5.Mose 23
Bibelstudium | Studienmaterial und Themenausarbeitungen
5. Mo 23,1: Niemand soll die Frau seines Vaters nehmen und so die Decke seines Vaters aufdecken.
5. Mo 23,2: Es soll niemand mit zerstoßenen Hoden und auch kein Verschnittener in die Gemeinde des HERRN kommen.
5. Mo 23,3: Es soll auch kein Bastard in die Gemeinde des HERRN kommen; auch die zehnte Generation seiner Nachkommen soll nicht in die Gemeinde des HERRN kommen.
5. Mo 23,4: Kein Ammoniter oder Moabiter soll in die Gemeinde des HERRN kommen; auch die zehnte Generation ihrer Nachkommen soll nicht in die Gemeinde des HERRN kommen auf ewig,
5. Mo 23,5: weil sie euch nicht mit Brot und Wasser entgegenkamen auf dem Weg, als ihr aus Ägypten gezogen seid, und dazu Bileam, den Sohn Beors, aus Petor in Aram-Naharajim gegen euch in Lohn genommen haben, damit er dich verfluche.
5. Mo 23,6: Aber der HERR, dein Gott, wollte nicht auf Bileam hören; sondern der HERR, dein Gott, verwandelte für dich den Fluch in Segen, denn der HERR, dein Gott, hat dich lieb.
5. Mo 23,7: Du sollst ihren Frieden und ihr Bestes nicht suchen, alle deine Tage, ewiglich.
5. Mo 23,8: Den Edomiter sollst du nicht verabscheuen, denn er ist dein Bruder; den Ägypter sollst du auch nicht verabscheuen, denn du bist in seinem Land ein Fremdling gewesen.
5. Mo 23,9: Von ihnen dürfen Kinder, die ihnen in der dritten Generation geboren werden, in die Gemeinde des HERRN kommen.
5. Mo 23,10: Wenn du im Heerlager gegen deine Feinde ausziehst, so hüte dich vor allem Bösen.
5. Mo 23,11: Ist jemand bei dir infolge eines nächtlichen Vorfalls nicht rein, so soll er vor das Lager hinausgehen und nicht wieder hineinkommen;
5. Mo 23,12: aber gegen Abend soll er sich mit Wasser baden, und wenn die Sonne untergeht, darf er wieder in das Lager hineinkommen.
5. Mo 23,13: Und du sollst außerhalb des Lagers einen Ort haben, wohin du [zur Notdurft] hinausgehst.
5. Mo 23,14: Und du sollst einen Spaten unter deinem Gerät haben, und wenn du dich draußen setzen willst, sollst du damit ein Loch graben und dich umdrehen und zuscharren, was von dir gegangen ist.
5. Mo 23,15: Denn der HERR, dein Gott, wandelt mitten in deinem Lager, um dich zu erretten und deine Feinde vor dir dahinzugeben. Darum soll dein Lager heilig sein, dass er nichts Schändliches an dir sieht und sich nicht von dir abwendet.
5. Mo 23,16: Du sollst den Knecht, der sich von seinem Herrn weg zu dir gerettet hat, seinem Herrn nicht ausliefern.
5. Mo 23,17: Er soll bei dir wohnen, in deiner Mitte, an dem Ort, den er erwählt in einem deiner Tore, wo es ihm gefällt, und du sollst ihn nicht bedrücken.
5. Mo 23,18: Unter den Töchtern Israels soll keine Hure und unter den Söhnen Israels kein Hurer sein.
5. Mo 23,19: Du sollst keinen Hurenlohn, noch Hundegeld in das Haus des HERRN, deines Gottes, bringen für irgendein Gelübde; denn beides ist dem HERRN, deinem Gott, ein Gräuel.
5. Mo 23,20: Du sollst deinem Bruder keinen Zins auferlegen, weder Zins für Geld noch Zins für Speise, noch Zins für irgendetwas, das verzinst werden kann.
5. Mo 23,21: Dem Fremden darfst du Zins auferlegen, deinem Bruder aber sollst du keinen Zins auferlegen, damit dich der HERR, dein Gott, segne in allem, was du unternimmst in dem Land, in das du kommst, um es in Besitz zu nehmen.
5. Mo 23,22: Wenn du dem HERRN, deinem Gott, ein Gelübde ablegst, so sollst du nicht säumen, es zu erfüllen; denn der HERR, dein Gott, wird es gewiss von dir fordern, und es würde eine Sünde für dich sein.
5. Mo 23,23: Wenn du es aber unterlässt, zu geloben, so ist es keine Sünde für dich.
5. Mo 23,24: Was aber über deine Lippen gegangen ist, das sollst du halten und tun, so wie du es dem HERRN, deinem Gott, freiwillig gelobt hast; das, was du mit deinem Mund versprochen hast.
5. Mo 23,25: Wenn du in den Weinberg deines Nächsten gehst, so darfst du Trauben essen, so viel du willst, bis du satt bist; aber du sollst nichts in dein Gefäß tun.
5. Mo 23,26: Wenn du durch das Getreidefeld deines Nächsten gehst, so darfst du mit der Hand Ähren abstreifen; aber die Sichel sollst du nicht über das Getreidefeld deines Nächsten schwingen!
5. Mo 23,1 Niemand soll die Frau seines Vaters nehmen und so die Decke seines Vaters aufdecken. |
5.Mo. 27,20; 3.Mo. 18,8; 3.Mo. 20,11; 1.Kor. 5,1 |
5. Mo 23,2 Es soll niemand mit zerstoßenen Hoden und auch kein Verschnittener in die Gemeinde des HERRN kommen. |
3.Mo. 21,17-23; Neh. 13,1-9; Jes. 56,3-5 |
5. Mo 23,3 Es soll auch kein Bastard in die Gemeinde des HERRN kommen; auch die zehnte Generation seiner Nachkommen soll nicht in die Gemeinde des HERRN kommen. |
Ri. 11,1-2 |
5. Mo 23,4 Kein Ammoniter oder Moabiter soll in die Gemeinde des HERRN kommen; auch die zehnte Generation ihrer Nachkommen soll nicht in die Gemeinde des HERRN kommen auf ewig, |
Neh. 13,1-3; Klgl. 1,10 |
5. Mo 23,5 weil sie euch nicht mit Brot und Wasser entgegenkamen auf dem Weg, als ihr aus Ägypten gezogen seid, und dazu Bileam, den Sohn Beors, aus Petor in Aram-Naharajim gegen euch in Lohn genommen haben, damit er dich verfluche. |
nicht: Mt. 10,42; Mt. 25,45; Jak. 4,17 verfluche: 4.Mo. 22,5-11; Jos. 24,9 |
5. Mo 23,6 Aber der HERR, dein Gott, wollte nicht auf Bileam hören; sondern der HERR, dein Gott, verwandelte für dich den Fluch in Segen, denn der HERR, dein Gott, hat dich lieb. |
Segen: Jos. 24,10; Mi. 6,5 lieb: 5.Mo. 7,7-8; Joh. 11,3 |
5. Mo 23,7 Du sollst ihren Frieden und ihr Bestes nicht suchen, alle deine Tage, ewiglich. |
Esr. 9,12 |
5. Mo 23,8 Den Edomiter sollst du nicht verabscheuen, denn er ist dein Bruder; den Ägypter sollst du auch nicht Ob. 1,scheOb. 1,denn du bist in seinem Land ein Fremdling gewesen. |
Bruder: 4.Mo. 20,14; Ob. 1,10; Ob. 1,12 Ägypter: 5.Mo. 10,19; 2.Mo. 22,20; 2.Mo. 23,9; 3.Mo. 19,34 |
5. Mo 23,9 Von ihnen dürfen Kinder, die ihnen in der dritten Generation geboren werden, in die Gemeinde des HERRN kommen. |
Jes. 19,18-25 |
5. Mo 23,10 Wenn du im Heerlager gegen deine Feinde ausziehst, so hüte dich vor allem Bösen. |
Jos. 6,18; Hebr. 12,1 |
5. Mo 23,11 Ist jemand bei dir infolge eines nächtlichen Vorfalls nicht rein, so soll er vor das Lager hinausgehen und nicht wieder hineinkommen; |
3.Mo. 15,16-18; 4.Mo. 5,2 |
5. Mo 23,12 aber gegen Abend soll er sich mit Wasser baden, und wenn die Sonne untergeht, darf er wieder in das Lager hineinkommen. |
3.Mo. 15,5 |
5. Mo 23,13 Und du sollst außerhalb des Lagers einen Ort haben, wohin du [zur Notdurft] hinausgehst. | |
5. Mo 23,14 Und du sollst einen Spaten unter deinem Gerät haben, und wenn du dich draußen setzen willst, sollst du damit ein Loch graben und dich umdrehen und zuscharren, was von dir gegangen ist. | |
5. Mo 23,15 Denn der HERR, dein Gott, wandelt mitten in deinem Lager, um dich zu erretten und deine Feinde vor dir dahinzugeben. Darum soll dein Lager heilig sein, dass er nichts Schändliches an dir sieht und sich nicht von dir abwendet. |
wandelt: 5.Mo. 20,4; 3.Mo. 26,12; Jes. 12,6; Zef. 3,5; Zef. 3,17 Schändli.: Hab. 1,13; 2.Kor. 6,16-17 |
5. Mo 23,16 Du sollst den Knecht, der sich von seinem Herrn weg zu dir gerettet hat, seinem Herrn nicht ausliefern. |
1.Sam. 30,13-15; Phm. 1,11-17 |
5. Mo 23,17 Er soll bei dir wohnen, in deiner Mitte, an dem Ort, den er erwählt in einem deiner Tore, wo es ihm gefällt, und du sollst ihn nicht bedrücken. |
2.Mo. 22,2 |
5. Mo 23,18 Unter den Töchtern Israels soll keine Hure und unter den Söhnen Israels kein Hurer sein. |
5.Mo. 22,21; 1.Mo. 19,4-5; 3.Mo. 19,29; 1.Kö. 14,24; Röm. 1,26-27 |
5. Mo 23,19 Du sollst keinen Hurenlohn, noch Hundegeld in das Haus des HERRN, deines Gottes, bringen für irgendein Gelübde; denn beides ist dem HERRN, deinem Gott, ein Gräuel. |
Hurenl.: Hes. 16,33 Hundegeld: Spr. 26,11; Jes. 66,3; Mt. 7,6; Phil. 3,2 |
5. Mo 23,20 Du sollst deinem Bruder keinen Zins auferlegen, weder Zins für Geld noch Zins für Speise, noch Zins für irgendetwas, das verzinst werden kann. |
2.Mo. 22,24; Ps. 15,5; Hes. 18,8; Hes. 18,17; Hes. 22,12; Lk. 6,34-35 |
5. Mo 23,21 Dem Fremden darfst du Zins auferlegen, deinem Bruder aber sollst du keinen Zins auferlegen, damit dich der HERR, dein Gott, segne in allem, was du unternimmst in dem Land, in das du kommst, um es in Besitz zu nehmen. |
Zins: 5.Mo. 15,3 segne: 5.Mo. 15,10; Spr. 19,17 |
5. Mo 23,22 Wenn du dem HERRN, deinem Gott, ein Gelübde ablegst, so sollst du nicht säumen, es zu erfüllen; denn der HERR, dein Gott, wird es gewiss von dir fordern, und es würde eine Sünde für dich sein. |
5.Mo. 12,6; 5.Mo. 12,26; 4.Mo. 30,3; Pre. 5,3-5 |
5. Mo 23,23 Wenn du es aber unterlässt, zu geloben, so ist es keine Sünde für dich. |
unterl.: Pre. 5,3-6; Apg. 5,4; Mt. 5,33 |
5. Mo 23,24 Was aber über deine Lippen gegangen ist, das sollst du halten und tun, so wie du es dem HERRN, deinem Gott, freiwillig gelobt hast; das, was du mit deinem Mund versprochen hast. |
Ps. 66,13; Spr. 20,25; Mt. 12,36 |
5. Mo 23,25 Wenn du in den Weinberg deines Nächsten gehst, so darfst du Trauben essen, so viel du willst, bis du satt bist; aber du sollst nichts in dein Gefäß tun. |
satt: Röm. 12,13; Hebr. 13,5 |
5. Mo 23,26 Wenn du durch das Getreidefeld deines Nächsten gehst, so darfst du mit der Hand Ähren abstreifen; aber die Sichel sollst du nicht über das Getreidefeld deines Nächsten schwingen! |
Mt. 12,1; Mk. 2,23 |
5. Mo 23,1 He that is wounded in the stones, or hath his privy member cut off, shall not enter into the congregation of the LORD. |
wounded: 3.Mo. 21,17-21; 3.Mo. 22,22-24; Gal. 3,28 shall not enter: 5.Mo. 23,2; 5.Mo. 23,3; 5.Mo. 23,8; Neh. 13,1-3; Jes. 56,3; Jes. 56,4; Klgl. 1,10 |
5. Mo 23,2 A bastard shall not enter into the congregation of the LORD; even to his tenth generation shall he not enter into the congregation of the LORD. |
Jes. 57,3; Sach. 9,6; Joh. 8,41; Hebr. 12,8 |
5. Mo 23,3 An Ammonite or Moabite shall not enter into the congregation of the LORD; even to their tenth generation shall they not enter into the congregation of the LORD forever: |
Ammonite: 5.Mo. 23,4; 5.Mo. 23,5; Rt. 4,6; Rt. 4,10-22; Neh. 4,3; Neh. 4,7; Neh. 13,1; Neh. 13,2; Neh. 13,23; Jes. 56,3 |
5. Mo 23,4 Because they met you not with bread and with water in the way, when ye came forth out of Egypt; and because they hired against thee Balaam the son of Beor of Pethor of Mesopotamia, to curse thee. |
Because they met: 5.Mo. 2,28; 5.Mo. 2,29; 1.Mo. 14,17; 1.Mo. 14,18; 1.Sam. 25,11; 1.Kö. 18,4; Jes. 63,9; Sach. 2,8; Mt. 25,40; Apg. 9,4 because they hired: 4.Mo. 22,5; 4.Mo. 22,7; 4.Mo. 22,17; Neh. 13,2 |
5. Mo 23,5 Nevertheless the LORD thy God would not hearken unto Balaam; but the LORD thy God turned the curse into a blessing unto thee, because the LORD thy God loved thee. |
Nevertheless: 4.Mo. 22,35; 4.Mo. 23,5-12; 4.Mo. 23,16-26; 4.Mo. 24,9; Mi. 6,5; Röm. 8,31; 2.Kor. 4,17 because the: 5.Mo. 7,7; 5.Mo. 7,8; 5.Mo. 33,3; Ps. 73,1; Jer. 31,3; Hes. 16,8; Mal. 1,2; Röm. 9,13; Röm. 11,28; Eph. 2,4; Eph. 2,5 |
5. Mo 23,6 Thou shalt not seek their peace nor their prosperity all thy days forever. |
Thou shalt: 2.Sam. 8,2; 2.Sam. 12,31; Esr. 9,12; Neh. 13,23-25 |
5. Mo 23,7 Thou shalt not abhor an Edomite; for he is thy brother: thou shalt not abhor an Egyptian; becauseOb. 1, wast a stranger in his land. |
he is thy: 1.Mo. 25,24-26; 1.Mo. 25,30; 4.Mo. 20,14; Ob. 1,10-12; Mal. 1,2 because thou: 5.Mo. 10,19; 1.Mo. 45,17; 1.Mo. 45,18; 1.Mo. 46,7; 1.Mo. 47,6; 1.Mo. 47,12; 1.Mo. 47,27; 2.Mo. 22,21; 2.Mo. 23,9; 3.Mo. 19,34; Ps. 105,23; Apg. 7,10-18 |
5. Mo 23,8 The children that are begotten of them shall enter into the congregation of the LORD in their third generation. |
enter into: 5.Mo. 23,1; Röm. 3,29; Röm. 3,30; Eph. 2,12; Eph. 2,13 third generation: 5.Mo. 23,2; 5.Mo. 23,3; 2.Mo. 20,5; 2.Mo. 20,6 |
5. Mo 23,9 When the host goeth forth against thine enemies, then keep thee from every wicked thing. |
Jos. 6,18; Jos. 7,11-13; Ri. 20,26; 2.Chr. 19,4; 2.Chr. 20,3-13; 2.Chr. 31,20; 2.Chr. 31,21; 2.Chr. 32,1-22; Lk. 3,14; Offb. 19,11-14 |
5. Mo 23,10 If there be among you any man, that is not clean by reason of uncleanness that chanceth him by night, then shall he go abroad out of the camp, he shall not come within the camp: |
3.Mo. 15,16; 4.Mo. 5,2; 4.Mo. 5,3; 1.Kor. 5,11-13 |
5. Mo 23,11 But it shall be, when evening cometh on, he shall wash himself with water: and when the sun is down, he shall come into the camp again. |
when evening: 3.Mo. 11,25; 3.Mo. 15,17-23 wash himself: 3.Mo. 14,9; 3.Mo. 15,5; 3.Mo. 15,11; 3.Mo. 15,13; 3.Mo. 22,6; Ps. 51,2; Ps. 51,7; Hes. 36,25; Mt. 3,11; Lk. 11,38; Lk. 11,39; Eph. 5,26; Eph. 5,27; Hebr. 9,9; Hebr. 9,10; Hebr. 10,22; 1.Petr. 3,21; Offb. 1,5 |
5. Mo 23,12 Thou shalt have a place also without the camp, whither thou shalt go forth abroad: |
4.Mo. 1,1; 4.Mo. 2,1 |
5. Mo 23,13 And thou shalt have a paddle upon thy weapon; and it shall be, when thou wilt ease thyself abroad, thou shalt dig therewith, and shalt turn back and cover that which cometh from thee: |
cover that: Hes. 24,6-8 |
5. Mo 23,14 For the LORD thy God walketh in the midst of thy camp, to deliver thee, and to give up thine enemies before thee; therefore shall thy camp be holy: that he see no unclean thing in thee, and turn away from thee. |
walketh: 1.Mo. 17,1; 3.Mo. 26,12; 2.Kor. 6,16 |
5. Mo 23,15 Thou shalt noOb. 1,iver unto his master the servant which is escaped from his master unto thee: |
1.Sam. 30,15; Ob. 1,14; Phm. 1,10-19 |
5. Mo 23,16 He shall dwell with thee, even among you, in that place which he shall choose in one of thy gates, where it liketh him best: thou shalt not oppress him. |
shall dwell: Jes. 16,3; Jes. 16,4; Lk. 15,15-24; Tit. 3,2; Tit. 3,3 thou shalt not: 2.Mo. 22,21; 2.Mo. 23,9; Jer. 7,6; Sach. 7,10; Mal. 3,5; Jak. 2,6 |
5. Mo 23,17 There shall be no whore of the daughters of Israel, nor a sodomite of the sons of Israel. |
There shall be: 5.Mo. 22,21; 5.Mo. 22,29; 3.Mo. 19,29; Spr. 2,16 whore: Röm. 1,26 sodomite: 1.Mo. 19,4; 1.Mo. 19,5; Ri. 19,22; 1.Kö. 14,24; 1.Kö. 15,12; 1.Kö. 22,46; 2.Kö. 23,7; Röm. 1,27; Röm. 1,28; 1.Kor. 6,9; 1.Tim. 1,10 |
5. Mo 23,18 Thou shalt not bring the hire of a whore, or the price of a dog, into the house of the LORD thy God for any vow: for even both these are abomination unto the LORD thy God. |
hire: Hes. 16,33 dog: Ps. 22,16; Spr. 26,11; Jes. 56,10; Jes. 56,11; Mt. 7,6; Phil. 3,2; 2.Petr. 2,22; Offb. 22,15 any vow: 5.Mo. 23,21; 5.Mo. 12,6; 3.Mo. 7,16; Ps. 5,4-6; Jes. 61,8; Hab. 1,13; Mal. 1,14 |
5. Mo 23,19 Thou shalt not lend upon usury to thy brother; usury of money, usury of victuals, usury of any thing that is lent upon usury: |
2.Mo. 22,25; 3.Mo. 25,35-37; Neh. 5,1-7; Ps. 15,5; Hes. 18,7; Hes. 18,8; Hes. 18,13; Hes. 18,16-18; Hes. 22,12; Lk. 6,34; Lk. 6,35 |
5. Mo 23,20 Unto a stranger thou mayest lend upon usury; but unto thy brother thou shalt not lend upon usury: that the LORD thy God may bless thee in all that thou settest thine hand to in the land whither thou goest to possess it. |
a stranger: 5.Mo. 14,21; 5.Mo. 15,3; 3.Mo. 19,33; 3.Mo. 19,34 that the: 5.Mo. 15,10; Spr. 19,17; Jes. 1,19; Lk. 14,14; 1.Kor. 15,58 |
5. Mo 23,21 When thou shalt vow a vow unto the LORD thy God, thou shalt not slack to pay it: for the LORD thy God will surely require it of thee; and it would be sin in thee. |
5.Mo. 23,18; 1.Mo. 28,20; 1.Mo. 35,1-3; 3.Mo. 27,2-34; 4.Mo. 30 – 30,15; Ps. 56,12; Ps. 66,13; Ps. 66,14; Ps. 76,11; Ps. 116,18; Pre. 5,4; Pre. 5,5; Jon. 1,16; Jon. 2,9; Nah. 1,15 |
5. Mo 23,22 But if thou shalt forbear to vow, it shall be no sin in thee. | |
5. Mo 23,23 That which is gone out of thy lips thou shalt keep and perform; even a freewill offering, according as thou hast vowed unto the LORD thy God, which thou hast promised with thy mouth. |
That which: 4.Mo. 30; Ri. 11,30; Ri. 11,31; Ri. 11,35; 1.Sam. 1,11; Ps. 66,13; Ps. 66,14; Ps. 116,18; Spr. 20,25; Pre. 5,4; Pre. 5,5 hast vowed: 1.Sam. 14,24; Jer. 44,25-27; Mk. 6,22; Mk. 6,23; Apg. 23,12; Apg. 23,21 |
5. Mo 23,24 When thou comest into thy neighbor’s vineyard, then thou mayest eat grapes thy fill at thine own pleasure; but thou shalt not put any in thy vessel. |
thou mayest: Röm. 12,13; 1.Kor. 10,26; Hebr. 13,5 |
5. Mo 23,25 When thou comest into the standing corn of thy neighbor, then thou mayest pluck the ears with thine hand; but thou shalt not move a sickle unto thy neighbor’s standing corn. |
then thou mayest: Mt. 12,1; Mt. 12,2; Mk. 2,23; Lk. 6,1; Lk. 6,2; 5.Mo. 24,1; 5.Mo. 24,5; 5.Mo. 24,6; 5.Mo. 24,7; 5.Mo. 24,8; 5.Mo. 24,10; 5.Mo. 24,14; 5.Mo. 24,16; 5.Mo. 24,19 |
Keine Ergebnisse gefunden
Die angefragte Seite konnte nicht gefunden werden. Verfeinern Sie Ihre Suche oder verwenden Sie die Navigation oben, um den Beitrag zu finden.
0 Kommentare