5.Mose 17
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5. Mo 17,1 Du sollst dem HERRN, deinem Gott, keinen Ochsen oder Schaf opfern, das einen Fehl oder irgend etwas Böses an sich hat; denn es ist dem HERRN, deinem Gott, ein Greuel.
5. Mo 17,2 Wenn unter dir in der Tore einem, die dir der HERR, geben wird, jemand gefunden wird, Mann oder Weib, der da übel tut vor den Augen des HERRN, deines Gottes, daß er seinen Bund übertritt
5. Mo 17,3 und hingeht und dient andern Göttern und betet sie an, es sei Sonne oder Mond oder allerlei Heer des Himmels, was ich nicht geboten habe,
5. Mo 17,4 und es wird dir angesagt, und du hörst es, so sollst du wohl darnach fragen. Und wenn du findest, das es gewiß wahr ist, daß solcher Greuel in Israel geschehen ist,
5. Mo 17,5 so sollst du den Mann oder das Weib ausführen, die solches Übel getan haben, zu deinem Tor und sollst sie zu Tode steinigen.
5. Mo 17,6 Auf zweier oder dreier Zeugen Mund soll sterben, wer des Todes wert ist; aber auf eines Zeugen soll er nicht sterben.
5. Mo 17,7 Die Hand der Zeugen soll die erste sein, ihn zu töten, und darnach die Hand alles Volks, daß du das Böse von dir tust.
5. Mo 17,8 Wenn eine Sache vor Gericht dir zu schwer sein wird, zwischen Blut und Blut, zwischen Handel und Handel, zwischen Schaden und Schaden, und was Streitsachen sind in deinen Toren, so sollst du dich aufmachen und hingehen zu der Stätte, die der HERR, dein Gott, erwählen wird,
5. Mo 17,9 und zu den Priestern, den Leviten, und zu dem Richter, der zur Zeit sein wird, kommen und fragen; die sollen dir das Urteil sprechen.
5. Mo 17,10 Und du sollst tun nach dem, was sie dir sagen an der Stätte, die der HERR erwählen wird, und sollst es halten, daß du tust nach allem, was sie dich lehren werden.
5. Mo 17,11 Nach dem Gesetz, das sie dich lehren, und nach dem Recht, das sie dir sagen, sollst du dich halten, daß du davon nicht abweichest, weder zur Rechten noch zur Linken.
5. Mo 17,12 Und wo jemand vermessen handeln würde, daß er dem Priester nicht gehorchte, der daselbst in des HERRN, deines Gottes, Amt steht, oder dem Richter, der soll sterben, und sollst das Böse aus Israel tun,
5. Mo 17,13 daß es alles Volk höre und sich fürchte und nicht mehr vermessen sei.
5. Mo 17,14 Wenn du in das Land kommst, das dir der HERR, dein Gott, geben wird, und nimmst es ein und wohnst darin und wirst sagen: Ich will einen König über mich setzen, wie alle Völker um mich her haben,
5. Mo 17,15 so sollst du den zum König über dich setzen, den der HERR, dein Gott, erwählen wird. Du sollst aber aus deinen Brüdern einen zum König über dich setzen. Du darfst nicht irgend einen Fremdem, der nicht dein Bruder ist, über dich setzen.
5. Mo 17,16 Allein daß er nicht viele Rosse halte und führe das Volk nicht wieder nach Ägypten um der Menge der Rosse willen; weil der HERR euch gesagt hat, daß ihr hinfort nicht wieder diesen Weg kommen sollt.
5. Mo 17,17 Er soll auch nicht viele Weiber nehmen, daß sein Herz nicht abgewandt werde, und soll auch nicht viel Silber und Gold sammeln.
5. Mo 17,18 Und wenn er nun sitzen wird auf dem Stuhl seines Königreichs, soll er dies andere Gesetz von den Priestern, den Leviten, nehmen und in ein Buch schreiben lassen.
5. Mo 17,19 Das soll bei ihm sein, und er soll darin lesen sein Leben lang, auf daß er lerne fürchten den HERRN, seinen Gott, daß er halte alle Worte dieses Gesetzes und diese Rechte, daß er darnach tue.
5. Mo 17,20 Er soll sein Herz nicht erheben über seine Brüder und soll nicht weichen von dem Gebot, weder zur Rechten noch zur Linken, auf daß er seine Tage verlängere in seinem Königreich, er und seine Kinder in Israel.
5. Mo 17,1 Du sollst dem HERRN, deinem Gott, kein Rind und kein Schaf opfern, das einen Fehler oder sonst etwas Schlimmes an sich hat; denn das wäre dem HERRN, deinem Gott, ein Gräuel. |
5.Mo. 15,21; 3.Mo. 22,20-25; 2.Sam. 24,24; Mal. 1,13-14 |
5. Mo 17,2 Wenn in deiner Mitte, in einem deiner Tore, die der HERR, dein Gott, dir gibt, ein Mann oder eine Frau gefunden wird, die tun, was vor den Augen des HERRN böse ist, sodass sie seinen Bund übertreten |
Jos. 7,11; 2.Kö. 18,12; Hos. 6,7; Hebr. 8,9 |
5. Mo 17,3 und hingehen und anderen Göttern dienen und sie anbeten, es sei die Sonne oder den Mond oder das gesamte Heer des Himmels, was ich nicht geboten habe, |
5.Mo. 4,19; 5.Mo. 13,6; 5.Mo. 29,17; Jos. 23,16; 2.Chr. 33,3 |
5. Mo 17,4 und es wird dir gesagt und du hörst es, so sollst du gründlich nachforschen. Und siehe, wenn es wahr ist und die Sache feststeht, dass ein solcher Gräuel in Israel begangen wurde, |
5.Mo. 13,13-15 |
5. Mo 17,5 so sollst du jenen Mann oder jene Frau, die diese böse Sache getan haben, zu deinen Toren hinausführen, den Mann oder die Frau, und sollst sie zu Tode steinigen. |
5.Mo. 13,11; 3.Mo. 24,16 |
5. Mo 17,6 Wer des Todes schuldig ist, soll auf die Aussage von zwei oder drei Zeugen hin getötet werden. Aber auf die Aussage eines einzigen Zeugen hin soll er nicht getötet werden. |
5.Mo. 19,15; 4.Mo. 35,30; Mt. 18,16; 1.Tim. 5,19 |
5. Mo 17,7 Die Hand der Zeugen soll sich als erste gegen ihn erheben, um ihn zu töten, danach die Hand des ganzen Volkes! So sollst du das Böse aus deiner Mitte ausrotten. |
5.Mo. 13,10; 5.Mo. 17,12; Gal. 1,8-9 |
5. Mo 17,8 Wenn es dir zu schwer wird, ein Urteil zu fällen in Sachen eines Mordes oder eines Streites oder einer Körperverletzung, bei irgendeiner Streitsache, die innerhalb deiner Tore vorkommt, dann mache dich auf und geh hinauf an den Ort, den der HERR, dein Gott, erwählen wird. |
5.Mo. 1,17; Ps. 122,5 |
5. Mo 17,9 Und du sollst zu den Priestern, den Leviten, und zu dem Richter kommen, der zu jener Zeit [im Amt] sein wird, und fragen; sie sollen dir das Urteil sprechen. |
5.Mo. 33,10; 2.Chr. 19,8; Jer. 18,18; Mal. 2,7 |
5. Mo 17,10 Und du sollst nach dem Urteilsspruch handeln, den sie dir von jenem Ort aus verkünden, den der HERR erwählen wird, und sollst darauf achten, dass du tust nach allem, was sie dich lehren werden. |
2.Chr. 30,12; Jes. 11,3-4 |
5. Mo 17,11 Nach dem Gesetz, das sie dich lehren, und nach dem Urteil, das sie dir fällen, sollst du handeln; du sollst von dem Urteilsspruch, den sie dir verkünden, weder zur Rechten noch zur Linken abweichen. |
handeln: Jos. 1,7; Röm. 13,1-4; Tit. 3,1; 1.Petr. 2,13-14 |
5. Mo 17,12 Der Mann aber, der so vermessen wäre, dass er dem Priester, der dort steht, um dem HERRN, deinem Gott, zu dienen, oder dem Richter nicht gehorcht, jener Mann soll sterben! So sollst du das Böse aus Israel ausrotten. |
dienen: 5.Mo. 10,8; 5.Mo. 18,5 sterben: 4.Mo. 15,30; Esr. 10,8; Hebr. 10,28 ausrotten: 5.Mo. 17,7 |
5. Mo 17,13 Und das ganze Volk soll es hören und sich fürchten und nicht mehr vermessen sein. |
5.Mo. 13,12; 1.Tim. 5,20 |
5. Mo 17,14 Wenn du in das Land kommst, das der HERR, dein Gott, dir gibt, und es in Besitz nimmst und darin wohnst und dann sagst: »Ich will einen König über mich setzen, wie alle Heidenvölker, die um mich her sind!«, |
1.Sam. 8,5; Röm. 12,2 |
5. Mo 17,15 so sollst du nur den zum König über dich setzen, den der HERR, dein Gott, erwählen wird. Aus der Mitte deiner Brüder sollst du einen König über dich setzen; du kannst keinen Fremden über dich setzen, der nicht dein Bruder ist. |
5.Mo. 18,15; 1.Sam. 10,24; 1.Chr. 28,5; Ps. 4,4; Ps. 89,20; Jes. 42,1; Jes. 49,1; Jes. 49,6-7; Jer. 30,21 |
5. Mo 17,16 Nur soll er nicht viele Pferde halten und das Volk nicht wieder nach Ägypten führen, um die Zahl seiner Pferde zu vermehren, da doch der HERR euch gesagt hat: Ihr sollt nie mehr auf diesem Weg zurückkehren! |
Pferde: 1.Kö. 5,6; Jes. 31,1; Hes. 17,15; Sach. 9,9 Weg: 2.Mo. 13,17 |
5. Mo 17,17 Er soll auch nicht viele Frauen nehmen, damit sein Herz nicht auf Abwege gerät; auch soll er sich nicht zu viel Silber und Gold aufhäufen. |
Frauen: 1.Kö. 11,1-4 Gold: 1.Kö. 10,14; 2.Kor. 8,9 |
5. Mo 17,18 Wenn er dann auf seinem königlichen Thron sitzt, so soll er eine Abschrift dieses Gesetzes, das vor den levitischen Priestern liegt, in ein Buch schreiben [lassen]. |
5.Mo. 31,9; 2.Kö. 11,12 |
5. Mo 17,19 Und dieses soll bei ihm sein, und er soll darin lesen alle Tage seines Lebens, damit er lernt, den HERRN, seinen Gott, zu fürchten, damit er alle Worte dieses Gesetzes und diese Satzungen bewahrt und sie tut; |
Jos. 1,8; Ps. 1,2; Ps. 119,97-100; Joh. 4,34; Hebr. 10,7-9 |
5. Mo 17,20 dass sich sein Herz nicht über seine Brüder erhebt und er nicht abweicht von dem Gebot, weder zur Rechten noch zur Linken, damit er die Tage seiner Königsherrschaft verlängere, er und seine Söhne, in der Mitte Israels. |
erhebt: 2.Chr. 26,16; 2.Chr. 32,25 abweicht: 5.Mo. 5,32; 1.Kö. 15,5 verlängere: Ps. 132,12 |
5. Mo 17,1 Thou shalt not sacrifice unto the LORD thy God any bullock, or sheep, wherein is blemish, or any evilfavoredness: for that is an abomination unto the LORD thy God. |
2.Mo. 12,5; 3.Mo. 22,20-25; Mal. 1,8; Mal. 1,13; Mal. 1,14; Hebr. 9,14; 1.Petr. 1,19 Thou shalt: 5.Mo. 15,21 sheep: 1.Mo. 41,3; 1.Mo. 41,4; 1.Mo. 41,19 for that: 5.Mo. 23,18; 5.Mo. 24,4; 5.Mo. 25,16; Spr. 6,16; Spr. 11,1; Spr. 15,8; Spr. 20,10 |
5. Mo 17,2 If there be found among you, within any of thy gates which the LORD thy God giveth thee, man or woman, that hath wrought wickedness in the sight of the LORD thy God, in transgressing his covenant, |
man: 5.Mo. 17,5; 5.Mo. 13,6-18; 5.Mo. 29,18 in transgressing: 5.Mo. 4,23; 5.Mo. 29,25; 5.Mo. 31,20; 3.Mo. 26,15; 3.Mo. 26,25; Jos. 7,11; Jos. 7,15; Jos. 23,16; Ri. 2,20; 2.Kö. 18,12; Jer. 31,32; Hes. 16,38; Hos. 6,7; Hos. 8,1; Hebr. 8,9; Hebr. 8,10 |
5. Mo 17,3 And hath gone and served other gods, and worshiped them, either the sun, or moon, or any of the host of heaven, which I have not commanded; |
the sun: 5.Mo. 4,19; 2.Kö. 21,3; Hi. 31,26; Hi. 31,27; Jer. 8,2; Hes. 8,16 which: Jer. 7,22; Jer. 7,23; Jer. 7,31; Jer. 19,5; Jer. 32,35 |
5. Mo 17,4 And it be told thee, and thou hast heard of it, and inquired diligently, and, behold, it be true, and the thing certain, that such abomination is wrought in Israel: |
inquired: 5.Mo. 13,12-14; 5.Mo. 19,18; Spr. 25,2; Joh. 7,51 |
5. Mo 17,5 Then shalt thou bring forth that man or that woman, which have committed that wicked thing, unto thy gates, even that man or that woman, and shalt stone them with stones, till they die. |
stone them: 5.Mo. 13,10; 5.Mo. 13,11; 5.Mo. 21,21; 5.Mo. 22,21; 5.Mo. 22,24; 3.Mo. 24,14; 3.Mo. 24,16; Jos. 7,25 |
5. Mo 17,6 At the mouth of two witnesses, or three witnesses, shall he that is worthy of death be put to death; but at the mouth of one witness he shall not be put to death. |
5.Mo. 19,15; 4.Mo. 35,30; Mt. 18,16; Joh. 8,17; Joh. 8,18; 2.Kor. 13,1; 1.Tim. 5,19; Hebr. 10,28 |
5. Mo 17,7 The hands of the witnesses shall be first upon him to put him to death, and afterward the hands of all the people. So thou shalt put the evil away from among you. |
of the witnesses: 5.Mo. 13,9; Apg. 7,58; Apg. 7,59 So thou: 5.Mo. 17,12; 5.Mo. 13,5; 5.Mo. 19,19; 5.Mo. 24,7; Ri. 20,13; 1.Kor. 5,13 |
5. Mo 17,8 If there arise a matter too hard for thee in judgment, between blood and blood, between plea and plea, and between stroke and stroke, being matters of controversy within thy gates: then shalt thou arise, and get thee up into the place which the LORD thy God shall choose; |
arise: 5.Mo. 1,17; 2.Mo. 18,26; 1.Kö. 3,16-28; 2.Chr. 19,8-10; Hag. 2,11; Mal. 2,7 between blood: 5.Mo. 19,4; 5.Mo. 19,10; 5.Mo. 19,11; 2.Mo. 21,12-14; 2.Mo. 21,20; 2.Mo. 21,22; 2.Mo. 21,28; 2.Mo. 22,2; 4.Mo. 35,11; 4.Mo. 35,16 get thee up: 5.Mo. 12,5; 5.Mo. 19,17; Ps. 122,4; Ps. 122,5 |
5. Mo 17,9 And thou shalt come unto the priests the Levites, and unto the judge that shall be in those days, and inquire; and they shall show thee the sentence of judgment: |
the priests: Jer. 18,18; Hag. 2,11; Mal. 2,7 they shall: 5.Mo. 19,17-21; Hes. 44,24 |
5. Mo 17,10 And thou shalt do according to the sentence, which they of that place which the LORD shall choose shall show thee; and thou shalt observe to do according to all that they inform thee: |
Mt. 22,2; Mt. 22,3 |
5. Mo 17,11 According to the sentence of the law which they shall teach thee, and according to the judgment which they shall tell thee, thou shalt do: thou shalt not decline from the sentence which they shall show thee, to the right hand, nor to the left. |
According to: Jos. 1,7; Mal. 2,8; Mal. 2,9; Röm. 13,1-6; Tit. 3,1; 1.Petr. 2,13-15; 2.Petr. 2,10; Jud. 1,8 to the right: 5.Mo. 17,20; 5.Mo. 5,32; 5.Mo. 28,14; Jos. 1,7; Jos. 23,6; 2.Sam. 14,19; Spr. 4,27 |
5. Mo 17,12 And the man that will do presumptuously, and will not hearken unto the priest that standeth to minister there before the LORD thy God, or unto the judge, even that man shall die: and thou shalt put away the evil from Israel. |
will do: 5.Mo. 13,5; 5.Mo. 13,11; 4.Mo. 15,30; Esr. 10,8; Ps. 19,13; Hos. 4,4; Mt. 10,14; Hebr. 10,26-29 and will not hearken: Jer. 25,3-14 the priest: 5.Mo. 10,8; 5.Mo. 18,5; 5.Mo. 18,7; Lk. 10,16; Joh. 12,48; Joh. 20,23; 1.Thes. 4,2; 1.Thes. 4,8 that man: Hebr. 10,28 thou shalt: 5.Mo. 17,7; 5.Mo. 13,5; Spr. 21,11; 1.Tim. 5,20 |
5. Mo 17,13 And all the people shall hear, and fear, and do no more presumptuously. |
shall hear: 5.Mo. 13,11; 5.Mo. 19,20 presumptuously: 4.Mo. 15,30; 4.Mo. 15,31 |
5. Mo 17,14 When thou art come unto the land which the LORD thy God giveth thee, and shalt possess it, and shalt dwell therein, and shalt say, I will set a king over me, like as all the nations that are about me; |
When thou: 5.Mo. 7,1; 5.Mo. 12,9; 5.Mo. 12,10; 5.Mo. 18,9; 5.Mo. 26,1; 5.Mo. 26,9; 3.Mo. 14,34; Jos. 1,13 I will set: 1.Sam. 8,5-7; 1.Sam. 8,19; 1.Sam. 8,20; 1.Sam. 12,19 |
5. Mo 17,15 Thou shalt in any wise set him king over thee, whom the LORD thy God shall choose: one from among thy brethren shalt thou set king over thee: thou mayest not set a stranger over thee, which is not thy brother. |
whom: 1.Sam. 9,15-17; 1.Sam. 10,24; 1.Sam. 16,12; 1.Sam. 16,13; 2.Sam. 5,2; 1.Chr. 12,23; 1.Chr. 22,10; 1.Chr. 28,5; Ps. 2,2; Ps. 2,6 from among: Jer. 30,21; Mt. 22,17 not set: Jer. 2,25 |
5. Mo 17,16 But he shall not multiply horses to himself, nor cause the people to return to Egypt, to the end that he should multiply horses: forasmuch as the LORD hath said unto you, Ye shall henceforth return no more that way. |
multiply horses: 1.Sam. 8,11; 2.Sam. 8,4; 1.Kö. 1,5; 1.Kö. 4,26; 1.Kö. 10,26-28; 2.Chr. 9,25; Ps. 20,7; Jes. 36,8; Jes. 36,9; Hos. 14,3 cause: Jes. 31,1-3; Jer. 42,14; Hes. 17,15 Ye shall henceforth: 5.Mo. 28,68; 2.Mo. 13,17; 2.Mo. 14,13; 4.Mo. 14,3; 4.Mo. 14,4; Jer. 42,15; Jer. 42,16; Hos. 11,5 |
5. Mo 17,17 Neither shall he multiply wives to himself, that his heart turn not away: neither shall he greatly multiply to himself silver and gold. |
multiply wives: 1.Mo. 2,24; 2.Sam. 3,2-5; 1.Kö. 11,1-4; Neh. 13,26; Mal. 2,15; Mt. 19,5 neither shall he: 1.Kö. 10,21; Ps. 62,10; Spr. 30,8; Spr. 30,9; Mt. 6,19; Mt. 6,20; Mt. 13,22; Mt. 19,23; Mt. 19,24; Lk. 12,15; 1.Tim. 6,9; 1.Tim. 6,17 |
5. Mo 17,18 And it shall be, when he sitteth upon the throne of his kingdom, that he shall write him a copy of this law in a book out of that which is before the priests the Levites: |
that he shall: 2.Kö. 11,12 out of that which: 5.Mo. 31,9; 5.Mo. 31,25; 5.Mo. 31,26; 2.Kö. 22,8; 2.Chr. 34,15 |
5. Mo 17,19 And it shall be with him, and he shall read therein all the days of his life: that he may learn to fear the LORD his God, to keep all the words of this law and these statutes, to do them: |
5.Mo. 6,6-9; 5.Mo. 11,18; Jos. 1,8; Ps. 1,2; Ps. 119,97-100; Joh. 5,39; 2.Tim. 3,15-17 |
5. Mo 17,20 That his heart be not lifted up above his brethren, and that he turn not aside from the commandment, to the right hand, or to the left: to the end that he may prolong his days in his kingdom, he, and his children, in the midst of Israel. |
his heart: 5.Mo. 8,2; 5.Mo. 8,13; 5.Mo. 8,14; 2.Kö. 14,10; 2.Chr. 25,19; 2.Chr. 26,16; 2.Chr. 32,25; 2.Chr. 32,26; 2.Chr. 33,12; 2.Chr. 33,19; 2.Chr. 33,23; 2.Chr. 34,27; Ps. 131,1; Ps. 131,2; Jes. 2,12; Dan. 5,20-23; Hab. 2,4; 2.Kor. 12,7; 1.Petr. 5,5 he turn: 5.Mo. 4,2; 5.Mo. 5,32; 5.Mo. 12,25; 5.Mo. 12,28; 5.Mo. 12,32; 1.Kö. 15,5 right hand: 5.Mo. 17,11; 1.Sam. 13,13; 1.Sam. 13,14; 1.Sam. 15,23; 1.Kö. 11,12; 1.Kö. 11,13; 1.Kö. 11,34; 1.Kö. 11,36; 2.Kö. 10,30; Ps. 19,11; Ps. 132,12; Spr. 27,24; Pre. 8,13 that he: Spr. 10,27 5.Mo. 18,1; 5.Mo. 18,3; 5.Mo. 18,6; 5.Mo. 18,9; 5.Mo. 18,15; 5.Mo. 18,20 |
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