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5.Mose 24

Bibelstudium | Studienmaterial und Themenausarbeitungen

5.Mose 24

5. Mo 24,1 Wenn jemand ein Weib nimmt und ehelicht sie, und sie nicht Gnade findet vor seinen Augen, weil er etwas schändliches an ihr gefunden hat, so soll er einen Scheidebrief schreiben und ihr in die Hand geben und sie aus seinem Haus entlassen.

5. Mo 24,2 Wenn sie dann aus seinem Hause gegangen ist und hingeht und wird eines andern Weib,

5. Mo 24,3 und der andere ihr auch gram wird und einen Scheidebrief schreibt und ihr in die Hand gibt und sie aus seinem Hause läßt, oder so der andere Mann stirbt, der sie zum Weibe genommen hatte:

5. Mo 24,4 so kann sie ihr erster Mann, der sie entließ, nicht wiederum nehmen, daß sie sein Weib sei, nachdem sie unrein ist, den solches ist ein Greuel vor dem HERRN, auf daß du nicht eine Sünde über das Land bringst, das dir der HERR, dein Gott, zum Erbe gegeben hat.

5. Mo 24,5 Wenn jemand kurz zuvor ein Weib genommen hat, der soll nicht in die Heerfahrt ziehen, und man soll ihm nichts auflegen. Er soll frei in seinem Hause sein ein Jahr lang, daß er fröhlich sei mit seinem Weibe, das er genommen hat.

5. Mo 24,6 Du sollst nicht zum Pfande nehmen den unteren und den oberen Mühlstein; denn damit hättest du das Leben zum Pfand genommen.

5. Mo 24,7 Wenn jemand gefunden wird, der aus seinen Brüdern, aus den Kindern Israel, eine Seele stiehlt, und versetzt oder verkauft sie: solcher Dieb soll sterben, daß du das Böse von dir tust.

5. Mo 24,8 Hüte dich bei der Plage des Aussatzes, daß du mit Fleiß haltest und tust alles, was dich die Priester, die Leviten, lehren; wie ich ihnen geboten habe, so sollt ihr’s halten und darnach tun.

5. Mo 24,9 Bedenke, was der HERR, dein Gott, tat mit Mirjam auf dem Wege, da ihr aus Ägypten zoget.

5. Mo 24,10 Wenn du deinem Nächsten irgend eine Schuld borgst, so sollst du nicht in sein Haus gehen und ihm ein Pfand nehmen,

5. Mo 24,11 sondern du sollst außen stehen, und er, dem du borgst, soll sein Pfand zu dir herausbringen.

5. Mo 24,12 Ist er aber ein Dürftiger, so sollst du dich nicht schlafen legen über seinem Pfand,

5. Mo 24,13 sondern sollst ihm sein Pfand wiedergeben, wenn die Sonne untergeht, daß er in seinem Kleide schlafe und segne dich. Das wird dir vor dem HERRN, deinem Gott, eine Gerechtigkeit sein.

5. Mo 24,14 Du sollst dem Dürftigen und Armen seinen Lohn nicht vorenthalten, er sei von deinen Brüdern oder den Fremdlingen, die in deinem Lande und in deinen Toren sind,

5. Mo 24,15 sondern sollst ihm seinen Lohn des Tages geben, daß die Sonne nicht darüber untergehe (denn er ist dürftig und erhält seine Seele damit), auf daß er nicht wider dich den HERRN anrufe und es dir Sünde sei.

5. Mo 24,16 Die Väter sollen nicht für die Kinder noch die Kinder für die Väter sterben, sondern ein jeglicher soll für seine Sünde sterben.

5. Mo 24,17 Du sollst das Recht des Fremdlings und des Waisen nicht beugen und sollst der Witwe nicht das Kleid zum Pfand nehmen.

5. Mo 24,18 Denn du sollst gedenken, daß du Knecht in Ägypten gewesen bist und der HERR, dein Gott, dich von dort erlöst hat; darum gebiete ich dir, daß du solches tust.

5. Mo 24,19 Wenn du auf deinem Acker geerntet und eine Garbe vergessen hast auf dem Acker, so sollst du nicht umkehren, dieselbe zu holen, sondern sie soll des Fremdlings, des Waisen und der Witwe sein, auf daß dich der HERR, dein Gott, segne in allen Werken deiner Hände.

5. Mo 24,20 Wenn du deine Ölbäume hast geschüttelt, so sollst du nicht nachschütteln; es soll des Fremdlings, des Waisen und der Witwe sein.

5. Mo 24,21 Wenn du deinen Weinberg gelesen hast, so sollst du nicht nachlesen; es soll des Fremdlings, des Waisen und der Witwe sein.

5. Mo 24,22 Und sollst gedenken, daß du Knecht in Ägyptenland gewesen bist; darum gebiete ich dir, daß du solches tust.

 

5. Mo 24,1 Wenn jemand eine Frau nimmt und sie heiratet, und sie findet nicht Gnade vor seinen Augen, weil er etwas Schändliches an ihr gefunden hat, und er ihr einen Scheidebrief schreibt und ihn ihr in die Hand gibt und sie aus seinem Haus entlässt,

Jes. 50,1; Jer. 3,8; Mt. 5,31; Mt. 19,7-8

5. Mo 24,2 und sie verlässt dann sein Haus und geht hin und wird [die Ehefrau] eines anderen Mannes,

Ehefrau: 3.Mo. 21,7; 3.Mo. 21,14; Hes. 44,22; 1.Kor. 7,15

5. Mo 24,3 aber der andere Mann verschmäht sie und schreibt ihr [auch] einen Scheidebrief und gibt ihn ihr in die Hand und entlässt sie aus seinem Haus; oder wenn der andere Mann stirbt, der sie sich zur Frau genommen hatte,
5. Mo 24,4 so kann ihr erster Mann, der sie entlassen hat, sie nicht nochmals zur Frau nehmen, nachdem sie verunreinigt worden ist; denn das wäre ein Gräuel vor dem HERRN; und du sollst das Land nicht mit Sünde beflecken, das dir der HERR, dein Gott, zum Erbe gibt.

Jer. 3,1

5. Mo 24,5 Wenn jemand kürzlich eine Frau [zur Ehe] genommen hat, so soll er nicht in den Krieg ziehen, und man soll ihm nichts auferlegen; er soll ein Jahr lang frei sein für sein Haus und sich an seiner Frau erfreuen, die er genommen hat.

Frau: 5.Mo. 20,7; Lk. 14,20

erfreuen: Spr. 5,18; Eph. 5,25-33

5. Mo 24,6 Man soll niemals die Handmühle oder [auch nur] den oberen Mühlstein zum Pfand nehmen, denn damit nähme man das Leben zum Pfand.

5.Mo. 24,17

5. Mo 24,7 Wird jemand ertappt, dass er einen von seinen Brüdern unter den Söhnen Israels stiehlt und ihn zum Sklaven macht und ihn verkauft, so soll jener Dieb sterben, und du sollst das Böse aus deiner Mitte ausrotten.

stiehlt: 2.Mo. 21,16; 1.Tim. 1,10; Offb. 18,11-13

ausrotten: 5.Mo. 13,6

5. Mo 24,8 Hüte dich vor der Plage des Aussatzes, indem du eifrig alles befolgst und tust, was dich die Priester, die Leviten, lehren. Wie ich es ihnen geboten habe, so sollt ihr es befolgen und tun!

3.Mo. 13 – 14

5. Mo 24,9 Denke daran, was der HERR, dein Gott, mit Mirjam tat auf dem Weg, als ihr aus Ägypten gezogen seid!

4.Mo. 12,10

5. Mo 24,10 Wenn du deinem Nächsten irgendein Darlehen gewährst, so sollst du nicht in sein Haus gehen, um ihm ein Pfand abzunehmen.

5.Mo. 15,7-8; 2.Mo. 22,25-26; 3.Mo. 19,13

5. Mo 24,11 Du sollst draußen stehen bleiben, und der, dem du borgst, soll das Pfand zu dir herausbringen.
5. Mo 24,12 Ist er aber arm, so sollst du dich mit seinem Pfand nicht schlafen legen;

Hi. 22,6; Am. 2,8

5. Mo 24,13 sondern du sollst ihm sein Pfand unbedingt wiedergeben, wenn die Sonne untergeht, damit er in seinem Gewand schlafe und dich segne; so wird dir das als Gerechtigkeit gelten vor dem HERRN, deinem Gott.

wiederg.: 2.Mo. 22,25-26; Hi. 24,7-8

segne: Hi. 29,13; Hi. 31,19-20

gelten: 1.Mo. 15,6; Ps. 106,31; Ps. 112,9; Jak. 2,21-25; 5.Mo. 6,25

5. Mo 24,14 Du sollst einen armen und elenden Tagelöhner nicht bedrücken, er sei einer deiner Brüder oder deiner Fremdlinge, die in deinem Land und in deinen Toren sind.

3.Mo. 25,40-43; Hi. 24,9-11; Hi. 31,13-15; Am. 4,1; Lk. 10,7

5. Mo 24,15 Am gleichen Tag sollst du ihm seinen Lohn geben, ehe die Sonne darüber untergeht; denn er ist arm und sehnt sich danach; damit er nicht deinetwegen den HERRN anruft und es dir zur Sünde wird.

Lohn: 3.Mo. 19,13; Spr. 3,27-28; Jer. 22,13; Mal. 3,5

Sünde: Jak. 5,4

5. Mo 24,16 Die Väter sollen nicht für die Kinder getötet werden und die Kinder sollen nicht für die Väter getötet werden, sondern jeder soll für seine Sünde getötet werden.

2.Kö. 14,6; Jer. 31,29-30; Hes. 18,20

5. Mo 24,17 Du sollst das Recht eines Fremdlings [und] einer Waise nicht beugen und sollst das Kleid der Witwe nicht zum Pfand nehmen.

Recht: 5.Mo. 27,19; 2.Mo. 22,20-21; Spr. 22,22-23; Jer. 22,3; Hes. 22,29; Sach. 7,10; Mal. 3,5

Kleid: 2.Mo. 22,25-26; Hi. 24,3; Hi. 24,9

5. Mo 24,18 Und du sollst bedenken, dass du in Ägypten auch ein Knecht gewesen bist und dass der HERR, dein Gott, dich von dort erlöst hat; darum gebiete ich dir, dass du dies tust.

5.Mo. 15,15

5. Mo 24,19 Wenn du auf deinem Feld geerntet und eine Garbe auf dem Feld vergessen hast, so sollst du nicht umkehren, um sie zu holen, sondern sie soll dem Fremdling, der Waise und der Witwe gehören, damit dich der HERR, dein Gott, segnet in allem Werk deiner Hände.

geerntet: 3.Mo. 19,9-10; 3.Mo. 23,22; Rt. 2,15-16

segnet: 5.Mo. 15,10

5. Mo 24,20 Wenn du deine Oliven abgeschlagen hast, so sollst du danach nicht die Zweige absuchen; es soll dem Fremdling, der Waise und der Witwe gehören.

3.Mo. 19,9; 3.Mo. 19,10

5. Mo 24,21 Wenn du deinen Weinberg gelesen hast, so sollst du danach nicht Nachlese halten; es soll dem Fremdling, der Waise und der Witwe gehören.

5.Mo. 24,19

5. Mo 24,22 Und du sollst bedenken, dass du [selbst] ein Knecht gewesen bist im Land Ägypten; darum gebiete ich dir, dies zu tun.

5.Mo. 24,18; 5.Mo. 26,6

 

5. Mo 24,1 When a man hath taken a wife, and married her, and it come to pass that she find no favor in his eyes, because he hath found some uncleanness in her: then let him write her a bill of divorcement, and give it in her hand, and send her out of his house.

hath taken: 5.Mo. 21,15; 5.Mo. 22,13; 2.Mo. 21,10

then let him: 5.Mo. 24,3; Jer. 3,8; Mt. 5,31; Mt. 5,32; Mt. 19,7-9; Mk. 10,4-12

divorcement: Jes. 50,1

send her: 5.Mo. 22,19; 5.Mo. 22,29; Mal. 2,16; Mt. 1,19; Lk. 16,18; 1.Kor. 7,11; 1.Kor. 7,12

5. Mo 24,2 And when she is departed out of his house, she may go and be another man’s wife.

she may go: 3.Mo. 21,7; 3.Mo. 21,14; 3.Mo. 22,13; 4.Mo. 30,8; Hes. 44,22; Mt. 5,32; Mk. 10,11; 1.Kor. 7,15

5. Mo 24,3 And if the latter husband hate her, and write her a bill of divorcement, and giveth it in her hand, and sendeth her out of his house; or if the latter husband die, which took her to be his wife;
5. Mo 24,4 Her former husband, which sent her away, may not take her again to be his wife, after that she is defiled; for that is abomination before the LORD: and thou shalt not cause the land to sin, which the LORD thy God giveth thee for an inheritance.

Her former: Jer. 3,1

thou shalt: 3.Mo. 18,24-28; Jos. 22,17; Jos. 22,18

5. Mo 24,5 When a man hath taken a new wife, he shall not go out to war, neither shall he be charged with any business: but he shall be free at home one year, and shall cheer up his wife which he hath taken.

a man: 5.Mo. 20,7; 1.Mo. 2,24; Mt. 19,4-6; Mk. 10,6-9; 1.Kor. 7,10-15; Eph. 5,28; Eph. 5,29; Tit. 2,4; Tit. 2,5

cheer up: Spr. 5,18; Pre. 9,9; 1.Kor. 7,29

5. Mo 24,6 No man shall take the nether or the upper millstone to pledge: for he taketh a man’s life to pledge.

shall take: 2.Mo. 22,26; 2.Mo. 22,27; Offb. 18,22

life: 5.Mo. 20,19; 1.Mo. 44,30; Lk. 12,15

5. Mo 24,7 If a man be found stealing any of his brethren of the children of Israel, and maketh merchandise of him, or selleth him; then that thief shall die; and thou shalt put evil away from among you.

found: 2.Mo. 21,16; Hes. 27,13; 1.Tim. 1,10; Offb. 18,13

then that: 2.Mo. 21,16; 2.Mo. 22,1-4

and thou shalt: 5.Mo. 19,19

5. Mo 24,8 Take heed in the plague of leprosy, that thou observe diligently, and do according to all that the priests the Levites shall teach you: as I commanded them, so ye shall observe to do.

3.Mo. 13,1; 3.Mo. 14,57; Mt. 8,4; Mk. 1,44; Lk. 5,14; Lk. 17,14

5. Mo 24,9 Remember what the LORD thy God did unto Miriam by the way, after that ye were come forth out of Egypt.

Remember: Lk. 17,32; 1.Kor. 10,6; 1.Kor. 10,11

Miriam: 4.Mo. 5,2; 4.Mo. 12,10-15; 2.Kö. 7,3; 2.Chr. 26,20; 2.Chr. 26,21

5. Mo 24,10 When thou dost lend thy brother any thing, thou shalt not go into his house to fetch his pledge.

When: 5.Mo. 15,8

5. Mo 24,11 Thou shalt stand abroad, and the man to whom thou dost lend shall bring out the pledge abroad unto thee.
5. Mo 24,12 And if the man be poor, thou shalt not sleep with his pledge:

5.Mo. 24,17; Hi. 22,6; Hi. 24,3; Hi. 24,9

5. Mo 24,13 In any case thou shalt deliver him the pledge again when the sun goeth down, that he may sleep in his own raiment, and bless thee: and it shall be righteousness unto thee before the LORD thy God.

deliver: 2.Mo. 22,26; 2.Mo. 22,27; Hi. 24,7; Hi. 24,8; Hi. 29,11-13; Hi. 31,16-20; Hes. 18,7; Hes. 18,12; Hes. 18,16; Hes. 33,15; Am. 2,8; 2.Tim. 1,16-18

the sun: 5.Mo. 24,15; 2.Kor. 9,13; 2.Kor. 9,14; Eph. 4,26

shall be: 5.Mo. 6,25; 5.Mo. 15,9; 5.Mo. 15,10; 1.Mo. 15,6; Ps. 106,30; Ps. 106,31; Ps. 112,9; Jes. 58,8; Dan. 4,27; Jak. 1,27; Jak. 2,13-23

5. Mo 24,14 Thou shalt not oppress a hired servant that is poor and needy, whether he be of thy brethren, or of thy strangers that are in thy land within thy gates:

3.Mo. 25,40-43; Hi. 24,10; Hi. 24,11; Hi. 31,13-15; Spr. 14,31; Spr. 22,16; Hes. 22,7; Am. 2,7; Am. 4,1; Am. 8,4; Mal. 3,5; Lk. 10,7

5. Mo 24,15 At his day thou shalt give him his hire, neither shall the sun go down upon it; for he is poor, and setteth his heart upon it: lest he cry against thee unto the LORD, and it be sin unto thee.

At his: 3.Mo. 19,13; Spr. 3,27; Spr. 3,28; Jer. 22,13; Mt. 20,8; Mk. 10,19; Jak. 5,4

setteth his heart upon it: Ps. 24,4; Ps. 25,1; Ps. 86,4

lest he: 5.Mo. 15,9; 2.Mo. 22,23; 2.Mo. 22,24; Hi. 31,38; Hi. 34,28; Hi. 35,9; Spr. 22,22; Spr. 22,23; Spr. 23,10; Spr. 23,11; Jes. 5,7; Jak. 5,4

5. Mo 24,16 The fathers shall not be put to death for the children, neither shall the children be put to death for the fathers: every man shall be put to death for his own sin.

2.Kö. 14,5; 2.Kö. 14,6; 2.Chr. 25,4; Jer. 31,29; Jer. 31,30; Hes. 18,20

5. Mo 24,17 Thou shalt not pervert the judgment of the stranger, nor of the fatherless; nor take a widow’s raiment to pledge:

pervert: 5.Mo. 16,19; 5.Mo. 27,19; 2.Mo. 22,21; 2.Mo. 22,22; 2.Mo. 23,2; 2.Mo. 23,6; 2.Mo. 23,9; 1.Sam. 12,3; 1.Sam. 12,4; Hi. 22,8; Hi. 22,9; Hi. 29,11-17; Ps. 82,1-5; Ps. 94,3-6; Ps. 94,20; Ps. 94,21; Spr. 22,22; Spr. 22,23; Spr. 31,5; Pre. 5,8; Jes. 1,23; Jes. 3,15; Jes. 33,15; Jer. 5,28; Jer. 22,3; Hes. 22,7; Hes. 22,29; Am. 5,7-12; Mi. 2,1; Mi. 2,2; Mi. 7,3; Sach. 7,10; Mal. 3,5; Lk. 3,14; Jak. 2,6

nor take: 2.Mo. 22,26; 2.Mo. 22,27

5. Mo 24,18 But thou shalt remember that thou wast a bondman in Egypt, and the LORD thy God redeemed thee thence: therefore I command thee to do this thing.

5.Mo. 24,22; 5.Mo. 5,15; 5.Mo. 15,15; 5.Mo. 16,12

5. Mo 24,19 When thou cuttest down thine harvest in thy field, and hast forgot a sheaf in the field, thou shalt not go again to fetch it: it shall be for the stranger, for the fatherless, and for the widow: that the LORD thy God may bless thee in all the work of thine hands.

When thou: 3.Mo. 19,9; 3.Mo. 19,10; 3.Mo. 23,22; Rt. 2,16; Ps. 41,1

it shall be: 5.Mo. 24,20; 5.Mo. 24,21; 5.Mo. 14,29; 5.Mo. 26,13

may bless: 5.Mo. 15,10; Hi. 31,16-22; Hi. 42,12; Ps. 41,1-3; Ps. 112,9; Spr. 11,24; Spr. 11,25; Spr. 14,21; Spr. 19,17; Jes. 32,8; Jes. 58,7-11; Lk. 6,35; Lk. 6,38; Lk. 14,13; Lk. 14,14; 2.Kor. 9,6-8; 1.Joh. 3,17-19

5. Mo 24,20 When thou beatest thine olive tree, thou shalt not go over the boughs again: it shall be for the stranger, for the fatherless, and for the widow.

go over the boughs again: 5.Mo. 24,20

5. Mo 24,21 When thou gatherest the grapes of thy vineyard, thou shalt not glean it afterward: it shall be for the stranger, for the fatherless, and for the widow.

gatherest: 5.Mo. 24,19; 3.Mo. 19,9; 3.Mo. 19,10

5. Mo 24,22 And thou shalt remember that thou wast a bondman in the land of Egypt: therefore I command thee to do this thing.

5.Mo. 24,18; 5.Mo. 5,14; 5.Mo. 5,15; 5.Mo. 7,8; Jes. 51,1; 2.Kor. 8,8; 2.Kor. 8,9; Eph. 5,1; Eph. 5,2; 1.Joh. 4,10; 1.Joh. 4,11

5.Mo. 25,1; 5.Mo. 25,4; 5.Mo. 25,5; 5.Mo. 25,11; 5.Mo. 25,13; 5.Mo. 25,17

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