk. 18,12; Hebr. 7,5-9

3. Mo 27,31 And if a man will at all redeem aught of his tithes, he shall add thereto the fifth part thereof.

3.Mo. 27,13

3. Mo 27,32 And concerning the tithe of the herd, or of the flock, even of whatsoever passeth under the rod, the tenth shall be holy unto the LORD.

passeth under the rod: Jer. 33,13; Hes. 20,37; Mi. 7,14

3. Mo 27,33 He shall not search whether it be good or bad, neither shall he change it: and if he change it at all, then both it and the change thereof shall be holy; it shall not be redeemed.

3.Mo. 27,10

3. Mo 27,34 These are the commandments, which the LORD commanded Moses for the children of Israel in mount Sinai.

commandments: 3.Mo. 26,46; 5.Mo. 4,45; Joh. 1,17

in mount: 4.Mo. 1,1; Gal. 4,24; Gal. 4,25; Hebr. 12,18-25

4.Mo. 1,1; 4.Mo. 1,5; 4.Mo. 1,17; 4.Mo. 1,47

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