3.Mose / Levitikus
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1 Und der HERR rief Mose, und er redete zu ihm aus der Stiftshütte und sprach:
2 Rede zu den Kindern Israels und sprich zu ihnen: Wenn jemand von euch dem HERRN eine Opfergabe darbringen will, so sollt ihr eure Opfergabe vom Vieh darbringen, [und zwar] vom Rind und vom Kleinvieh.
3 Ist seine Opfergabe ein Brandopfer vom Rind, so soll er ein makelloses männliches Tier darbringen; zum Eingang der Stiftshütte soll er es bringen, damit es ihn wohlgefällig mache vor dem HERRN.
4 Und er soll seine Hand auf den Kopf des Brandopfers stützen, so wird es ihm wohlgefällig angenommen und für ihn Sühnung erwirken.
5 Dann soll er das junge Rind vor dem HERRN schächten; die Söhne Aarons aber, die Priester, sollen das Blut darbringen und es ringsum an den Altar sprengen, der vor dem Eingang der Stiftshütte steht.
6 Er aber soll dem Brandopfer die Haut abziehen und es in seine Stücke zerlegen;
7 und die Söhne Aarons, des Priesters, sollen Feuer auf dem Altar machen und Holz aufschichten über dem Feuer.
8 Auf das Holz aber über dem Feuer, das auf dem Altar ist, sollen die Priester, die Söhne Aarons, die Fleischstücke legen, dazu den Kopf und das Fett;
9 seine Eingeweide aber und seine Schenkel soll er mit Wasser waschen; und der Priester soll das Ganze auf dem Altar in Rauch aufgehen lassen als ein Brandopfer, ein Feueropfer zum lieblichen Geruch für den HERRN.
10 Wenn aber seine Opfergabe vom Kleinvieh ist, so bringe er ein makelloses männliches Tier von den Lämmern oder Ziegen zum Brandopfer dar.
11 Und er soll es an der nördlichen Seite des Altars vor dem HERRN schächten, und die Söhne Aarons, die Priester, sollen das Blut ringsum an den Altar sprengen;
12 er aber zerlege es in seine Stücke, und der Priester soll sie samt dem Kopf und dem Fett auf dem Holz aufschichten, über dem Feuer, das auf dem Altar ist.
13 Aber die Eingeweide und die Schenkel soll er mit Wasser waschen; und der Priester soll das Ganze darbringen und auf dem Altar in Rauch aufgehen lassen; es ist ein Brandopfer, ein Feueropfer zum lieblichen Geruch für den HERRN.
14 Soll aber seine Brandopfergabe für den HERRN aus Geflügel bestehen, so bringe er seine Opfergabe von Turteltauben oder von jungen Tauben dar.
15 Diese soll der Priester zum Altar bringen und ihr den Kopf abkneifen und sie auf dem Altar in Rauch aufgehen lassen; ihr Blut aber soll an der Wand des Altars ausgedrückt werden.
16 Den Kropf aber samt dem Unrat soll er entfernen und ihn auf den Aschenhaufen werfen, neben dem Altar nach Osten.
17 Sodann soll er sie an den Flügeln einreißen, aber nicht abtrennen, und der Priester soll sie auf dem Altar in Rauch aufgehen lassen, auf dem Holz über dem Feuer; es ist ein Brandopfer, ein Feueropfer zum lieblichen Geruch für den HERRN.
1 Wenn aber eine Seele dem HERRN ein Speisopfer darbringen will, so soll ihre Opfergabe aus Feinmehl bestehen, und man soll Öl darübergießen und Weihrauch darauftun.
2 So soll man es zu den Söhnen Aarons, zu den Priestern bringen, und er soll davon eine Handvoll nehmen, von dem Feinmehl und dem Öl, samt allem Weihrauch; und der Priester soll das, was davon zum Gedenken bestimmt ist, auf dem Altar in Rauch aufgehen lassen, als ein Feueropfer zum lieblichen Geruch für den HERRN.
3 Das Übrige aber vom Speisopfer soll für Aaron und seine Söhne sein, als ein Hochheiliges von den Feueropfern des HERRN.
4 Wenn du aber als Speisopfergabe ein Ofengebäck darbringen willst, so nimm Feinmehl, ungesäuerte Kuchen, mit Öl angerührt, und ungesäuerte Fladen, mit Öl gesalbt.
5 Ist aber deine Speisopfergabe in der Pfanne bereitet, so soll sie aus Feinmehl sein, mit Öl angerührt, ungesäuert;
6 du sollst sie in Brocken zerbrechen und Öl daraufgießen; es ist ein Speisopfer.
7 Wenn aber deine Opfergabe ein Speisopfer in der Backpfanne ist, so soll Feinmehl mit Öl bereitet werden;
8 und du sollst das Speisopfer, das aus diesen Dingen bereitet ist, zum HERRN bringen und es dem Priester übergeben, und der soll es zum Altar tragen.
9 Und der Priester soll von dem Speisopfer abheben, was davon zum Gedenken bestimmt ist, und soll es auf dem Altar in Rauch aufgehen lassen als ein Feueropfer zum lieblichen Geruch für den HERRN.
10 Das Übrige aber vom Speisopfer soll für Aaron und seine Söhne sein, als ein Hochheiliges von den Feueropfern des HERRN.
11 Kein Speisopfer, das ihr dem HERRN darbringt, darf aus Gesäuertem bereitet werden; denn ihr sollt dem HERRN keinen Sauerteig und keinen Honig als Feueropfer in Rauch aufgehen lassen.
12 Als eine Opfergabe der Erstlinge könnt ihr so etwas dem HERRN darbringen — aber auf dem Altar sollt ihr sie nicht zum lieblichen Geruch opfern.
13 Alle deine Speisopfergaben sollst du mit Salz würzen und darfst das Salz des Bundes deines Gottes nicht fehlen lassen in deinem Speisopfer; sondern zu allen deinen Opfergaben sollst du Salz darbringen.
14 Willst du aber dem HERRN, deinem Gott, ein Speisopfer von den ersten Früchten darbringen, so sollst du am Feuer geröstete Ähren, geschrotete Körner vom Jungkorn als Speisopfer von deinen ersten Früchten darbringen;
15 und du sollst Öl darauftun und Weihrauch darauflegen; es ist ein Speisopfer.
16 Und der Priester soll in Rauch aufgehen lassen, was davon zum Gedenken bestimmt ist, von seinen geschroteten Körnern und von seinem Öl, dazu allen Weihrauch; es ist ein Feueropfer für den HERRN.
1 Wenn aber seine Gabe ein Friedensopfer ist und er es von den Rindern darbringt, sei es ein männliches oder ein weibliches [Rind], so soll er ein makelloses vor den HERRN bringen.
2 Und er soll seine Hand auf den Kopf seines Opfers stützen und es schächten vor dem Eingang der Stiftshütte; und die Söhne Aarons, die Priester, sollen das Blut ringsum an den Altar sprengen.
3 Dann soll er von dem Friedensopfer ein Feueropfer für den HERRN darbringen: das Fett, das die Eingeweide bedeckt, auch alles Fett, das an den Eingeweiden hängt;
4 dazu die beiden Nieren samt dem Fett daran, das an den Lenden ist, und den Leberlappen; samt den Nieren soll er es wegnehmen.
5 Und die Söhne Aarons sollen es auf dem Altar in Rauch aufgehen lassen, samt dem Brandopfer, das auf dem Holz über dem Feuer liegt, als ein Feueropfer zum lieblichen Geruch für den HERRN.
6 Wenn aber seine Gabe, die er dem HERRN als Friedensopfer darbringt, vom Kleinvieh ist, es sei ein männliches oder weibliches Tier, so soll er ein makelloses herzubringen.
7 Bringt er ein Schaf als seine Opfergabe dar, so bringe er es vor den HERRN
8 und stütze seine Hand auf den Kopf seines Opfers und schächte es vor der Stiftshütte; die Söhne Aarons aber sollen das Blut ringsum an den Altar sprengen.
9 Danach bringe er von dem Friedensopfer das Fett dem HERRN als Feueropfer dar: den ganzen Fettschwanz, dicht beim Rückgrat soll er ihn abtrennen, dazu das Fett, das die Eingeweide bedeckt, samt allem Fett an den Eingeweiden;
10 auch die beiden Nieren mit dem Fett daran, das an den Lenden ist, samt dem Leberlappen; samt den Nieren soll er es wegnehmen;
11 und der Priester soll es auf dem Altar in Rauch aufgehen lassen als Speise, ein Feueropfer für den HERRN.
12 Besteht aber seine Opfergabe in einer Ziege, so bringe er sie vor den HERRN
13 und stütze seine Hand auf ihren Kopf und schächte sie vor der Stiftshütte; die Söhne Aarons aber sollen das Blut ringsum an den Altar sprengen.
14 Und davon bringe er sein Opfer dar als Feueropfer für den HERRN, nämlich das Fett, das die Eingeweide bedeckt, samt allem Fett, das an den Eingeweiden hängt;
15 dazu die beiden Nieren mit dem Fett daran, das an den Lenden ist; samt dem Leberlappen, samt den Nieren soll er es wegnehmen.
16 Und der Priester soll es auf dem Altar in Rauch aufgehen lassen als Speise, ein Feueropfer, zum lieblichen Geruch. — Alles Fett gehört dem HERRN:
17 Das ist eine ewige Satzung für eure [künftigen] Geschlechter an allen euren Wohnorten, dass ihr weder Fett noch Blut essen sollt.
1 Und der HERR redete zu Mose und sprach:
2 Rede zu den Kindern Israels und sprich: Wenn sich eine Seele aus Versehen versündigt gegen irgendeines der Gebote des HERRN, dass sie etwas tut, was man nicht tun darf, [so soll als Vorschrift gelten]:
3 Wenn der gesalbte Priester sündigt, sodass er eine Schuld auf das Volk bringt, so soll er für seine Sünde, die er begangen hat, einen makellosen Jungstier dem HERRN als Sündopfer darbringen.
4 Und er soll den Jungstier zum Eingang der Stiftshütte bringen, vor den HERRN, und seine Hand auf den Kopf des Stieres stützen und den Jungstier schächten vor dem HERRN.
5 Und der gesalbte Priester soll von dem Blut des Jungstiers nehmen und es in die Stiftshütte bringen;
6 und der Priester soll seinen Finger in das Blut tauchen und von dem Blut siebenmal vor dem HERRN an die Vorderseite des Vorhangs im Heiligtum sprengen.
7 Auch soll der Priester von dem Blut auf die Hörner des Altars für das wohlriechende Räucherwerk tun, der vor dem HERRN in der Stiftshütte steht; alles [übrige] Blut des Jungstieres aber soll er an den Fuß des Brandopferaltars gießen, der vor dem Eingang der Stiftshütte ist.
8 Und alles Fett des Sündopfer-Stieres soll er von ihm ablösen, das Fett, das die Eingeweide bedeckt, und alles Fett, das an den Eingeweiden hängt;
9 dazu die beiden Nieren, samt dem Fett daran, das an den Lenden ist, auch den Leberlappen, samt den Nieren soll er es wegnehmen,
10 gleich wie man es von dem Rind des Friedensopfers abhebt; und der Priester soll es auf dem Brandopferaltar in Rauch aufgehen lassen.
11 Aber das Fell des Jungstieres und all sein Fleisch samt seinem Kopf, seinen Schenkeln, seinen Eingeweiden und seinem Unrat,
12 den ganzen Jungstier soll man hinaus vor das Lager bringen, an einen reinen Ort, wohin man die Fettasche schüttet, und ihn auf einem Holzfeuer verbrennen; am Aschenhaufen soll er verbrannt werden.
13 Wenn sich aber die ganze Gemeinde Israels vergeht, und es ist vor den Augen der Versammlung verborgen, dass sie etwas getan hat, von dem der HERR geboten hat, dass man es nicht tun darf, sodass sie Schuld auf sich bringen;
14 sie kommen aber zur Erkenntnis der Sünde, die sie gegen [dieses Gebot] begangen haben, so soll die Versammlung einen Jungstier als Sündopfer darbringen, und sie sollen ihn vor die Stiftshütte führen.
15 Dann sollen die Ältesten der Gemeinde ihre Hände auf den Kopf des Jungstieres stützen vor dem HERRN, und man soll den Jungstier schächten vor dem HERRN.
16 Der gesalbte Priester aber soll von dem Blut des Jungstieres in die Stiftshütte bringen,
17 und der Priester soll seinen Finger in das Blut tauchen und davon siebenmal an die Vorderseite des Vorhangs sprengen vor dem HERRN;
18 und er soll von dem Blut auf die Hörner des Altars tun, der vor dem HERRN in der Stiftshütte steht; alles [übrige] Blut aber soll er an den Fuß des Brandopferaltars gießen, der vor dem Eingang der Stiftshütte steht.
19 Aber all sein Fett soll er von ihm ablösen und es auf dem Altar in Rauch aufgehen lassen.
20 Und er soll mit diesem Jungstier verfahren, wie er mit dem Jungstier des Sündopfers verfahren ist; genau so soll auch mit diesem verfahren werden. Und der Priester soll für sie Sühnung erwirken, und es wird ihnen vergeben werden.
21 Und man soll den Jungstier außerhalb des Lagers schaffen und ihn verbrennen, wie man den ersten Jungstier verbrannt hat. Er ist ein Sündopfer der Gemeinde.
22 Wenn ein Fürst sündigt und aus Versehen irgendetwas tut, wovon der HERR, sein Gott, geboten hat, dass man es nicht tun soll, und so Schuld auf sich bringt,
23 und seine Sünde wird ihm bewusst, die er begangen hat, so soll er einen makellosen Ziegenbock, ein männliches [Tier], zum Opfer bringen;
24 und er soll seine Hand auf den Kopf des Bockes stützen und ihn schächten an dem Ort, wo man das Brandopfer zu schächten pflegt vor dem HERRN; es ist ein Sündopfer.
25 Und der Priester soll mit seinem Finger von dem Blut des Sündopfers nehmen und es auf die Hörner des Brandopferaltars tun; das [übrige] Blut aber soll er an den Fuß des Brandopferaltars gießen;
26 und all sein Fett soll er auf dem Altar in Rauch aufgehen lassen, gleich dem Fett des Friedensopfers. So soll der Priester ihm Sühnung erwirken für seine Sünde, und es wird ihm vergeben werden.
27 Wenn aber jemand vom Volk des Landes aus Versehen sündigt, indem er etwas tut, von dem der HERR geboten hat, dass man es nicht tun darf, und Schuld auf sich bringt,
28 und seine Sünde wird ihm bewusst, die er begangen hat, so soll er eine makellose Ziege, ein weibliches [Tier], zum Opfer bringen für seine Sünde, die er begangen hat,
29 und er soll seine Hand auf den Kopf des Sündopfers stützen und das Sündopfer schächten an der Stätte des Brandopfers.
30 Der Priester aber soll mit seinem Finger von seinem Blut nehmen und es auf die Hörner des Brandopferaltars tun und alles [übrige] Blut an den Fuß des Brandopferaltars gießen.
31 Alles Fett aber soll er von ihm wegnehmen, wie das Fett von dem Friedensopfer weggenommen wird, und der Priester soll es auf dem Altar in Rauch aufgehen lassen zum lieblichen Geruch für den HERRN. So soll der Priester für ihn Sühnung erwirken, und es wird ihm vergeben werden.
32 Will er aber ein Schaf zum Sündopfer darbringen, so soll es ein makelloses weibliches [Tier] sein;
33 und er soll seine Hand auf den Kopf des Sündopfers stützen und es schächten als Sündopfer an dem Ort, wo man das Brandopfer zu schächten pflegt.
34 Und der Priester soll mit seinem Finger von dem Blut des Sündopfers nehmen und es auf die Hörner des Brandopferaltars tun, alles [übrige] Blut aber an den Fuß des Altars gießen.
35 Und er soll alles Fett davon wegnehmen, wie das Fett von dem Schaf des Friedensopfers weggenommen wird, und der Priester soll es auf dem Altar in Rauch aufgehen lassen, über den Feueropfern des HERRN. Und so soll der Priester für ihn Sühnung erwirken wegen seiner Sünde, die er begangen hat, und es wird ihm vergeben werden.
1 Und wenn eine Seele dadurch sündigt, dass sie etwas nicht anzeigt, obwohl sie die Fluchandrohung vernommen hat und Zeuge ist, weil sie es gesehen oder erfahren hat, und so Schuld auf sich bringt;
2 oder wenn jemand irgendetwas Unreines anrührt, sei es das Aas eines unreinen Wildes oder das Aas eines unreinen Viehs oder das Aas eines unreinen kriechenden Tieres, und es ist ihm verborgen gewesen, und er wird unrein und schuldig;
3 oder wenn jemand die Unreinheit eines Menschen anrührt, irgendetwas von alledem, womit man sich verunreinigen kann, und es ist ihm verborgen gewesen, er hat es aber nun erfahren und ist nun schuldig;
4 oder wenn jemand leichtfertig mit seinen Lippen schwört, Gutes oder Böses tun zu wollen, irgendetwas von dem, was ein Mensch so leichtfertig schwören mag, und es war ihm verborgen, er erkennt es aber nun und hat sich in einer dieser Sachen schuldig gemacht —
5 wenn er nun durch etwas Derartiges Schuld auf sich gebracht hat, so bekenne er, woran er sich versündigt hat,
6 und bringe dem HERRN sein Schuldopfer dar für seine Sünde, die er begangen hat, ein weibliches [Tier] vom Kleinvieh, ein Schaf oder eine Ziege zum Sündopfer, und der Priester soll [damit] Sühnung für ihn erwirken wegen seiner Sünde.
7 Kann er aber nicht so viel aufbringen, dass es für ein Lamm reicht, so bringe er dem HERRN für das, worin er gesündigt hat, als sein Schuldopfer zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben dar; eine als Sündopfer, die andere als Brandopfer.
8 Und er soll sie zu dem Priester bringen; dieser aber soll zuerst die zum Sündopfer bestimmte darbringen und ihr unterhalb des Genicks den Kopf abkneifen, ihn aber nicht abtrennen.
9 Und vom Blut des Sündopfers sprenge er an die Wand des Altars, das übrige Blut aber soll an den Fuß des Altars ausgedrückt werden; es ist ein Sündopfer.
10 Die andere aber soll er als Brandopfer opfern, wie es verordnet ist. Und so soll der Priester für ihn Sühnung erwirken wegen seiner Sünde, die er begangen hat, und es wird ihm vergeben werden.
11 Kann er aber auch die zwei Turteltauben oder die zwei jungen Tauben nicht aufbringen, so bringe der, welcher gesündigt hat, als seine Opfergabe ein Zehntel Epha Feinmehl als Sündopfer dar. Er soll aber kein Öl darauftun und keinen Weihrauch darauflegen, weil es ein Sündopfer ist.
12 Er soll es zu dem Priester bringen, und der Priester nehme eine Handvoll davon, so viel zum Gedenken bestimmt ist, und lasse es auf dem Altar über den Feueropfern des HERRN in Rauch aufgehen. Es ist ein Sündopfer.
13 Und so soll der Priester Sühnung für ihn erwirken wegen seiner Sünde, die er begangen hat in einem jener Fälle, und es wird ihm vergeben werden. [Das Opfer] aber soll dem Priester gehören wie das Speisopfer.
14 Und der HERR redete zu Mose und sprach:
15 Wenn eine Seele eine Veruntreuung begeht und sich aus Versehen versündigt an dem, was dem HERRN geweiht ist, so soll sie dem HERRN ihr Schuldopfer bringen, nämlich einen makellosen Widder von der Herde, im Wert von so vielen Silberschekeln, wie du schätzt, nach dem Schekel des Heiligtums, als Schuldopfer.
16 Den Schaden aber, den er dem Heiligtum zugefügt hat, soll er erstatten und noch ein Fünftel davon dazufügen und es dem Priester geben; und der Priester soll für ihn Sühnung erwirken mit dem Widder des Schuldopfers, und es wird ihm vergeben werden.
17 Und wenn eine Seele sündigt und irgendetwas von alledem tut, was der HERR verboten hat und man nicht tun soll, auch wenn sie es nicht gewusst hat, so ist sie [dennoch] schuldig und trägt ihre Schuld.
18 Und sie soll dem Priester einen makellosen Widder von der Herde nach deiner eigenen Schätzung zum Schuldopfer bringen, und der Priester soll für sie Sühnung erwirken wegen ihres Versehens, das sie unwissentlich begangen hat; und es wird ihr vergeben werden.
19 Es ist ein Schuldopfer; gewisslich ist sie an dem HERRN schuldig geworden.
20 Und der HERR redete zu Mose und sprach:
21 Wenn sich jemand versündigt und Untreue begeht gegen den HERRN, indem er seinem Nächsten etwas Anvertrautes oder etwas Hinterlegtes oder etwas Geraubtes ableugnet, oder wenn er seinen Nächsten übervorteilt,
22 oder wenn er etwas Verlorenes gefunden hat und es ableugnet oder einen falschen Eid schwört wegen irgendetwas von alledem, womit sich ein Mensch versündigen kann;
23 wenn er nun sündigt und Schuld auf sich bringt, so soll er den Raub, den er verübt hat, oder das erpresste Gut, das er erpresst hat, oder das anvertraute Gut, das ihm anvertraut wurde, oder das Verlorene, das er gefunden hat, zurückerstatten;
24 auch alles, worüber er einen falschen Eid geschworen hat, soll er nach seinem vollen Wert zurückerstatten und noch ein Fünftel dazulegen; und zwar soll er es dem geben, dem es gehört, an dem Tag, da er sein Schuldopfer darbringt.
25 Sein Schuldopfer aber soll er dem HERRN bringen, zum Priester, einen makellosen Widder von der Herde, nach deiner Schätzung als Schuldopfer.
26 Und der Priester soll für ihn Sühnung erwirken vor dem HERRN, und es wird ihm vergeben werden, was irgend er getan hat von alledem, womit man sich schuldig machen kann.
1 Und der HERR redete zu Mose und sprach:
2 Gebiete Aaron und seinen Söhnen und sprich: Dies ist das Gesetz vom Brandopfer. Das Brandopfer soll auf seiner Feuerstelle auf dem Altar die ganze Nacht bis zum Morgen verbleiben, und das Feuer des Altars soll auf ihm in Brand gehalten werden.
3 Und der Priester soll sein leinenes Gewand anziehen und sein Fleisch in die leinenen Beinkleider hüllen und soll die Fettasche abheben, zu welcher das Feuer auf dem Altar das Brandopfer verzehrt hat, und sie neben den Altar schütten.
4 Dann lege er seine Kleider ab und ziehe andere Kleider an und schaffe die Fettasche hinaus vor das Lager an einen reinen Ort.
5 Aber das Feuer auf dem Altar soll auf ihm brennend erhalten werden, es soll nicht erlöschen; darum soll der Priester Morgen für Morgen Holz darauf anzünden und das Brandopfer darauf zurichten und die Fettstücke der Friedensopfer darauf in Rauch aufgehen lassen.
6 Ein beständiges Feuer soll auf dem Altar in Brand gehalten werden; es soll nie erlöschen!
7 Und dies ist das Gesetz vom Speisopfer: Die Söhne Aarons sollen es vor dem HERRN darbringen, vor dem Altar.
8 Und dann hebe einer davon eine Handvoll ab, von dem Feinmehl des Speisopfers und von seinem Öl, auch allen Weihrauch, der auf dem Speisopfer ist, und lasse es auf dem Altar in Rauch aufgehen; es ist ein lieblicher Geruch, der Teil, der zum Gedenken bestimmt ist für den HERRN.
9 Das Übrige davon sollen Aaron und seine Söhne essen; ungesäuert soll es gegessen werden an einem heiligen Ort; im Vorhof der Stiftshütte sollen sie es essen.
10 Es soll ungesäuert gebacken werden. Ich habe es ihnen gegeben als ihren Anteil an meinen Feueropfern; es ist hochheilig wie das Sündopfer und wie das Schuldopfer.
11 Alles, was männlich ist unter den Nachkommen Aarons, darf davon essen; es ist ein auf ewig festgesetzter Anteil an den Feueropfern des HERRN für eure [künftigen] Geschlechter. Alles, was mit ihm in Berührung kommt, soll heilig sein!
12 Und der HERR redete zu Mose und sprach:
13 Dies ist die Opfergabe Aarons und seiner Söhne, die sie dem HERRN darbringen sollen, [jeder] am Tag seiner Salbung. Ein Zehntel Epha Feinmehl als beständiges Speisopfer, die eine Hälfte am Morgen, die andere am Abend.
14 Es soll in der Pfanne mit Öl angemacht werden; eingerührt soll man es darbringen, in Kuchenform, in Brocken zerlegt soll man das Speisopfer darbringen zum lieblichen Geruch für den HERRN.
15 Und zwar soll es der Priester bereiten, der an Aarons Stelle gesalbt wird von seinen Söhnen, als eine ewige Satzung; es soll ganz in Rauch aufgehen für den HERRN.
16 Jedes Speisopfer eines Priesters soll ein Ganzopfer sein; es darf nicht gegessen werden.
17 Und der HERR redete zu Mose und sprach:
18 Rede zu Aaron und zu seinen Söhnen und sprich: Dies ist das Gesetz vom Sündopfer: Am gleichen Ort, wo man das Brandopfer schächtet, soll auch das Sündopfer geschächtet werden vor dem HERRN: es ist hochheilig.
19 Der Priester, der es als Sündopfer darbringt, darf es essen; es soll an heiliger Stätte gegessen werden, im Vorhof der Stiftshütte.
20 Alles, was mit seinem Fleisch in Berührung kommt, soll heilig sein! Wenn aber etwas von seinem Blut auf ein Kleid spritzt, so sollst du das, was bespritzt worden ist, an heiliger Stätte waschen.
21 Ist es in einem irdenen Gefäß gekocht worden, so soll es zerbrochen werden, ist es in einem ehernen gekocht worden, so muss es gescheuert und mit Wasser gespült werden.
22 Alles, was männlich ist unter den Priestern, darf davon essen; es ist hochheilig.
23 Dagegen soll man kein Sündopfer essen, von dessen Blut in die Stiftshütte hineingebracht wird, um Sühnung zu erwirken im Heiligtum; es soll mit Feuer verbrannt werden.
1 Und dies ist das Gesetz vom Schuldopfer, welches hochheilig ist:
2 Am gleichen Ort, wo man das Brandopfer schächtet, soll man auch das Schuldopfer schächten, und [der Priester] soll sein Blut ringsum an den Altar sprengen.
3 Auch soll er von ihm all sein Fett darbringen, den Fettschwanz samt dem Fett, das die Eingeweide bedeckt;
4 dazu die beiden Nieren mit dem Fett daran, das an den Lenden ist, samt dem Leberlappen; über den Nieren soll man es wegnehmen.
5 Und der Priester soll es auf dem Altar in Rauch aufgehen lassen als ein Feueropfer für den HERRN; es ist ein Schuldopfer.
6 Alles, was männlich ist unter den Priestern, darf es essen; es soll an heiliger Stätte gegessen werden: Es ist hochheilig.
7 Wie das Sündopfer, so das Schuldopfer; für beide gilt ein und dasselbe Gesetz: Es gehört dem Priester, der die Sühnung damit erwirkt.
8 Und dem Priester, der jemandes Brandopfer darbringt, ihm gehört auch die Haut des Brandopfers, das er dargebracht hat.
9 Ebenso alle Speisopfer, die im Ofen gebacken, im Topf oder in der Pfanne bereitet werden; sie fallen dem Priester zu, der sie darbringt.
10 Alle Speisopfer, seien sie nun mit Öl vermengt oder trocken, gehören allen Söhnen Aarons, dem einen wie dem anderen.
11 Und dies ist das Gesetz vom Friedensopfer, das man dem HERRN darbringen soll:
12 Wenn er es zum Dank opfern will, so bringe er zu seinem Dankopfer hinzu ungesäuerte Kuchen dar, mit Öl angerührt, und ungesäuerte Fladen, mit Öl gesalbt, und eingerührtes Feinmehl [für] mit Öl angerührte Kuchen.
13 Zusätzlich zum Kuchen soll er gesäuertes Brot als seine Opfergabe darbringen, zu seinem Dank-Friedensopfer hinzu.
14 Davon soll er je ein Stück von jeder Opfergabe dem HERRN als Hebopfer darbringen; das soll dem Priester gehören, der das Blut der Friedensopfer sprengt.
15 Das Fleisch des Dank-Friedensopfers soll aber am Tag seiner Darbringung gegessen werden; man darf nichts davon übrig lassen bis zum Morgen.
16 Beruht aber das Opfer, das er darbringt, auf einem Gelübde, oder ist es freiwillig, so soll es am Tag seiner Darbringung gegessen werden, und was davon übrig bleibt, darf am folgenden Tag gegessen werden.
17 Was aber vom Opferfleisch bis zum dritten Tag übrig bleibt, das soll man mit Feuer verbrennen.
18 Wenn aber dennoch am dritten Tag von dem Fleisch seines Friedensopfers gegessen wird, so wird es nicht als wohlgefällig angenommen werden; es wird dem, der es dargebracht hat, nicht angerechnet, sondern gilt als Gräuel, und die Seele, die davon isst, wird ihre Schuld tragen.
19 Auch wenn das Fleisch mit irgendetwas Unreinem in Berührung kommt, so darf man es nicht essen, sondern es muss mit Feuer verbrannt werden; sonst aber darf jedermann von diesem Fleisch essen, wenn er rein ist.
20 Die Seele aber, die ihre Unreinheit an sich hat und doch von dem Fleisch des Friedensopfers isst, das dem HERRN gehört, dieselbe soll ausgerottet werden aus ihrem Volk.
21 Auch wenn eine Seele irgendetwas Unreines anrührt, es sei die Unreinheit eines Menschen oder ein unreines Vieh oder irgendeinen unreinen Gräuel, und isst doch von dem Fleisch des Friedensopfers, das dem HERRN gehört, dieselbe soll ausgerottet werden aus ihrem Volk.
22 Und der HERR redete zu Mose und sprach:
23 Rede zu den Kindern Israels und sprich: Ihr sollt kein Fett essen von Stieren, Schafen und Ziegen!
24 Das Fett von Aas oder Zerrissenem darf zu allerlei Zwecken verwendet werden, aber ihr sollt es auf keinen Fall essen.
25 Denn jeder, der Fett isst von dem Vieh, von welchem man dem HERRN Feueropfer darzubringen pflegt — die Seele, die es isst, soll ausgerottet werden aus ihrem Volk!
26 Ihr sollt auch kein Blut essen in allen euren Wohnungen, weder von Vögeln noch vom Vieh;
27 jeder, der irgendwelches Blut isst, soll ausgerottet werden aus seinem Volk!
28 Und der HERR redete zu Mose und sprach:
29 Rede zu den Kindern Israels und sprich: Wer dem HERRN ein Friedensopfer darbringen will, der lasse dem HERRN seine Gabe zukommen von seinem Friedensopfer.
30 Eigenhändig soll er die Feueropfer des HERRN herzubringen: Das Fett samt der Brust soll er bringen, die Brust, um sie als Webopfer vor dem HERRN zu weben.
31 Der Priester aber soll das Fett auf dem Altar in Rauch aufgehen lassen; und die Brust fällt Aaron und seinen Söhnen zu.
32 Dazu sollt ihr die rechte Keule von euren Friedensopfern dem Priester als Hebopfer geben;
33 und zwar soll derjenige von den Söhnen Aarons, der das Blut des Friedensopfers und das Fett darbringt, die rechte Keule zum Anteil erhalten.
34 Denn ich habe die Brust des Webopfers und die Keule des Hebopfers von den Kindern Israels, von ihren Friedensopfern genommen und habe sie dem Priester Aaron und seinen Söhnen gegeben als ein ewiges Anrecht von den Kindern Israels.
35 Das ist das Salbungsteil Aarons und das Salbungsteil seiner Söhne von den Feueropfern des HERRN an dem Tag, da er sie herzunahen ließ, um für den HERRN Priesterdienst zu tun,
36 von dem der HERR befahl, dass es ihnen am Tag ihrer Salbung gegeben werde von den Kindern Israels, als ewiges Recht für ihre [künftigen] Geschlechter.
37 Dies ist das Gesetz vom Brandopfer, vom Speisopfer und vom Sündopfer, vom Schuldopfer, vom Einweihungsopfer und vom Friedensopfer,
38 das der HERR dem Mose auf dem Berg Sinai gegeben hat, an dem Tag, da er den Kindern Israels gebot, dem HERRN ihre Opfer darzubringen, in der Wüste Sinai.
1 Und der HERR redete zu Mose und sprach:
2 Nimm Aaron und seine Söhne mit ihm, dazu die Kleider und das Salböl und den Jungstier zum Sündopfer und die zwei Widder und den Korb mit ungesäuertem Brot,
3 und versammle die ganze Gemeinde vor dem Eingang der Stiftshütte!
4 Und Mose tat, wie ihm der HERR befohlen hatte, und die Gemeinde versammelte sich vor dem Eingang der Stiftshütte.
5 Und Mose sprach zu der Gemeinde: Das ist es, was der HERR zu tun geboten hat.
6 Und Mose brachte Aaron und seine Söhne herzu und wusch sie mit Wasser.
7 Und er legte ihm den Leibrock an und umgürtete ihn mit dem Gürtel, und er bekleidete ihn mit dem Obergewand und legte ihm das Ephod an und umgürtete ihn mit dem gewirkten Gürtel des Ephods und befestigte es ihm damit.
8 Danach legte er ihm das Brustschild an und legte in das Brustschild die Urim und die Thummim;
9 und er setzte ihm den Kopfbund auf das Haupt und heftete an den Kopfbund, vorn an seine Stirn, das goldene Stirnblatt, das heilige Diadem, so wie der HERR es Mose geboten hatte.
10 Und Mose nahm das Salböl und salbte die Wohnung und alles, was darin war, und heiligte sie.
11 Auch sprengte er davon siebenmal auf den Altar und salbte den Altar samt allen seinen Geräten, auch das Becken samt seinem Gestell, um es zu heiligen.
12 Und er goss von dem Salböl auf das Haupt Aarons und salbte ihn, um ihn zu heiligen.
13 Und Mose brachte auch die Söhne Aarons herzu und bekleidete sie mit Leibröcken und umgürtete sie mit dem Gürtel und band ihnen die hohen Kopfbedeckungen um, so wie der HERR es Mose geboten hatte.
14 Dann ließ er den Jungstier des Sündopfers herzuführen; und Aaron und seine Söhne stützten ihre Hände auf den Kopf des Sündopferstieres.
15 Und er schächtete ihn, und Mose nahm das Blut und tat davon mit seinem Finger auf die Hörner des Altars ringsum und entsündigte den Altar; und er goss das [übrige] Blut an den Fuß des Altars und heiligte ihn, indem er für ihn Sühnung erwirkte.
16 Sodann nahm er alles Fett an den Eingeweiden und den Leberlappen und die beiden Nieren mit dem Fett daran, und Mose ließ es auf dem Altar in Rauch aufgehen.
17 Aber den Jungstier samt seiner Haut und seinem Fleisch und Unrat verbrannte er mit Feuer außerhalb des Lagers, so wie der HERR es Mose geboten hatte.
18 Er brachte auch den Widder zum Brandopfer herzu. Und Aaron und seine Söhne stützten ihre Hände auf den Kopf des Widders.
19 Und er schächtete ihn, und Mose sprengte das Blut ringsum an den Altar.
20 Und er zerlegte den Widder in seine Stücke, und Mose ließ den Kopf, die Stücke und das Fett in Rauch aufgehen,
21 und er wusch die Eingeweide und die Schenkel mit Wasser. So ließ Mose den ganzen Widder auf dem Altar in Rauch aufgehen. Das war ein Brandopfer zum lieblichen Geruch, ein Feueropfer für den HERRN, so wie der HERR es Mose geboten hatte.
22 Er brachte auch den zweiten Widder herzu, den Widder der Einsetzung. Und Aaron und seine Söhne stützten ihre Hände auf den Kopf des Widders.
23 Und er schächtete ihn, und Mose nahm von seinem Blut, und er tat es auf das rechte Ohrläppchen Aarons und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes.
24 Und Mose brachte auch die Söhne Aarons herzu, und er tat von dem Blut auf ihr rechtes Ohrläppchen und auf den Daumen ihrer rechten Hand und auf die große Zehe ihres rechten Fußes; und Mose sprengte das Blut ringsum an den Altar.
25 Und er nahm das Fett und den Fettschwanz und alles Fett an den Eingeweiden und den Leberlappen und die beiden Nieren mit dem Fett daran und die rechte Schulter;
26 dazu nahm er aus dem Korb mit dem ungesäuerten Brot, der vor dem HERRN war, einen ungesäuerten Kuchen und einen Ölbrotkuchen und einen Fladen und legte es auf die Fettstücke und auf die rechte Schulter,
27 und er legte das alles auf die Hände Aarons und auf die Hände seiner Söhne und webte es als Webopfer vor dem HERRN.
28 Danach nahm Mose das alles wieder aus ihren Händen und ließ es auf dem Altar über dem Brandopfer in Rauch aufgehen. Das war das Einsetzungsopfer zum lieblichen Geruch, ein Feueropfer für den HERRN.
29 Und Mose nahm die Brust und webte sie als Webopfer vor dem HERRN; das war Moses Anteil von dem Widder der Einsetzung, so wie der HERR es Mose geboten hatte.
30 Und Mose nahm von dem Salböl und von dem Blut auf dem Altar und sprengte es auf Aaron, auf seine Kleider und mit ihm auf seine Söhne und ihre Kleider, und er heiligte Aaron, seine Kleider, und mit ihm seine Söhne und die Kleider seiner Söhne.
31 Und Mose sprach zu Aaron und zu seinen Söhnen: Kocht das Fleisch vor dem Eingang der Stiftshütte und esst es dort, und auch das Brot, das im Korb des Einsetzungsopfers ist, wie ich geboten und gesagt habe: Aaron und seine Söhne sollen es essen.
32 Was aber übrig bleibt von dem Fleisch und von dem Brot, das sollt ihr mit Feuer verbrennen.
33 Und ihr sollt sieben Tage lang nicht hinausgehen vor den Eingang der Stiftshütte, bis zu dem Tag, an dem die Tage eures Einsetzungsopfers erfüllt sind; denn sieben Tage lang sollen euch die Hände gefüllt werden.
34 Was man heute getan hat, das hat der HERR zu tun befohlen, um für euch Sühnung zu erwirken.
35 Sieben Tage lang sollt ihr Tag und Nacht am Eingang der Stiftshütte bleiben und die Anordnungen des HERRN befolgen, damit ihr nicht sterbt; denn so ist es mir geboten worden.
36 Und Aaron und seine Söhne taten alles, was der HERR durch Mose geboten hatte.
1 Und es geschah am achten Tag, da rief Mose Aaron und seine Söhne und die Ältesten von Israel zu sich,
2 und er sprach zu Aaron: Nimm dir ein junges Kalb zum Sündopfer und einen Widder zum Brandopfer, beide makellos, und bringe sie dem HERRN dar.
3 Und rede zu den Kindern Israels und sprich: Nehmt einen Ziegenbock zum Sündopfer und ein Kalb und ein Lamm, ein Jahr alt und makellos, zum Brandopfer,
4 ferner einen Stier und einen Widder zum Friedensopfer, um sie vor dem HERRN zu opfern, und ein mit Öl angerührtes Speisopfer; denn heute wird euch der HERR erscheinen!
5 Und sie brachten, was Mose geboten hatte, vor den Eingang der Stiftshütte, und die ganze Gemeinde trat herzu und stand vor dem HERRN.
6 Da sprach Mose: Das ist es, was der HERR geboten hat; das sollt ihr tun, so wird euch die Herrlichkeit des HERRN erscheinen!
7 Und Mose sprach zu Aaron: Tritt zum Altar und opfere dein Sündopfer und dein Brandopfer und erwirke Sühnung für dich und das Volk. Danach bringe das Opfer des Volkes dar und erwirke Sühnung für sie, wie der HERR es geboten hat!
8 Da trat Aaron zum Altar und schächtete das Kalb des Sündopfers, das für ihn war.
9 Und die Söhne Aarons brachten das Blut zu ihm, und er tauchte seinen Finger in das Blut und tat davon auf die Hörner des Altars und goss das [übrige] Blut an den Fuß des Altars.
10 Aber das Fett und die Nieren und den Leberlappen des Sündopfers ließ er auf dem Altar in Rauch aufgehen, so wie der HERR es Mose geboten hatte.
11 Und das Fleisch und die Haut verbrannte er mit Feuer außerhalb des Lagers.
12 Danach schächtete er das Brandopfer, und die Söhne Aarons brachten das Blut zu ihm, und er sprengte es ringsum an den Altar.
13 Und sie brachten das Brandopfer, in seine Stücke zerlegt, samt dem Kopf zu ihm, und er ließ es auf dem Altar in Rauch aufgehen.
14 Und er wusch die Eingeweide und die Schenkel und ließ sie über dem Brandopfer auf dem Altar in Rauch aufgehen.
15 Danach brachte er die Opfergabe des Volkes herzu, und er nahm den Bock, das Sündopfer des Volkes, und schächtete ihn und opferte ihn als Sündopfer wie das vorige.
16 Danach brachte er das Brandopfer herzu und opferte es nach der Vorschrift.
17 Er brachte auch das Speisopfer herzu und nahm eine Handvoll davon und ließ es auf dem Altar in Rauch aufgehen, außer dem Brandopfer des Morgens.
18 Danach schächtete er den Stier und den Widder als das Friedensopfer für das Volk. Und die Söhne Aarons brachten ihm das Blut; das sprengte er ringsum an den Altar.
19 Aber die Fettstücke von dem Stier, und von dem Widder den Fettschwanz und das Fett, das die Eingeweide bedeckt, und die Nieren und den Leberlappen,
20 alle diese Fettstücke legten sie auf die Bruststücke; und er ließ die Fettstücke auf dem Altar in Rauch aufgehen.
21 Aber die Brust und die rechte Keule webte Aaron als Webopfer vor dem HERRN, wie es Mose geboten hatte.
22 Danach streckte Aaron seine Hand aus zu dem Volk hin und segnete es; und er stieg herab, nachdem er das Sündopfer, das Brandopfer und das Friedensopfer dargebracht hatte.
23 Und Mose und Aaron gingen in die Stiftshütte hinein. Und als sie wieder herauskamen, segneten sie das Volk. Da erschien die Herrlichkeit des HERRN dem ganzen Volk,
24 und es ging Feuer aus von dem HERRN und verzehrte das Brandopfer und die Fettstücke auf dem Altar. Als das ganze Volk dies sah, jubelten sie und fielen auf ihr Angesicht.
1 Aber die Söhne Aarons, Nadab und Abihu, nahmen jeder seine Räucherpfanne und taten Feuer hinein und legten Räucherwerk darauf und brachten fremdes Feuer dar vor den HERRN, das er ihnen nicht geboten hatte.
2 Da ging Feuer aus von dem HERRN und verzehrte sie, sodass sie starben vor dem HERRN.
3 Und Mose sprach zu Aaron: Das hat der HERR gemeint, als er sprach: »Ich will geheiligt werden durch die, welche zu mir nahen, und geehrt werden vor dem ganzen Volk!« Und Aaron schwieg still.
4 Mose aber rief Misael und Elzaphan, die Söhne Ussiels, des Onkels Aarons, und sprach zu ihnen: Tretet herzu und tragt eure Brüder vom Heiligtum hinweg, vor das Lager hinaus!
5 Und sie traten herzu und trugen sie in ihren Leibröcken vor das Lager hinaus, wie es Mose befohlen hatte.
6 Da sprach Mose zu Aaron und seinen Söhnen Eleasar und Itamar: Ihr sollt euer Haupthaar nicht entblößen, noch eure Kleider zerreißen, damit ihr nicht sterbt und der Zorn über die ganze Gemeinde kommt. Doch eure Brüder, das ganze Haus Israel, sie sollen weinen über diesen Brand, den der HERR angezündet hat!
7 Ihr aber sollt nicht vor den Eingang der Stiftshütte hinausgehen, damit ihr nicht sterbt; denn das Öl der Salbung des HERRN ist auf euch! Und sie handelten nach dem Wort Moses.
8 Der HERR aber redete mit Aaron und sprach:
9 Du und deine Söhne mit dir sollen weder Wein noch berauschendes Getränk trinken, wenn ihr in die Stiftshütte geht, damit ihr nicht sterbt. Das sei eine ewige Ordnung für eure [künftigen] Geschlechter,
10 damit ihr einen Unterschied macht zwischen dem Heiligen und dem Unheiligen, zwischen dem Unreinen und Reinen,
11 und damit ihr die Kinder Israels alle Ordnungen lehrt, die der HERR zu ihnen durch Mose geredet hat!
12 Und Mose redete mit Aaron und mit seinen übrig gebliebenen Söhnen, Eleasar und Itamar: Nehmt das Speisopfer, das von den Feueropfern des HERRN übrig bleibt, und esst es ungesäuert beim Altar, denn es ist hochheilig.
13 Ihr sollt es an heiliger Stätte essen; denn es ist das, was dir und deinen Söhnen bestimmt ist von den Feueropfern des HERRN; denn so ist es mir geboten worden.
14 Ebenso die Brust des Webopfers und die Keule des Hebopfers — du und deine Söhne und deine Töchter sollen sie mit dir an reiner Stätte essen. Denn dies ist dir und deinen Kindern bestimmt von den Friedensopfern der Kinder Israels.
15 Die Keule des Hebopfers und die Brust des Webopfers soll man mit den Feueropfern der Fettstücke herzubringen, um sie als Webopfer vor dem HERRN zu weben. Dies soll dir und deinen Söhnen mit dir als ein ewiges Anrecht zufallen, wie es der HERR geboten hat!
16 Mose aber suchte eifrig nach dem Bock des Sündopfers; und siehe, er war verbrannt worden. Da wurde er zornig über Eleasar und Itamar, die Söhne Aarons, die noch übrig geblieben waren, und sprach:
17 Warum habt ihr das Sündopfer nicht gegessen an heiliger Stätte? Denn es ist hochheilig, und Er hat es euch gegeben, damit ihr die Schuld der Gemeinde tragt, um für sie Sühnung zu erwirken vor dem HERRN!
18 Siehe, sein Blut ist nicht in das Innere des Heiligtums hineingebracht worden; ihr hättet es im Heiligtum essen sollen, wie ich es geboten habe!
19 Aaron aber sprach zu Mose: Siehe, heute haben sie ihr Sündopfer und ihr Brandopfer vor dem HERRN geopfert, und es ist mir dieses geschehen; sollte ich heute vom Sündopfer essen? Wäre es auch recht gewesen in den Augen des HERRN?
20 Als Mose dies hörte, war es recht in seinen Augen.
1 Und der HERR redete zu Mose und Aaron und sprach zu ihnen:
2 Redet zu den Kindern Israels und sprecht: Das sind die Tiere, die ihr essen dürft von allen Tieren auf Erden:
3 Alles, was ganz gespaltene Klauen hat und wiederkäut unter den Tieren, dürft ihr essen.
4 Aber von den Wiederkäuern und denen, die gespaltene Klauen haben, sollt ihr die folgenden nicht essen: das Kamel; denn obgleich es wiederkäut, hat es doch keine gespaltenen Klauen; darum soll es für euch unrein sein;
5 ebenso den Klippdachs; denn obgleich er wiederkäut, hat er doch keine gespaltenen Klauen; darum soll er für euch unrein sein;
6 und den Hasen; denn obgleich er wiederkäut, hat er keine gespaltenen Klauen; darum soll er für euch unrein sein.
7 Ferner das Schwein; es hat ganz gespaltene Klauen, aber es ist kein Wiederkäuer; darum soll es für euch unrein sein.
8 Von ihrem Fleisch sollt ihr nicht essen, auch ihr Aas nicht anrühren, denn sie sind für euch unrein.
9 Diese [Tiere] dürft ihr essen von allem, was im Wasser lebt: Alles, was Flossen und Schuppen hat im Wasser, im Meer und in den Flüssen, das dürft ihr essen.
10 Aber alles, was keine Flossen und Schuppen hat, im Meer und in den Flüssen, unter allem [Getier], das sich in den Wassern regt, und von allem, was im Wasser lebt, das soll für euch ein Gräuel sein.
11 Ein Gräuel sollen sie für euch sein; von ihrem Fleisch sollt ihr nicht essen, und ihr Aas sollt ihr verabscheuen.
12 Alle Wassertiere, die keine Flossen und Schuppen haben, sollen für euch ein Gräuel sein.
13 Von den fliegenden [Tieren] aber sollt ihr diese verabscheuen; man soll sie nicht essen, weil sie ein Gräuel sind: den Adler, den Lämmergeier und den Seeadler,
14 die Weihe und die Habichtarten,
15 alle Rabenarten,
16 den Strauß, die Eule, die Möwe und die Falkenarten;
17 das Käuzchen, den Kormoran, den Ibis,
18 die Ohreneule, den Pelikan, den Aasgeier,
19 den Storch, die Reiherarten, den Wiedehopf und die Fledermaus.
20 Jedes geflügelte Kleingetier, das auf vier Füßen geht, soll für euch ein Gräuel sein.
21 Nur diese dürft ihr essen von dem geflügelten Kleingetier, das auf vier Füßen geht: die oberhalb ihrer Füße zwei Schenkel haben, mit denen sie über den Erdboden hüpfen können.
22 Von diesen dürft ihr essen: alle Arten der Arbeh-Heuschrecke, alle Arten der Solham-Heuschrecke, der Hargol-Heuschrecke und der Hagab-Heuschrecke.
23 Aber alles [übrige] geflügelte Kleingetier, das auf vier Füßen [geht], soll für euch ein Gräuel sein;
24 und ihr würdet euch an ihnen verunreinigen; wer ihr Aas anrührt, der soll unrein sein bis zum Abend;
25 wer aber von ihrem Aas etwas aufhebt, der soll seine Kleider waschen, und er ist unrein bis zum Abend.
26 Jedes Tier, das nicht zugleich gänzlich gespaltene Klauen hat und wiederkäut, soll für euch unrein sein; jeder, der es anrührt, wird unrein.
27 Auch alles, was auf seinen Tatzen geht unter den Vierfüßlern, soll für euch unrein sein; jeder, der ihr Aas anrührt, wird unrein sein bis zum Abend;
28 und wer ihr Aas aufhebt, der soll seine Kleider waschen und bleibt unrein bis zum Abend; unrein sollen sie für euch sein.
29 Auch diese sollen für euch unrein sein von dem Gewimmel, das auf der Erde kriecht: das Wiesel, die Maus, die verschiedenen Eidechsenarten;
30 der Gecko, die Mauereidechse, die Letaa-Echse, der Salamander und das Chamäleon.
31 Diese sollen für euch unrein sein unter allem, was kriecht; wer sie anrührt, wenn sie tot sind, wird unrein sein bis zum Abend.
32 Auch wird alles unrein, worauf eines von diesen Tieren fällt, wenn es tot ist, sei es ein hölzernes Gefäß oder ein Kleid, ein Fell oder ein Sack; ein Gerät aber, mit dem man Arbeit verrichtet, soll man ins Wasser legen, und es soll unrein bleiben bis zum Abend; dann wird es rein.
33 Fällt aber eines jener Tiere in ein irdenes Geschirr, so wird sein ganzer Inhalt unrein, und ihr müsst es zerbrechen.
34 Wenn etwas von dem Wasser an irgendeine Speise kommt, die man essen will, so wird sie unrein, ebenso jedes Getränk, das man aus einem solchen Gefäß trinken würde.
35 Alles wird unrein, worauf ein solches Aas fällt; wäre es ein Backofen oder Kochherd, so müsste er eingerissen werden; denn er wäre unrein und müsste euch als unrein gelten.
36 Nur ein Wassersammler, der von einer Quelle oder von einer Zisterne [gespeist wird], bleibt rein; wer aber ein Aas darin anrührt, wird gleichwohl unrein.
37 Auch wenn von solchem Aas auf irgendwelche Sämereien fällt, die man aussäen will, so bleiben sie rein;
38 wäre aber Wasser auf den Samen gegossen worden und es fiele von solchem Aas darauf, so müsste er euch für unrein gelten.
39 Stirbt ein Vieh, das euch zur Nahrung dient, so wird, wer sein Aas anrührt, unrein sein bis zum Abend;
40 und wer von seinem Aas isst, der soll seine Kleider waschen und bleibt unrein bis zum Abend; auch wer sein Aas aufhebt, muss seine Kleider waschen und bleibt unrein bis zum Abend.
41 Alles Getier, das auf der Erde kriecht, ist ein Gräuel und darf nicht gegessen werden.
42 Alles, was auf dem Bauch kriecht, samt allem, was auf vier und mehr Füßen läuft von allem Getier, das auf der Erde kriecht, das sollt ihr nicht essen, denn sie sind ein Gräuel.
43 Macht euch selbst nicht zu einem Gräuel durch irgendein kriechendes Getier und verunreinigt euch nicht durch sie, sodass ihr dadurch unrein werdet!
44 Denn ich bin der HERR, euer Gott; darum sollt ihr euch heiligen und sollt heilig sein, denn ich bin heilig; und ihr sollt euch nicht verunreinigen mit irgendwelchem Getier, das auf der Erde kriecht!
45 Denn ich, der HERR, bin es, der euch aus dem Land Ägypten heraufgeführt hat, um euer Gott zu sein; darum sollt ihr heilig sein, denn ich bin heilig!
46 Dies ist das Gesetz über das Vieh und die Vögel und alle lebendigen Wesen, die sich im Wasser regen und über alles Lebendige, das auf der Erde kriecht,
47 damit man unterscheide zwischen dem Unreinen und dem Reinen, und zwischen den Lebewesen, die man essen, und denen, die man nicht essen soll.
1 Und der HERR redete zu Mose und sprach:
2 Rede zu den Kindern Israels und sprich: Wenn eine Frau schwanger ist und einen Knaben gebiert, so soll sie sieben Tage lang unrein sein; sie soll unrein sein wie in den Tagen, an denen sie abgesondert ist wegen ihres Unwohlseins.
3 Und am achten Tag soll man das Fleisch der Vorhaut [des Knaben] beschneiden.
4 Und sie soll 33 Tage lang im Blut ihrer Reinigung daheimbleiben; sie soll nichts Heiliges anrühren und nicht zum Heiligtum kommen, bis die Tage ihrer Reinigung erfüllt sind.
5 Gebiert sie aber ein Mädchen, so soll sie zwei Wochen lang unrein sein wie bei ihrer Absonderung [wegen der Monatsblutung], und sie soll 66 Tage lang daheimbleiben im Blut ihrer Reinigung.
6 Und wenn die Tage ihrer Reinigung erfüllt sind für den Sohn oder für die Tochter, so soll sie zu dem Priester am Eingang der Stiftshütte ein einjähriges Lamm als Brandopfer bringen und eine junge Taube oder eine Turteltaube als Sündopfer.
7 Und er soll es vor dem HERRN darbringen und für sie Sühnung erwirken, so wird sie rein von ihrem Blutfluss. Das ist das Gesetz für die Frau, die einen Knaben oder ein Mädchen gebiert.
8 Kann sie aber den Preis eines Schafes nicht aufbringen, so nehme sie zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, eine als Brandopfer und die andere als Sündopfer, und der Priester soll für sie Sühnung erwirken, damit sie rein wird.
1 Und der HERR redete zu Mose und Aaron und sprach:
2 Wenn sich bei einem Menschen an der Haut seines Fleisches ein Hautmal oder ein Ausschlag oder ein heller Fleck zeigt, und es entsteht an der Haut des Fleisches eine Aussatz-Plage, so soll man ihn vor den Priester Aaron oder vor einen seiner Söhne unter den Priestern bringen.
3 Und wenn der Priester das Aussatzmal an der Haut seines Fleisches besieht [und findet], dass die Haare im Mal weiß geworden sind und dass das Mal tiefer liegend erscheint als die Haut seines Fleisches, so ist es eine Aussatz-Plage; sobald der Priester das sieht, soll er ihn für unrein erklären.
4 Wenn aber der helle Fleck auf der Haut seines Fleisches weiß ist und nicht tiefer liegend erscheint als die übrige Haut des Fleisches und seine Haare nicht weiß geworden sind, so soll der Priester den, der die Plage hat, sieben Tage lang einschließen,
5 und am siebten Tag soll der Priester es besichtigen: Ist das Mal in seinen Augen gleich geblieben wie zuvor und hat nicht weitergefressen in der Haut, so soll ihn der Priester nochmals sieben Tage lang einschließen.
6 Und wenn ihn der Priester am siebten Tag nochmals besieht und findet, dass das Mal blasser ist und nicht in der Haut weitergefressen hat, so soll der Priester ihn für rein erklären, denn es ist Schorf; und er soll seine Kleider waschen, und dann ist er rein.
7 Wenn aber der Schorf weiter um sich greift an der Haut, nachdem er vom Priester besehen worden ist zu seiner Reinigung, so soll er sich dem Priester nochmals zeigen.
8 Wenn dann der Priester sieht, dass der Schorf an der Haut weiter um sich gegriffen hat, so soll ihn der Priester für unrein erklären; denn es ist Aussatz.
9 Zeigt sich die Aussatz-Plage an einem Menschen, so soll man ihn vor den Priester bringen;
10 sieht der Priester an der Haut ein weißes Hautmal und dass die Haare weiß geworden sind und dass rohes Fleisch in dem Mal ist,
11 so ist es ein alter Aussatz in der Haut seines Fleisches; darum soll ihn der Priester für unrein erklären und nicht einschließen; denn er ist schon unrein.
12 Wenn aber der Aussatz an der Haut ausbricht und der Aussatz bedeckt die ganze Haut des von der Aussatz-Plage Befallenen vom Kopf bis zu den Füßen, wohin auch die Augen des Priesters sehen,
13 und der Priester sieht, dass der Aussatz sein ganzes Fleisch bedeckt, so soll er den von der Aussatz-Plage Befallenen für rein erklären, weil er ganz weiß geworden ist; dann ist er rein.
14 An dem Tag aber, da sich rohes Fleisch an ihm zeigt, ist er unrein.
15 Und wenn der Priester das rohe Fleisch sieht, soll er ihn für unrein erklären; denn das rohe Fleisch ist unrein; es ist Aussatz.
16 Wenn sich das rohe Fleisch aber wieder verwandelt und weiß wird, so soll er zum Priester kommen.
17 Und besieht ihn der Priester und findet, dass das Mal weiß geworden ist, so soll der Priester den von der Aussatz-Plage Befallenen für rein erklären, denn er ist rein.
18 Und wenn im Fleisch an der Haut ein Geschwür entsteht und wieder heilt,
19 es bildet sich aber an der Stelle des Geschwürs ein weißes Hautmal oder ein weiß-rötlicher Fleck, so soll er sich dem Priester zeigen.
20 Sieht aber der Priester, dass es tiefer liegend erscheint als die übrige Haut und dass sein Haar weiß geworden ist, so soll der Priester ihn für unrein erklären; denn es ist die Aussatz-Plage; in dem Geschwür ist sie ausgebrochen.
21 Sieht es der Priester an, und siehe, es ist kein weißes Haar darin und es ist nicht tiefer liegend als die übrige Haut, sondern blasser, so soll der Priester ihn sieben Tage lang einschließen.
22 Greift es weiter um sich an der Haut, so soll der Priester ihn für unrein erklären; denn es ist die [Aussatz-]Plage.
23 Bleibt aber der weiße Fleck an seiner Stelle stehen und greift nicht weiter um sich, so ist es die Narbe des Geschwürs, und der Priester soll ihn für rein erklären.
24 Oder wenn jemandes Fleisch an der Haut eine Brandwunde erhält und es bildet sich am Mal der Verbrennung ein weiß-rötlicher oder weißer Fleck;
25 und wenn der Priester es besieht und findet, dass das Haar an dem Fleck weiß geworden ist und dass er tiefer liegend erscheint als die [übrige] Haut, so ist es Aussatz; er ist in der Brandwunde ausgebrochen; darum soll ihn der Priester für unrein erklären, denn es ist die Aussatz-Plage.
26 Sieht aber der Priester, dass die Haare an dem Fleck nicht weiß geworden sind und dass er nicht tiefer liegend ist als die übrige Haut und dass er blass ist, so soll der Priester ihn sieben Tage lang einschließen.
27 Und am siebten Tag soll der Priester ihn besichtigen; hat es in der Haut weiter um sich gegriffen, so soll der Priester ihn für unrein erklären; denn es ist die Aussatz-Plage.
28 Ist aber der Fleck stehen geblieben und hat in der Haut nicht weiter um sich gegriffen und ist blass, so ist es das Hautmal der Brandwunde, und der Priester soll ihn für rein erklären; denn es ist die Narbe der Brandwunde.
29 Wenn ein Mann oder eine Frau auf dem Haupt oder am Bart ein Mal hat,
30 und der Priester das Mal besieht und findet, dass es tiefer liegend erscheint als die [übrige] Haut, und das Haar darin goldgelb und dünn ist, so soll der Priester ihn für unrein erklären; denn es ist Schorf, ein Aussatz am Haupt oder am Bart.
31 Und wenn der Priester das Mal des Schorfes besieht und es nicht tiefer liegend erscheint als die Haut, und es ist kein schwarzes Haar darin, so soll er den, der das Mal des Schorfes hat, sieben Tage lang einschließen.
32 Und wenn der Priester das Mal am siebten Tag besieht und findet, dass der Schorf nicht weiter um sich gegriffen hat und kein goldgelbes Haar darin ist und der Schorf nicht tiefer liegend erscheint als die übrige Haut,
33 so soll er sich scheren, aber den Schorf soll er nicht scheren, und der Priester soll den Schorfigen noch einmal sieben Tage lang einschließen.
34 Und wenn der Priester den Schorf am siebten Tag besieht und findet, dass der Schorf auf der Haut nicht weiter um sich gegriffen hat und nicht tiefer liegend erscheint als die [übrige] Haut, so soll ihn der Priester für rein erklären, und er soll seine Kleider waschen; und er ist rein.
35 Greift aber der Schorf nach seiner Reinigung weiter um sich auf der Haut,
36 und der Priester besieht ihn und findet, dass der Schorf auf der Haut weiter um sich gegriffen hat, so soll der Priester nicht mehr untersuchen, ob die Haare goldgelb sind, denn er ist unrein.
37 Und wenn in seinen Augen der Schorf gleich geblieben und schwarzes Haar darin gewachsen ist, so ist der Schorf geheilt, und er ist rein; darum soll ihn der Priester für rein erklären.
38 Wenn sich bei einem Mann oder einer Frau an der Haut ihres Fleisches weiße Flecken zeigen,
39 und der Priester sieht nach und findet auf der Haut ihres Fleisches blasse weiße Flecken, so ist es ein Ausschlag, der an der Haut ausgebrochen ist, und der Betreffende ist rein.
40 Wenn einem Mann die Haupthaare ausfallen, so ist er ein Kahlkopf; er ist rein.
41 Fallen sie ihm vorn am Haupt aus, dass er vorn eine Glatze hat, so ist er rein.
42 Entsteht aber an der hinteren oder vorderen Glatze ein weiß-rötliches Mal, so ist an seiner hinteren oder vorderen Glatze ein Aussatz ausgebrochen.
43 Und der Priester soll ihn besehen, und wenn er findet, dass der Flecken des Hautmales an seiner Hinter- oder Vorderglatze weiß-rötlich ist und wie ein Aussatz an der Haut des Fleisches anzusehen ist,
44 so ist er ein aussätziger Mann und unrein, und der Priester soll ihn für völlig unrein erklären wegen des Mals auf seinem Kopf.
45 Der Aussätzige, an dem die Plage ist, soll aber in zerrissenen Kleidern einhergehen, mit entblößtem Haupt, und seine Lippen soll er verhüllen, und er soll ausrufen: Unrein, unrein!
46 Solange die Plage an ihm ist, soll er völlig unrein bleiben, [denn] er ist unrein; er soll abgesondert wohnen und außerhalb des Lagers seine Wohnung haben.
47 Wenn an einem Kleidungsstück eine Aussatz-Plage ist, es sei aus Wolle oder aus Leinen,
48 es sei Gewebtes oder Gewirktes, es sei aus Leinen oder aus Wolle, oder an einem Fell oder an irgendetwas, das aus Fellen gemacht wird;
49 und wenn das Mal grünlich oder rötlich ist an dem Kleidungsstück oder an dem Fell, oder am Gewebten oder am Gewirkten oder an irgendetwas, das aus Fellen gemacht wird, so ist es die Plage des Aussatzes, und man soll es dem Priester zeigen.
50 Und wenn der Priester das Mal besehen hat, soll er das befallene Kleidungsstück sieben Tage lang einschließen.
51 Und wenn er das Mal am siebten Tag sieht, und das Mal hat weitergefressen an dem Kleidungsstück, an dem Gewebten oder an dem Gewirkten, an dem Fell oder an irgendetwas, das man aus Fellen macht, so ist es ein bösartiges Aussatzmal, und [der Gegenstand] ist unrein;
52 und er soll das Kleidungsstück verbrennen oder das Gewebte oder Gewirkte, es sei aus Wolle oder aus Leinen oder irgendwelches Fellwerk, in dem ein solches Mal ist; denn es ist ein bösartiger Aussatz, und man soll es mit Feuer verbrennen.
53 Sieht aber der Priester, dass das Mal nicht weitergefressen hat an dem Kleidungsstück oder an dem Gewebten oder an dem Gewirkten oder an irgendwelchem Fellwerk,
54 so soll der Priester gebieten, dass man den Gegenstand wasche, an dem das Mal ist, und er soll es weitere sieben Tage lang einschließen.
55 Und wenn der Priester sieht, nachdem das Mal gewaschen ist, dass das Mal seine Farbe nicht verändert und sich auch nicht weiter ausgebreitet hat, so ist es unrein; du sollst es mit Feuer verbrennen; es ist eine eingefressene Vertiefung an seiner hinteren oder vorderen Seite.
56 Wenn aber der Priester sieht, dass das Mal verblasst ist, nachdem es gewaschen wurde, so soll er es abreißen von dem Kleidungsstück oder von dem Fell, von dem Gewebten oder von dem Gewirkten.
57 Zeigt es sich aber noch an dem Kleidungsstück, an dem Gewebten, an dem Gewirkten oder an irgendwelchem Fellwerk, so ist es ein ausbrechender Aussatz; du sollst den Gegenstand, an dem ein solches Mal ist, mit Feuer verbrennen.
58 Das Kleidungsstück aber oder das Gewebte oder das Gewirkte oder irgendwelches Fellwerk, das gewaschen wurde, und das Mal ist daraus gewichen, das soll man nochmals waschen, so ist es rein.
59 Das ist das Gesetz über die Aussatz-Plage an Kleidungsstücken, sie seien aus Wolle oder aus Leinen, am Gewebten und am Gewirkten und an irgendwelchem Fellwerk, wonach sie für rein oder unrein zu erklären sind.
1 Und der HERR redete zu Mose und sprach:
2 Dieses Gesetz gilt für den Aussätzigen am Tag seiner Reinigung: Er soll zu dem Priester gebracht werden.
3 Und der Priester soll [dafür] hinaus vor das Lager gehen, und wenn er nachsieht und findet, dass das Mal des Aussatzes an dem Aussätzigen heil geworden ist,
4 so soll der Priester gebieten, dass man für den, der gereinigt werden soll, zwei lebendige Vögel bringt, die rein sind, und Zedernholz, Karmesin und Ysop;
5 und der Priester soll gebieten, dass man den einen Vogel schächtet in ein irdenes Geschirr, über lebendigem Wasser.
6 Den lebendigen Vogel aber soll man nehmen mit dem Zedernholz, dem Karmesin und Ysop und es samt dem lebendigen Vogel in das Blut des Vogels tauchen, der über dem lebendigen Wasser geschächtet worden ist;
7 und er soll denjenigen siebenmal besprengen, der vom Aussatz gereinigt werden soll, und ihn so reinigen; und den lebendigen Vogel soll er in das freie Feld fliegen lassen.
8 Der zu Reinigende aber soll seine Kleider waschen und alle seine Haare abschneiden und sich im Wasser baden; so ist er rein. Danach darf er in das Lager gehen; doch soll er sieben Tage lang außerhalb seines Zeltes bleiben.
9 Und am siebten Tag soll er dann alle seine Haare abschneiden auf dem Haupt, am Bart und an den Augenbrauen, alle seine Haare soll er abschneiden; und er soll seine Kleider waschen und sein Fleisch im Wasser baden, so ist er rein.
10 Und am achten Tag soll er zwei makellose Lämmer nehmen und ein makelloses einjähriges weibliches Lamm und drei Zehntel Feinmehl als Speisopfer, mit Öl angerührt, und ein Log Öl.
11 Und der Priester, der die Reinigung vollzieht, soll den, der gereinigt werden soll, und diese Dinge vor den HERRN stellen, vor den Eingang der Stiftshütte;
12 und der Priester soll das eine Lamm nehmen und es als Schuldopfer darbringen samt dem Log Öl und soll es als Webopfer vor dem HERRN hin und her weben.
13 Danach soll er das Lamm schächten an dem Ort, wo man das Sündopfer und das Brandopfer schächtet, an heiliger Stätte. Denn wie das Sündopfer, so gehört auch das Schuldopfer dem Priester; es ist hochheilig.
14 Und der Priester soll von dem Blut des Schuldopfers nehmen, und der Priester soll es dem, der gereinigt werden soll, auf das rechte Ohrläppchen tun und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes.
15 Danach soll der Priester von dem Log Öl nehmen und [es] in seine eigene linke Hand gießen,
16 und der Priester soll mit seinem rechten Finger in das Öl tunken, das in seiner linken Hand ist, und mit seinem Finger von dem Öl siebenmal vor dem HERRN sprengen.
17 Und von dem übrigen Öl in seiner Hand soll der Priester dem, der gereinigt werden soll, auf das rechte Ohrläppchen tun und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes, oben auf das Blut des Schuldopfers.
18 Den Rest des Öls aber in seiner Hand soll der Priester auf das Haupt dessen gießen, der gereinigt werden soll, und für ihn Sühnung erwirken vor dem HERRN.
19 Und der Priester soll das Sündopfer opfern und für den von seiner Unreinheit zu Reinigenden Sühnung erwirken, und soll danach das Brandopfer schächten.
20 Und der Priester soll das Brandopfer samt dem Speisopfer auf dem Altar opfern und so für ihn Sühnung erwirken; dann ist er rein.
21 Ist er aber arm und kann nicht so viel aufbringen, so nehme er ein Lamm, ein Schuldopfer, als Webopfer, um für ihn Sühnung zu erwirken, und ein Zehntel Feinmehl, mit Öl angerührt, zum Speisopfer, und ein Log Öl,
22 und zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, je nach seinem Vermögen, die eine als Sündopfer, die andere als Brandopfer.
23 Und er bringe sie am achten Tag seiner Reinigung zu dem Priester, vor den Eingang der Stiftshütte, vor den HERRN.
24 Da soll der Priester das Lamm des Schuldopfers nehmen und das Öl, und der Priester soll beides vor dem HERRN weben als ein Webopfer.
25 Und er soll das Lamm des Schuldopfers schächten; und der Priester soll von dem Blut des Schuldopfers nehmen und es dem, der gereinigt werden soll, auf sein rechtes Ohrläppchen tun und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes;
26 und von dem Öl soll der Priester in seine eigene linke Hand gießen,
27 und mit seinem rechten Finger sprenge der Priester von dem Öl, das in seiner linken Hand ist, siebenmal vor dem HERRN.
28 Danach soll der Priester von dem Öl in seiner Hand dem, der gereinigt werden soll, etwas auf sein rechtes Ohrläppchen und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes tun, oben auf das Blut des Schuldopfers.
29 Den Rest des Öls in seiner Hand aber soll der Priester dem zu Reinigenden auf das Haupt gießen, um für ihn Sühnung zu erwirken vor dem HERRN.
30 Danach soll er die eine der Turteltauben oder der jungen Tauben opfern von dem, was seine Hand aufbringen kann —
31 eben das, was seine Hand aufbringen kann: die eine als Sündopfer und die andere als Brandopfer, samt dem Speisopfer; und so soll der Priester Sühnung erwirken vor dem HERRN für den, der gereinigt werden soll.
32 Das ist das Gesetz für den, der die Aussatz-Plage hat, der mit seiner Hand nicht aufbringen kann, was zu seiner Reinigung gehört.
33 Und der HERR redete zu Mose und Aaron und sprach:
34 Wenn ihr in das Land Kanaan kommt, das ich euch zum Besitz gebe, und ich irgendein Haus im Land eures Besitzes mit einer Aussatz-Plage belege,
35 so soll der, dem das Haus gehört, kommen und es dem Priester anzeigen und sprechen: Es scheint mir, als sei eine [Aussatz-]Plage an meinem Haus.
36 Dann soll der Priester gebieten, dass man das Haus ausräumt, ehe der Priester hineingeht, um die Plage zu besehen, damit nicht alles unrein wird, was im Haus ist; danach soll der Priester hineingehen, um das Haus zu besehen.
37 Wenn er nun die Plage besieht und findet, dass an der Wand des Hauses grüne oder rötliche Vertiefungen sind, die tiefer liegend erscheinen als die [übrige] Wand,
38 so soll der Priester aus dem Haus hinausgehen, an die Tür des Hauses, und das Haus sieben Tage lang verschließen.
39 Und der Priester soll am siebten Tag wiederkommen; und wenn er nachsieht und findet, dass die Plage an der Wand des Hauses weitergefressen hat,
40 so soll der Priester befehlen, dass man die Steine herausbricht, an denen das Mal ist, und dass man sie vor die Stadt hinaus an einen unreinen Ort wirft;
41 das Haus aber soll man inwendig ringsum abschaben, und den Verputz, den man abgeschabt hat, vor die Stadt hinaus an einen unreinen Ort schütten.
42 Und man nehme andere Steine und setze sie an die Stelle jener Steine und nehme anderen Mörtel und verputze das Haus.
43 Wenn dann die Plage wiederkommt und am Haus ausbricht, nachdem man die Steine ausgebrochen und das Haus abgekratzt und neu verputzt hat,
44 so soll der Priester hineingehen; und wenn er sieht, dass die Plage am Haus weitergefressen hat, so ist es ein bösartiger Aussatz am Haus, und es ist unrein.
45 Dann soll man das Haus abbrechen, seine Steine und sein Holz und allen Mörtel am Haus, und man soll es vor die Stadt hinaus an einen unreinen Ort bringen.
46 Und wer in das Haus geht, solange es verschlossen ist, der ist unrein bis zum Abend.
47 Und wer in dem Haus schläft, der soll seine Kleider waschen; auch wer in dem Haus isst, der soll seine Kleider waschen.
48 Wenn aber der Priester beim Betreten [des Hauses] sieht, dass sich die Plage am Haus nicht weiter ausgebreitet hat, nachdem das Haus [neu] verputzt wurde, so soll der Priester das Haus für rein erklären; denn die Plage ist heil geworden.
49 Und er soll, um das Haus zu entsündigen, zwei Vögel nehmen und Zedernholz und Karmesin und Ysop,
50 und er soll den einen Vogel schächten in ein irdenes Geschirr, über lebendigem Wasser,
51 und er soll das Zedernholz nehmen, den Ysop und das Karmesin und den lebendigen Vogel, und sie in das Blut des geschächteten Vogels tauchen und in das lebendige Wasser, und er soll das Haus siebenmal besprengen.
52 Und so soll er das Haus entsündigen mit dem Blut des Vogels, mit dem lebendigen Wasser, mit dem lebendigen Vogel, mit dem Zedernholz, dem Ysop und Karmesin;
53 und er lasse den lebendigen Vogel vor die Stadt hinaus in das freie Feld fliegen und erwirke Sühnung für das Haus; so ist es rein.
54 Dies ist das Gesetz über alle Arten der Aussatz-Plage und über den Schorf,
55 auch über den Aussatz der Kleidungsstücke und der Häuser
56 und über das Hautmal, den Ausschlag und die hellen Flecken,
57 um Belehrung zu geben, wann sie für rein und wann für unrein zu erklären sind. Es ist das Gesetz vom Aussatz.
1 Und der HERR redete zu Mose und Aaron und sprach:
2 Redet mit den Kindern Israels und sprecht zu ihnen: Wenn ein Mann einen Ausfluss von seinem Fleisch hat, so ist er unrein durch seinen Ausfluss.
3 Und zwar ist er unrein an diesem Ausfluss, wenn sein Fleisch den Ausfluss frei fließen lässt; auch wenn sein Fleisch verstopft wird von dem Ausfluss, so ist er unrein.
4 Jedes Lager, worauf der mit einem Ausfluss Behaftete liegt, wird unrein, und alles, worauf er sitzt, wird unrein.
5 Und wer sein Lager anrührt, soll seine Kleider waschen und sich im Wasser baden; und er wird unrein sein bis zum Abend;
6 und wer sich auf etwas setzt, worauf der mit Ausfluss Behaftete gesessen hat, der soll seine Kleider waschen und sich im Wasser baden; und er wird unrein sein bis zum Abend.
7 Wer das Fleisch des mit Ausfluss Behafteten anrührt, der soll seine Kleider waschen und sich im Wasser baden; und er wird unrein sein bis zum Abend.
8 Wenn aber der mit einem Ausfluss Behaftete auf einen Reinen spuckt, so soll dieser seine Kleider waschen und sich im Wasser baden; und er wird unrein sein bis zum Abend.
9 Auch der Sattel und alles, worauf der mit einem Ausfluss Behaftete reitet, wird unrein;
10 und wer immer etwas anrührt, das unter ihm gewesen ist, der wird unrein sein bis zum Abend. Und wer so etwas trägt, der soll seine Kleider waschen und sich im Wasser baden; und er wird unrein sein bis zum Abend.
11 Und wen der mit einem Ausfluss Behaftete anrührt, ohne dass er zuvor die Hände mit Wasser gründlich gewaschen hat, der soll seine Kleider waschen und sich im Wasser baden; und er wird unrein sein bis zum Abend.
12 Wenn der mit Ausfluss Behaftete ein irdenes Gefäß anrührt, so soll man es zerbrechen; aber jedes hölzerne Gefäß soll man gründlich mit Wasser waschen.
13 Und wenn der mit Ausfluss Behaftete von seinem Ausfluss rein geworden ist, so soll er [von da an] sieben Tage zählen zu seiner Reinigung, und er soll seine Kleider waschen und sein Fleisch in lebendigem Wasser baden; so ist er rein.
14 Und am achten Tag soll er für sich zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben nehmen und vor den HERRN kommen, an den Eingang der Stiftshütte, und soll sie dem Priester geben.
15 Und der Priester soll sie opfern, die eine als Sündopfer, die andere als Brandopfer; und so soll der Priester für ihn Sühnung erwirken vor dem HERRN wegen seines Ausflusses.
16 Wenn einem Mann der Same entgeht, so soll er sein ganzes Fleisch im Wasser baden; und er wird unrein sein bis zum Abend.
17 Und jedes Kleid und jedes Fell, auf das der Same kommt, soll man mit Wasser waschen; und es wird unrein sein bis zum Abend.
18 Und wenn ein Mann bei einer Frau liegt und ihm der Same entgeht, so sollen sie sich im Wasser baden, und sie werden unrein sein bis zum Abend.
19 Wenn eine Frau Ausfluss hat, und zwar den Blutfluss ihres Fleisches, so soll sie sieben Tage lang in ihrer Unreinheit verbleiben; und jeder, der sie anrührt, wird unrein sein bis zum Abend.
20 Und alles, worauf sie in ihrer Unreinheit liegt, wird unrein; auch alles, worauf sie sitzt, wird unrein.
21 Und jeder, der ihr Lager anrührt, der soll seine Kleider waschen und sich im Wasser baden; und er wird unrein sein bis zum Abend.
22 Und wer immer einen Gegenstand anrührt, auf dem sie gesessen ist, der soll seine Kleider waschen und sich im Wasser baden; und er wird unrein sein bis zum Abend.
23 Auch wer etwas anrührt, das auf ihrem Lager ist oder auf einem Gegenstand, auf dem sie gesessen ist, wird unrein sein bis zum Abend.
24 Und wenn ein Mann bei ihr liegt, und es kommt ihre Unreinheit an ihn, so wird er sieben Tage lang unrein sein, und jedes Lager, auf dem er liegt, wird unrein sein.
25 Wenn aber eine Frau ihren Blutfluss eine lange Zeit hat, außerhalb der Zeit ihrer [monatlichen] Unreinheit oder über die Zeit ihrer [monatlichen] Unreinheit hinaus, so wird sie unrein sein während der ganzen Dauer ihres Ausflusses; wie in den Tagen ihrer [monatlichen] Unreinheit soll sie auch dann unrein sein.
26 Jedes Lager, worauf sie während der ganzen Zeit ihres Ausflusses liegt, soll sein wie das Lager ihrer [monatlichen] Unreinheit; auch alles, worauf sie sitzt, wird unrein sein, ebenso wie zur Zeit ihrer [monatlichen] Unreinheit.
27 Und jeder, der es anrührt, der wird unrein und soll seine Kleider waschen und sich im Wasser baden; und er wird unrein sein bis zum Abend.
28 Wird sie aber rein von ihrem Ausfluss, so soll sie sieben Tage zählen, danach soll sie rein sein.
29 Und am achten Tag soll sie für sich zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben nehmen und sie zu dem Priester bringen, an den Eingang der Stiftshütte.
30 Und der Priester soll die eine als Sündopfer, die andere als Brandopfer opfern; und so soll der Priester für sie Sühnung erwirken vor dem HERRN wegen des Ausflusses ihrer Unreinheit.
31 So sollt ihr die Kinder Israels von ihrer Unreinheit absondern, damit sie nicht wegen ihrer Unreinheit sterben, wenn sie meine Wohnung verunreinigen, die in ihrer Mitte ist.
32 Dies ist das Gesetz über den, der einen Ausfluss hat, und über den, der einen Samenerguss hat, sodass er durch ihn unrein wird,
33 und über die, welche an ihrer Unreinheit leidet, und über solche, die einen Ausfluss haben, es sei ein Mann oder eine Frau, und über einen Mann, der bei einer Unreinen liegt.
1 Und der HERR redete zu Mose nach dem Tod der beiden Söhne Aarons, als sie vor den HERRN traten und daraufhin starben.
2 Und der HERR sprach zu Mose: Sage deinem Bruder Aaron, dass er nicht zu allen Zeiten in das Heiligtum hineingehen soll, hinter den Vorhang, vor den Sühnedeckel, der auf der Lade ist, damit er nicht stirbt; denn ich will auf dem Sühnedeckel in einer Wolke erscheinen.
3 Auf diese Weise soll Aaron in das Heiligtum hineingehen: mit einem jungen Stier als Sündopfer und mit einem Widder als Brandopfer;
4 und er soll den heiligen leinenen Leibrock anziehen und soll ein leinenes Unterkleid an seinem Fleisch haben und sich mit einem leinenen Gürtel gürten und einen leinenen Kopfbund umbinden, denn das sind die heiligen Kleider; und er soll sein Fleisch im Wasser baden und sie anziehen.
5 Dann soll er von der Gemeinde der Kinder Israels zwei Ziegenböcke nehmen als Sündopfer und einen Widder als Brandopfer.
6 Und Aaron soll den Jungstier als Sündopfer für sich selbst herzubringen und Sühnung erwirken für sich und sein Haus.
7 Danach soll er die beiden Böcke nehmen und sie vor den HERRN stellen, an den Eingang der Stiftshütte.
8 Und Aaron soll Lose werfen über die beiden Böcke, ein Los »Für den HERRN« und ein Los »Für die Verwendung als Sündenbock«.
9 Und Aaron soll den Bock herzubringen, auf den das Los »Für den HERRN« fiel, und ihn als Sündopfer opfern.
10 Aber den Bock, auf den das Los »Für die Verwendung als Sündenbock« fiel, soll er lebendig vor den HERRN stellen, um über ihm die Sühnung zu erwirken und ihn als Sündenbock in die Wüste fortzuschicken.
11 Und Aaron bringe den Jungstier des Sündopfers herzu, das für ihn selbst bestimmt ist, und erwirke Sühnung für sich und sein Haus; und er schächte den Jungstier des Sündopfers, das für ihn selbst bestimmt ist.
12 Danach nehme er die Pfanne voll Feuerkohlen von dem Altar, der vor dem HERRN steht, und seine beiden Hände voll wohlriechenden zerstoßenen Räucherwerks und bringe es hinein hinter den Vorhang;
13 und er lege das Räucherwerk auf das Feuer vor dem HERRN, damit die Wolke des Räucherwerks den Sühnedeckel verhüllt, der auf dem Zeugnis ist, und er nicht stirbt.
14 Er soll auch von dem Blut des Jungstieres nehmen und es mit seinem Finger gegen den Sühnedeckel sprengen, nach Osten zu. Siebenmal soll er so vor dem Sühnedeckel mit seinem Finger von dem Blut sprengen.
15 Danach soll er den Bock des Sündopfers, das für das Volk bestimmt ist, schächten und sein Blut hineinbringen hinter den Vorhang, und er soll mit dessen Blut tun, wie er mit dem Blut des Jungstiers getan hat, und er soll es auf den Sühnedeckel und vor den Sühnedeckel sprengen.
16 So soll er Sühnung erwirken für das Heiligtum wegen der Unreinheiten der Kinder Israels und wegen ihrer Übertretungen und aller ihrer Sünden, und er soll dasselbe tun mit der Stiftshütte, die sich mitten unter ihren Unreinheiten befindet.
17 Und kein Mensch soll in der Stiftshütte sein, wenn er hineingeht, um die Sühnung zu erwirken im Heiligtum, bis er wieder hinausgeht. Und so soll er Sühnung erwirken für sich und sein Haus und die ganze Gemeinde Israels.
18 Und er soll hinausgehen zu dem Altar, der vor dem HERRN steht, und für ihn Sühnung erwirken. Und er soll von dem Blut des Jungstieres und von dem Blut des Bockes nehmen und auf die Hörner des Altars tun, ringsum,
19 und er soll mit seinem Finger von dem Blut siebenmal darauf sprengen und ihn reinigen und heiligen von der Unreinheit der Kinder Israels.
20 Und wenn er die Sühnung vollendet hat für das Heiligtum und die Stiftshütte und den Altar, so soll er den lebendigen Bock herzubringen.
21 Und Aaron soll seine beiden Hände auf den Kopf des lebendigen Bockes stützen und über ihm alle Schuld der Kinder Israels und alle ihre Übertretungen in allen ihren Sünden bekennen, und er soll sie dem Bock auf den Kopf legen und ihn durch einen Mann, der bereitsteht, in die Wüste fortschicken.
22 Und der Bock soll alle ihre Schuld, die auf ihm liegt, in ein abgeschiedenes Land tragen; und er schicke den Bock in die Wüste.
23 Und Aaron soll in die Stiftshütte gehen und die leinenen Kleider ausziehen, die er anzog, als er in das Heiligtum ging, und soll sie dort lassen;
24 und er soll sein Fleisch im Wasser baden an heiliger Stätte und seine eigenen Kleider anziehen und hinausgehen und sein Brandopfer und das Brandopfer des Volkes opfern und Sühnung erwirken für sich und das Volk.
25 Und das Fett des Sündopfers soll er auf dem Altar in Rauch aufgehen lassen.
26 Der aber, welcher den Bock als Sündenbock fortgesandt hat, soll seine Kleider waschen und seinen Leib im Wasser baden, und danach kann er in das Lager kommen.
27 Den Jungstier des Sündopfers aber und den Bock des Sündopfers, deren Blut zur Sühnung in das Heiligtum gebracht worden ist, soll man hinaus vor das Lager schaffen und mit Feuer verbrennen, ihre Haut und ihr Fleisch und ihren Unrat.
28 Und der sie verbrannt hat, wasche seine Kleider und bade seinen Leib im Wasser, und danach kann er in das Lager kommen.
29 Und das soll eine ewig gültige Ordnung für euch sein: Am zehnten Tag des siebten Monats sollt ihr eure Seelen demütigen und kein Werk tun, weder der Einheimische noch der Fremdling, der in eurer Mitte wohnt.
30 Denn an diesem Tag wird für euch Sühnung erwirkt, um euch zu reinigen; von allen euren Sünden sollt ihr gereinigt werden vor dem HERRN.
31 Darum soll es euch ein Sabbat der Ruhe sein, und ihr sollt eure Seelen demütigen; das soll eine ewige Ordnung sein.
32 Und die Sühnung soll ein Priester vollziehen, den man gesalbt und dessen Hand man gefüllt hat, damit er anstelle seines Vaters als Priester dient; und er soll die leinenen Kleider anziehen, die heiligen Kleider,
33 und er soll Sühnung erwirken für das Allerheiligste und die Stiftshütte, und für den Altar soll er Sühnung tun; auch für die Priester und für die ganze Volksgemeinde soll er Sühnung erwirken.
34 Das soll euch eine ewige Ordnung sein, dass ihr für die Kinder Israels einmal im Jahr Sühnung erwirkt wegen aller ihrer Sünden!
Und man machte es so, wie der HERR es Mose geboten hatte.
1 Und der HERR redete zu Mose und sprach:
2 Rede zu Aaron und seinen Söhnen und allen Kindern Israels und sprich zu ihnen: Das ist es, was der HERR geboten hat, indem er sprach:
3 Jedermann aus dem Haus Israel, der einen Stier oder ein Lamm oder eine Ziege im Lager schächtet oder außerhalb des Lagers schächtet
4 und es nicht vor den Eingang der Stiftshütte bringt, damit es dem HERRN zum Opfer gebracht werde vor der Wohnung des HERRN, dem soll es als Blutschuld angerechnet werden; er hat Blut vergossen, und dieser Mensch soll ausgerottet werden aus der Mitte seines Volkes.
5 Darum sollen die Kinder Israels von nun an ihre Schlachtopfer, die sie [jetzt noch] auf freiem Feld opfern, vor den HERRN bringen, an den Eingang der Stiftshütte zu dem Priester, um sie dort dem HERRN als Friedensopfer darzubringen.
6 Und der Priester soll das Blut auf den Altar des HERRN sprengen vor dem Eingang der Stiftshütte und das Fett in Rauch aufgehen lassen zum lieblichen Geruch für den HERRN.
7 Und sie sollen von nun an ihre Opfer nicht mehr den Dämonen opfern, denen sie nachhuren. Das soll eine ewig gültige Ordnung für sie sein in ihren [künftigen] Geschlechtern.
8 Und du sollst zu ihnen sagen: Jeder Mensch aus dem Haus Israel oder jeder Fremdling, der unter ihnen wohnt, der ein Brandopfer oder ein Schlachtopfer opfern will,
9 aber es nicht vor den Eingang der Stiftshütte bringt, damit er es dem HERRN opfere, der soll ausgerottet werden aus seinem Volk.
10 Und wenn ein Mensch aus dem Haus Israel oder ein Fremdling, der unter ihnen wohnt, irgendwelches Blut isst — gegen die Seele, die Blut isst, will ich mein Angesicht richten und sie ausrotten aus der Mitte ihres Volkes.
11 Denn das Leben des Fleisches ist im Blut, und ich habe es euch auf den Altar gegeben, um Sühnung zu erwirken für eure Seelen. Denn das Blut ist es, das Sühnung erwirkt für die Seele.
12 Darum habe ich den Kindern Israels gesagt: Keine Seele unter euch soll Blut essen; auch der Fremdling, der unter euch wohnt, soll kein Blut essen.
13 Und wenn ein Mensch von den Kindern Israels oder ein Fremdling, der unter ihnen wohnt, ein Wild oder einen Vogel erjagt, die man essen darf, der soll ihr Blut ausfließen lassen und mit Erde bedecken;
14 denn [es ist] das Leben alles Fleisches; sein Blut gilt für sein Leben. Darum habe ich den Kindern Israels gesagt: Ihr sollt nicht das Blut irgendeines Fleisches essen; denn das Leben alles Fleisches ist sein Blut. Wer es aber isst, der soll ausgerottet werden.
15 Und jeder, der ein Aas oder Zerrissenes isst, er sei ein Einheimischer oder ein Fremdling, der soll seine Kleider waschen und sich im Wasser baden; und er wird unrein sein bis zum Abend, dann wird er rein.
16 Wenn er aber [seine Kleider] nicht wäscht und sein Fleisch nicht badet, so muss er seine Schuld tragen.
1 Und der HERR redete zu Mose und sprach:
2 Rede zu den Kindern Israels und sprich zu ihnen: Ich, der HERR, bin euer Gott!
3 Ihr sollt nicht so handeln, wie man es im Land Ägypten tut, wo ihr gewohnt habt, und sollt auch nicht so handeln, wie man es im Land Kanaan tut, wohin ich euch führen will, und ihr sollt nicht nach ihren Satzungen wandeln.
4 Nach meinen Rechtsbestimmungen sollt ihr handeln und meine Satzungen halten, dass ihr in ihnen wandelt; denn ich, der HERR, bin euer Gott.
5 Darum sollt ihr meine Satzungen und meine Rechtsbestimmungen halten, denn der Mensch, der sie tut, wird durch sie leben. Ich bin der HERR!
6 Niemand soll sich irgendeiner seiner Blutsverwandten nahen, um ihre Scham zu entblößen; ich bin der HERR!
7 Du sollst die Scham deines Vaters und die Scham deiner Mutter nicht entblößen. Es ist deine Mutter; du sollst ihre Scham nicht entblößen!
8 Du sollst die Scham der Frau deines Vaters nicht entblößen, denn es ist die Scham deines Vaters.
9 Die Scham deiner Schwester, welche die Tochter deines Vaters oder deiner Mutter ist, daheim oder draußen geboren — ihre Scham sollst du nicht entblößen.
10 Die Scham der Tochter deines Sohnes oder der Tochter deiner Tochter, ihre Scham sollst du nicht entblößen, denn es ist deine Scham.
11 Die Scham der Tochter der Frau deines Vaters, die von deinem Vater gezeugt und deine Schwester ist, ihre Scham sollst du nicht entblößen.
12 Du sollst die Scham der Schwester deines Vaters nicht entblößen, denn sie ist die nächste Blutsverwandte deines Vaters.
13 Du sollst die Scham der Schwester deiner Mutter nicht entblößen, denn sie ist die nächste Blutsverwandte deiner Mutter.
14 Du sollst die Scham des Bruders deines Vaters nicht entblößen, du sollst nicht zu seiner Frau eingehen, denn sie ist deine Tante.
15 Du sollst die Scham deiner Schwiegertochter nicht entblößen, denn sie ist die Frau deines Sohnes; du sollst ihre Scham nicht entblößen.
16 Du sollst die Scham der Frau deines Bruders nicht entblößen, denn es ist die Scham deines Bruders.
17 Du sollst nicht zugleich die Scham einer Frau und ihrer Tochter entblößen, noch die Tochter ihres Sohnes oder die Tochter ihrer Tochter nehmen, um ihre Scham zu entblößen, denn sie sind Blutsverwandte; es wäre eine Schandtat.
18 Du sollst auch nicht eine Frau zu ihrer Schwester hinzunehmen, sodass du Eifersucht erregst, wenn du ihre Scham entblößt, während jene noch lebt.
19 Du sollst dich nicht einer Frau nahen während ihrer [monatlichen] Unreinheit, um ihre Scham zu entblößen.
20 Auch sollst du bei der Frau deines Nächsten nicht liegen, um ihr beizuwohnen, sodass du dich mit ihr verunreinigst.
21 Du sollst auch von deinen Kindern keines hergeben, um es dem Moloch durch [das Feuer] gehen zu lassen, und du sollst den Namen deines Gottes nicht entweihen; ich bin der HERR!
22 Du sollst bei keinem Mann liegen, wie man bei einer Frau liegt, denn das ist ein Gräuel.
23 Auch sollst du bei keinem Vieh liegen, dass du dich mit ihm verunreinigst. Und keine Frau soll sich vor ein Vieh stellen, um sich mit ihm einzulassen; es ist eine schändliche Befleckung!
24 Ihr sollt euch durch all diese Dinge nicht verunreinigen. Denn durch das alles haben sich die Heiden verunreinigt, die ich vor euch her austreibe,
25 und dadurch ist das Land verunreinigt worden, und ich suchte ihre Schuld an ihm heim, sodass das Land seine Einwohner ausspeit.
26 Ihr aber sollt meine Satzungen und Rechtsbestimmungen halten und keinen dieser Gräuel verüben, weder der Einheimische noch der Fremdling, der in eurer Mitte wohnt —
27 denn alle diese Gräuel haben die Leute dieses Landes getan, die vor euch waren, sodass das Land verunreinigt worden ist —,
28 damit euch nun das Land nicht ausspeie, wenn ihr es verunreinigt, wie es die Heiden ausgespien hat, die vor euch gewesen sind.
29 Denn jeder, der einen dieser Gräuel tut — die Seelen, die dergleichen verüben, sollen ausgerottet werden aus der Mitte ihres Volkes.
30 So haltet denn meine Verordnungen, dass ihr keinen von den gräulichen Gebräuchen übt, die man vor euch geübt hat, und euch nicht durch sie verunreinigt. Ich, der HERR, bin euer Gott!
1 Und der HERR redete zu Mose und sprach:
2 Rede mit der ganzen Gemeinde der Kinder Israels und sprich zu ihnen: Ihr sollt heilig sein, denn ich bin heilig, der HERR, euer Gott!
3 Ihr sollt jeder Ehrfurcht vor seiner Mutter und seinem Vater haben und meine Sabbate halten, denn ich, der HERR, bin euer Gott.
4 Ihr sollt euch nicht an die Götzen wenden und sollt euch keine gegossenen Götter machen, denn ich, der HERR, bin euer Gott.
5 Und wenn ihr dem HERRN ein Friedensopfer schlachten wollt, sollt ihr es so opfern, dass es euch wohlgefällig macht.
6 Es soll aber an dem Tag gegessen werden, an dem ihr es opfert, und am folgenden Tag; was aber bis zum dritten Tag übrig bleibt, das soll mit Feuer verbrannt werden.
7 Wenn aber dennoch am dritten Tag davon gegessen wird, so ist es ein Gräuel und wird nicht als wohlgefällig angenommen werden;
8 und wer davon isst, wird seine Schuld tragen, weil er das entheiligt hat, was dem HERRN heilig ist, und eine solche Seele soll ausgerottet werden aus ihrem Volk.
9 Wenn ihr die Ernte eures Landes einbringt, sollst du den Rand deines Feldes nicht vollständig abernten und keine Nachlese nach deiner Ernte halten.
10 Auch sollst du nicht Nachlese halten in deinem Weinberg, noch die abgefallenen Beeren deines Weinberges auflesen, sondern du sollst es dem Armen und dem Fremdling lassen; denn ich, der HERR, bin euer Gott.
11 Ihr sollt nicht stehlen und nicht lügen noch einander betrügen!
12 Ihr sollt nicht falsch schwören bei meinem Namen, sodass du den Namen deines Gottes entheiligst! Ich bin der HERR.
13 Du sollst deinen Nächsten weder bedrücken noch berauben. Der Lohn des Taglöhners soll nicht über Nacht bei dir bleiben bis zum Morgen.
14 Du sollst dem Tauben nicht fluchen und dem Blinden keinen Anstoß in den Weg legen, sondern du sollst dich fürchten vor deinem Gott; ich bin der HERR!
15 Ihr sollt keine Ungerechtigkeit begehen im Gericht; du sollst weder die Person des Geringen ansehen noch die Person des Großen ehren; sondern du sollst deinen Nächsten gerecht richten.
16 Du sollst nicht als Verleumder umhergehen unter deinem Volk! Du sollst auch nicht auftreten gegen das Blut deines Nächsten! Ich bin der HERR.
17 Du sollst deinen Bruder nicht hassen in deinem Herzen; sondern du sollst deinen Nächsten ernstlich zurechtweisen, dass du nicht seinetwegen Schuld tragen musst!
18 Du sollst nicht Rache üben, noch Groll behalten gegen die Kinder deines Volkes, sondern du sollst deinen Nächsten lieben wie dich selbst! Ich bin der HERR.
19 Meine Satzungen sollt ihr halten. Bei deinem Vieh sollst du nicht zweierlei Arten sich paaren lassen und dein Feld nicht mit zweierlei Samen besäen, und es soll kein Gewand auf deinen Leib kommen, das aus zweierlei Garn gewoben ist.
20 Wenn ein Mann bei einer Frau liegt und ihr beiwohnt, und sie ist eine Dienstmagd und einem Mann verlobt, doch nicht losgekauft, und die Freiheit ist ihr nicht geschenkt, so soll eine Bestrafung stattfinden, aber sie sollen nicht sterben; denn sie ist nicht frei gewesen.
21 Er soll aber sein Schuldopfer dem HERRN vor den Eingang der Stiftshütte bringen, einen Widder als Schuldopfer.
22 Und der Priester soll ihm Sühnung erwirken mit dem Widder des Schuldopfers vor dem HERRN wegen der Sünde, die er begangen hat; so wird ihm wegen seiner Sünde, die er getan hat, vergeben werden.
23 Wenn ihr in das Land kommt und allerlei Bäume pflanzt, von denen man isst, sollt ihr die [ersten] Früchte derselben als Unbeschnittenheit betrachten; drei Jahre lang sollt ihr sie für unbeschnitten achten, sie dürfen nicht gegessen werden;
24 im vierten Jahr aber sollen alle ihre Früchte heilig sein zu einer Jubelfeier für den HERRN;
25 erst im fünften Jahr sollt ihr die Früchte essen, damit der Ertrag für euch umso größer wird; ich, der HERR, bin euer Gott.
26 Ihr sollt nichts mit Blut essen. Ihr sollt weder Wahrsagerei noch Zauberei treiben.
27 Ihr sollt den Rand eures Haupthaares nicht rundum abschneiden, auch sollst du den Rand deines Bartes nicht beschädigen.
28 Ihr sollt keine Einschnitte an eurem Leib machen für eine [abgeschiedene] Seele, und ihr sollt euch keine Zeichen einätzen! Ich bin der HERR.
29 Du sollst deine Tochter nicht entweihen, indem du sie zur Unzucht anhältst, damit das Land nicht Unzucht treibt und voller Schandtaten wird!
30 Haltet meine Sabbattage und fürchtet mein Heiligtum! Ich bin der HERR.
31 Ihr sollt euch nicht an die Geisterbefrager wenden, noch an die Wahrsager; ihr sollt sie nicht aufsuchen, um euch an ihnen zu verunreinigen; denn ich, der HERR, bin euer Gott.
32 Vor einem grauen Haupt sollst du aufstehen und die Person eines Alten ehren; und du sollst dich fürchten vor deinem Gott! Ich bin der HERR.
33 Wenn ein Fremdling bei dir in eurem Land wohnen wird, so sollt ihr ihn nicht bedrücken.
34 Der Fremdling, der sich bei euch aufhält, soll euch gelten, als wäre er bei euch geboren, und du sollst ihn lieben wie dich selbst; denn ihr seid auch Fremdlinge gewesen im Land Ägypten. Ich, der HERR, bin euer Gott.
35 Ihr sollt euch nicht vergreifen am Recht noch am Längenmaß, noch am Gewicht, noch am Hohlmaß.
36 Rechte Waage, gutes Gewicht, richtiges Epha und gerechtes Hin sollt ihr haben! Ich, der HERR, bin euer Gott, der ich euch aus dem Land Ägypten herausgeführt habe;
37 darum sollt ihr alle meine Satzungen und alle meine Rechte halten und tun! Ich bin der HERR.
1 Und der HERR redete zu Mose und sprach:
2 Sage zu den Kindern Israels: Wer von den Kindern Israels oder den Fremdlingen, die in Israel wohnen, eines von seinen Kindern dem Moloch gibt, der soll unbedingt getötet werden; das Volk des Landes soll ihn steinigen!
3 Und ich will mein Angesicht gegen einen solchen Menschen setzen und ihn ausrotten mitten aus seinem Volk, weil er dem Moloch eines von seinen Kindern gegeben und mein Heiligtum verunreinigt und meinen heiligen Namen entheiligt hat.
4 Und wenn das Volk des Landes absichtlich seine Augen davor verschließt, dass ein solcher Mensch eines von seinen Kindern dem Moloch gegeben hat, sodass es ihn nicht tötet,
5 so werde ich mein Angesicht gegen jenen Menschen und gegen seine Familie richten und ihn und alle, die ihm nachhurten, um mit dem Moloch Hurerei zu treiben, aus der Mitte ihres Volkes ausrotten.
6 Auch wenn sich eine Seele zu den Geisterbefragern und Wahrsagern wendet, um ihnen nachzuhuren, so will ich mein Angesicht gegen diese Seele richten und sie ausrotten aus der Mitte ihres Volkes.
7 Darum heiligt euch und seid heilig; denn ich, der HERR, bin euer Gott!
8 Darum haltet meine Satzungen und tut sie; denn ich, der HERR, bin es, der euch heiligt.
9 Wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, der soll unbedingt getötet werden; er hat seinem Vater oder seiner Mutter geflucht — sein Blut sei auf ihm!
10 Wenn ein Mann mit einer Frau Ehebruch treibt, wenn er Ehebruch treibt mit der Frau seines Nächsten, so sollen [beide], der Ehebrecher und die Ehebrecherin, unbedingt getötet werden.
11 Wenn ein Mann bei der Frau seines Vaters liegt, so hat er die Scham seines Vaters entblößt; sie sollen beide unbedingt getötet werden; ihr Blut sei auf ihnen.
12 Wenn ein Mann bei seiner Schwiegertochter liegt, so sollen sie beide unbedingt getötet werden; sie haben eine schändliche Befleckung verübt; ihr Blut sei auf ihnen!
13 Wenn ein Mann bei einem Mann liegt, als würde er bei einer Frau liegen, so haben sie beide einen Gräuel begangen, und sie sollen unbedingt getötet werden; ihr Blut sei auf ihnen!
14 Wenn ein Mann eine Frau nimmt und ihre Mutter dazu, so ist das eine Schandtat; man soll ihn samt den beiden Frauen mit Feuer verbrennen, damit keine solche Schandtat unter euch sei.
15 Wenn ein Mann bei einem Tier liegt, so soll er unbedingt getötet werden, und das Tier soll man umbringen.
16 Wenn eine Frau sich irgendeinem Tier naht, um sich mit ihm einzulassen, so sollst du die Frau töten und das Tier auch; sie sollen unbedingt getötet werden; ihr Blut sei auf ihnen!
17 Wenn ein Mann seine Schwester nimmt, die Tochter seines Vaters oder die Tochter seiner Mutter, und ihre Scham sieht, und sie sieht seine Scham, so ist das eine Schande. Sie sollen ausgerottet werden vor den Augen der Angehörigen ihres Volkes. Er hat die Scham seiner Schwester entblößt, er soll seine Schuld tragen.
18 Wenn ein Mann bei einer Frau liegt zur Zeit ihres Unwohlseins und ihre Scham entblößt und ihre Quelle aufdeckt, während sie die Quelle ihres Blutes entblößt, so sollen beide ausgerottet werden aus der Mitte ihres Volkes!
19 Die Scham der Schwester deiner Mutter und die Scham der Schwester deines Vaters sollst du nicht entblößen; denn wer dies tut, hat seine Blutsverwandten entblößt; sie sollen ihre Schuld tragen!
20 Wenn ein Mann bei der Frau des Bruders seines Vaters liegt, der hat die Scham seines Onkels entblößt; sie sollen ihre Sünde tragen, sie sollen kinderlos sterben!
21 Wenn ein Mann die Frau seines Bruders nimmt, so ist das eine Unreinheit; sie sollen kinderlos bleiben, weil er die Scham seines Bruders entblößt hat.
22 So haltet nun alle meine Satzungen und meine Rechte und tut sie, damit euch das Land nicht ausspeit, in das ich euch führe, damit ihr darin wohnen sollt!
23 Und wandelt nicht nach den Satzungen der Heiden, die ich vor euch her ausstoßen werde. Denn alle jene Dinge haben sie getan, und deshalb habe ich sie verabscheut.
24 Euch aber habe ich gesagt: Ihr sollt ihr Land in Besitz nehmen; denn ich will es euch zum Erbe geben, ein Land, in dem Milch und Honig fließt. Ich, der HERR, bin euer Gott, der ich euch von den Völkern abgesondert habe.
25 So sollt nun auch ihr das reine Vieh vom unreinen unterscheiden und die unreinen Vögel von den reinen, und ihr sollt euch selbst nicht verabscheuungswürdig machen durch Vieh, Vögel und alles, was sich auf dem Erdboden regt, was ich euch als unrein abgesondert habe;
26 sondern ihr sollt mir heilig sein, denn ich, der HERR, bin heilig, der ich euch von den Völkern abgesondert habe, damit ihr mir angehört!
27 Wenn in einem Mann oder einer Frau ein Geisterbefrager- oder Wahrsagergeist ist, so sollen sie unbedingt getötet werden. Man soll sie steinigen, ihr Blut sei auf ihnen!
1 Und der HERR sprach zu Mose: Rede mit den Priestern, den Söhnen Aarons, und sprich zu ihnen: [Ein Priester] soll sich nicht wegen eines Toten unter seinem Volk verunreinigen,
2 außer wegen seines nächsten Blutsverwandten, der ihm zugehört; wegen seiner Mutter, wegen seines Vaters, seines Sohnes, seiner Tochter, wegen seines Bruders
3 und wegen seiner Schwester, die noch eine Jungfrau ist, die ihm nahesteht, weil sie noch keines Mannes Frau gewesen ist, ihretwegen darf er sich verunreinigen.
4 Als ein Hochgestellter unter seinem Volk soll er sich nicht verunreinigen, damit er sich nicht entweiht.
5 Sie sollen sich keine Glatze scheren auf ihrem Haupt, noch den Rand ihres Bartes stutzen, noch an ihrem Fleisch Einschnitte machen.
6 Sie sollen ihrem Gott heilig sein und den Namen ihres Gottes nicht entweihen; denn sie opfern die Feueropfer des HERRN, das Brot ihres Gottes, und sie sollen heilig sein.
7 Sie sollen keine Hure oder Entehrte zur Frau nehmen, noch eine von ihrem Mann Verstoßene; denn [der Priester] ist seinem Gott heilig.
8 Du sollst ihn für heilig achten, denn er bringt das Brot deines Gottes dar. Er soll dir heilig sein; denn ich bin heilig, der HERR, der euch heiligt.
9 Und wenn die Tochter eines Priesters sich durch Unzucht entweiht, so entweiht sie ihren Vater; sie soll mit Feuer verbrannt werden!
10 Derjenige aber, der Hoherpriester ist unter seinen Brüdern, auf dessen Haupt das Salböl gegossen wurde und dem man die Hand gefüllt hat, damit er die [heiligen] Kleider anziehe, der soll sein Haupthaar nicht wirr hängen lassen und seine Kleider nicht zerreißen.
11 Er soll auch zu keinem Toten kommen; [auch] um seines Vaters und seiner Mutter willen soll er sich nicht verunreinigen.
12 Er soll aus dem Heiligtum nicht hinausgehen noch das Heiligtum seines Gottes entweihen; denn die Weihe des Salböls seines Gottes ist auf ihm; ich bin der HERR.
13 Er soll eine Jungfrau zur Frau nehmen;
14 eine Witwe oder eine Verstoßene oder eine Entehrte oder eine Hure soll er nicht nehmen; sondern eine Jungfrau aus seinem Volk soll er zur Frau nehmen,
15 damit er seinen Samen nicht entweiht unter seinem Volk; denn ich, der HERR, heilige ihn.
16 Und der HERR redete zu Mose und sprach:
17 Rede zu Aaron und sprich: Sollte jemand von deinen Nachkommen in ihren [künftigen] Geschlechtern mit irgendeinem Gebrechen behaftet sein, so darf er nicht herzunahen, um das Brot seines Gottes darzubringen.
18 Nein, keiner, an dem ein Gebrechen ist, soll herzunahen, er sei blind oder lahm oder habe eine gespaltene Nase oder ein Glied, das zu lang ist;
19 auch keiner, der einen gebrochenen Fuß oder eine gebrochene Hand hat,
20 auch kein Buckliger oder Zwerg oder einer, der einen Fleck auf seinem Auge hat oder die Krätze oder Flechten oder zerdrückte Hoden.
21 Wer nun von dem Samen Aarons, des Priesters, ein Gebrechen an sich hat, der soll nicht herzunahen, um die Feueropfer des HERRN darzubringen; er hat ein Gebrechen; darum soll er nicht herzutreten, um das Brot seines Gottes darzubringen.
22 Doch darf er das Brot seines Gottes essen, vom Hochheiligen und vom Heiligen.
23 Aber zum Vorhang soll er nicht kommen, noch sich dem Altar nahen, weil er ein Gebrechen hat, damit er mein Heiligtum nicht entweiht; denn ich, der HERR, heilige sie.
24 Und Mose sagte es Aaron und seinen Söhnen und allen Kindern Israels.
1 Und der HERR redete zu Mose und sprach:
2 Rede zu Aaron und seinen Söhnen, dass sie sich enthalten sollen gegenüber den heiligen Gaben der Kinder Israels, die sie mir heiligen, und meinen heiligen Namen nicht entweihen. Ich bin der HERR.
3 So sage ihnen nun: Wer von euren Nachkommen, der von eurem Samen ist, sich dem Heiligen naht, das die Kinder Israels dem HERRN geheiligt haben, während er eine Unreinheit an sich hat — eine solche Seele soll ausgerottet werden von meinem Angesicht hinweg; ich bin der HERR!
4 Ist irgendjemand vom Samen Aarons aussätzig oder mit einem Ausfluss behaftet, so soll er von dem Heiligen nicht essen, bis er rein wird. Und wer irgendeinen durch einen Toten Verunreinigten anrührt oder einen Mann, der einen Samenerguss hat,
5 oder wer irgendein Gewürm anrührt, durch das er unrein wird, oder einen Menschen, an dem er sich verunreinigen kann wegen irgendetwas, was unrein macht;
6 wer so etwas anrührt, der ist unrein bis zum Abend und soll nicht von dem Heiligen essen, es sei denn, er badet zuvor seinen Leib im Wasser.
7 Und wenn die Sonne untergegangen ist, so ist er rein, und danach mag er von dem Heiligen essen; denn es ist sein Brot.
8 Kein Aas noch Zerrissenes soll er essen, damit er davon nicht unrein wird; ich bin der HERR!
9 Und sie sollen meine Anordnungen halten, damit sie nicht Sünde auf sich laden und daran sterben, wenn sie es entheiligen; denn ich bin der HERR, der sie heiligt.
10 Kein Fremdling darf von dem Heiligen essen. Weder der Gast noch der Tagelöhner eines Priesters dürfen Heiliges essen.
11 Wenn aber der Priester eine Seele um Geld erkauft, so darf diese davon essen. Und seine Sklaven, die in seinem Haus geboren sind, dürfen auch von seinem Brot essen.
12 Wenn aber die Tochter des Priesters die Frau eines fremden Mannes wird, soll sie nicht von dem Hebopfer des Heiligen essen.
13 Wird aber die Tochter des Priesters eine Witwe oder eine Verstoßene und hat keine Kinder und kommt wieder in das Haus ihres Vaters, wie in ihrer Jugend, so soll sie vom Brot ihres Vaters essen. Aber kein Fremdling soll davon essen.
14 Und wenn irgendjemand aus Versehen von dem Geheiligten isst, der soll den fünften Teil dazufügen und es dem Priester mit dem Geheiligten erstatten,
15 und sie sollen die heiligen Gaben der Kinder Israels nicht entheiligen, die diese dem HERRN als Hebopfer darbringen,
16 dass sie sich nicht mit einer Sünde des Frevels beladen, wenn sie ihr Geheiligtes essen; denn ich, der HERR, heilige sie.
17 Weiter redete der HERR zu Mose und sprach:
18 Rede zu Aaron und seinen Söhnen und allen Kindern Israels und sprich zu ihnen: Jeder, der vom Haus Israel oder von den Fremdlingen in Israel sein Opfer darbringt — sei es, dass sie es nach ihren Gelübden oder ganz freiwillig dem HERRN zum Brandopfer darbringen —,
19 der opfere, damit es für euch wohlgefällig angenommen wird, ein makelloses männliches [Tier] von den Rindern, Schafen oder Ziegen.
20 Ihr sollt nichts opfern, woran ein Gebrechen ist; denn es würde euch nicht wohlgefällig angenommen werden.
21 Und wenn jemand dem HERRN ein Friedensopfer bringen will, sei es zur Erfüllung eines Gelübdes oder als freiwillige Gabe, von Rindern oder Schafen, so soll es makellos sein, damit es wohlgefällig ist. Es soll keinerlei Gebrechen haben.
22 Eines, das blind ist oder ein gebrochenes Glied hat oder verstümmelt ist, oder eines, das Geschwüre oder die Krätze oder die Flechte hat, sollt ihr dem HERRN nicht opfern und davon kein Feueropfer auf den Altar des HERRN bringen.
23 Einen Stier oder ein Schaf, das ein zu langes oder zu kurzes Glied hat, kannst du als freiwillige Gabe opfern, aber zur Erfüllung eines Gelübdes wäre es nicht wohlgefällig.
24 Ihr sollt auch dem HERRN kein Tier darbringen, das zerquetschte oder zerdrückte oder abgerissene oder abgeschnittene Hoden hat; ihr sollt auch in eurem Land so etwas gar nicht tun.
25 Auch von der Hand eines Fremdlings sollt ihr nichts dergleichen eurem Gott zur Speise darbringen; denn sie haben eine Verstümmelung, einen Makel an sich; sie werden euch nicht wohlgefällig angenommen.
26 Und der HERR redete zu Mose und sprach:
27 Wenn ein Rind oder ein Lamm oder eine Ziege geboren wird, so soll es sieben Tage lang bei seiner Mutter bleiben; erst vom achten Tag an und danach ist es wohlgefällig als Opfergabe zum Feueropfer für den HERRN.
28 Ihr sollt aber kein Rind noch Schaf zugleich mit seinem Jungen schächten am gleichen Tag.
29 Wenn ihr aber dem HERRN ein Lobopfer darbringen wollt, dann opfert es so, dass es euch wohlgefällig angenommen wird.
30 Ihr sollt es am gleichen Tag essen und nichts übrig lassen bis zum Morgen; ich bin der HERR.
31 Ihr aber sollt meine Gebote halten und sie tun; ich bin der HERR!
32 Und ihr sollt meinen heiligen Namen nicht entheiligen; sondern ich will geheiligt werden in der Mitte der Kinder Israels, ich, der HERR, der euch heiligt,
33 der ich euch aus dem Land Ägypten geführt habe, um euer Gott zu sein; ich bin der HERR.
1 Und der HERR redete zu Mose und sprach:
2 Rede zu den Kindern Israels und sage ihnen: Das sind die Feste des HERRN, zu denen ihr heilige Festversammlungen einberufen sollt; dies sind meine Feste:
3 Sechs Tage lang soll man arbeiten, aber am siebten Tag ist ein Sabbat der Ruhe, eine heilige Versammlung; da sollt ihr kein Werk tun; denn es ist der Sabbat des HERRN, in allen euren Wohnorten.
4 Das sind aber die Feste des HERRN, die heiligen Versammlungen, die ihr zu festgesetzten Zeiten einberufen sollt:
5 Im ersten Monat, am vierzehnten [Tag] des Monats, zur Abendzeit, ist das Passah des HERRN.
6 Und am fünfzehnten Tag desselben Monats ist das Fest der ungesäuerten Brote für den HERRN. Da sollt ihr sieben Tage lang ungesäuertes Brot essen.
7 Am ersten Tag sollt ihr eine heilige Versammlung halten; da sollt ihr keine Werktagsarbeit verrichten,
8 und ihr sollt dem HERRN sieben Tage lang ein Feueropfer darbringen. Am siebten Tag ist eine heilige Versammlung, da sollt ihr keine Werktagsarbeit verrichten.
9 Und der HERR redete zu Mose und sprach:
10 Rede zu den Kindern Israels und sage ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, und seine Ernte einbringt, so sollt ihr die Erstlingsgarbe von eurer Ernte zum Priester bringen.
11 Der soll die Garbe weben vor dem HERRN, zum Wohlgefallen für euch; am Tag nach dem Sabbat soll sie der Priester weben.
12 Ihr sollt aber an dem Tag, an dem ihr eure Garbe webt, dem HERRN ein Brandopfer opfern von einem makellosen einjährigen Lamm,
13 und das dazugehörige Speisopfer, zwei Zehntel Feinmehl, mit Öl angerührt, ein Feueropfer, dem HERRN zum lieblichen Geruch, sowie das dazugehörige Trankopfer, ein Viertel Hin Wein.
14 Ihr sollt aber weder Brot noch geröstetes Korn noch Jungkorn essen bis zu ebendiesem Tag, da ihr eurem Gott diese Gabe darbringt. Das ist eine ewig gültige Ordnung für eure [künftigen] Geschlechter in allen euren Wohnorten.
15 Danach sollt ihr euch vom Tag nach dem Sabbat, von dem Tag, da ihr die Webegarbe darbringt, sieben volle Wochen abzählen,
16 bis zu dem Tag, der auf den siebten Sabbat folgt, nämlich 50 Tage sollt ihr zählen, und dann dem HERRN ein neues Speisopfer darbringen.
17 Ihr sollt nämlich aus euren Wohnungen zwei Webebrote bringen, von zwei Zehntel [Epha] Feinmehl [zubereitet]; die sollen gesäuert gebacken werden als Erstlinge für den HERRN.
18 Zu dem Brot aber sollt ihr sieben einjährige, makellose Lämmer darbringen und einen Jungstier und zwei Widder; das soll das Brandopfer für den HERRN sein; und das dazugehörige Speisopfer und Trankopfer — ein Feueropfer, dem HERRN zum lieblichen Geruch.
19 Ihr sollt auch einen Ziegenbock zum Sündopfer und zwei einjährige Lämmer zum Friedensopfer opfern;
20 und der Priester soll sie samt den Erstlingsbroten weben, zusammen mit den beiden Lämmern, als Webopfer vor dem HERRN. Die sollen dem HERRN heilig sein und dem Priester gehören.
21 Und ihr sollt an ebendiesem Tag ausrufen lassen: »Eine heilige Versammlung soll es euch sein, und keine Werktagsarbeit sollt ihr verrichten!« Das ist eine ewig gültige Ordnung in allen euren Wohnorten für eure [künftigen] Geschlechter.
22 Wenn ihr aber die Ernte eures Landes einbringt, so sollst du dein Feld nicht bis an den Rand abernten und keine Nachlese deiner Ernte halten, sondern es dem Armen und dem Fremdling überlassen. Ich, der HERR, bin euer Gott.
23 Und der HERR redete zu Mose und sprach:
24 Rede zu den Kindern Israels und sprich: Im siebten Monat, am ersten des Monats, soll ein Ruhetag für euch sein, ein Gedenken unter Hörnerschall, eine heilige Versammlung.
25 Ihr sollt keine Werktagsarbeit verrichten, sondern dem HERRN ein Feueropfer darbringen.
26 Und der HERR redete zu Mose und sprach:
27 Am zehnten [Tag] in diesem siebten Monat ist der Versöhnungstag, der soll euch eine heilige Versammlung sein; und ihr sollt eure Seelen demütigen und dem HERRN ein Feueropfer darbringen;
28 und ihr sollt an diesem Tag keine Arbeit verrichten, denn es ist der Versöhnungstag, um Sühnung für euch zu erwirken vor dem HERRN, eurem Gott.
29 Denn jede Seele, die sich an diesem Tag nicht demütigt, die soll ausgerottet werden aus ihrem Volk;
30 und die Seele, die an diesem Tag irgendeine Arbeit verrichtet, die will ich vertilgen mitten aus ihrem Volk.
31 Ihr sollt keine Arbeit verrichten. Das ist eine ewig gültige Ordnung für eure [künftigen] Geschlechter an allen euren Wohnorten.
32 Ein Sabbat der Ruhe soll es für euch sein, und ihr sollt eure Seelen demütigen. Am neunten [Tag] des Monats, am Abend, sollt ihr die Feier [beginnen], und sie soll währen von einem Abend bis zum anderen.
33 Und der HERR redete zu Mose und sprach:
34 Rede zu den Kindern Israels und sprich: Am fünfzehnten Tag dieses siebten Monats soll dem HERRN das Laubhüttenfest gefeiert werden, sieben Tage lang.
35 Am ersten Tag ist eine heilige Versammlung; da sollt ihr keine Werktagsarbeit verrichten.
36 Sieben Tage lang sollt ihr dem HERRN ein Feueropfer darbringen; und am achten Tag sollt ihr eine heilige Versammlung halten und dem HERRN ein Feueropfer darbringen; es ist eine Festversammlung; da sollt ihr keine Werktagsarbeit verrichten.
37 Das sind die Feste des HERRN, zu denen ihr heilige Versammlungen einberufen sollt, um dem HERRN Feueropfer, Brandopfer, Speisopfer, Schlachtopfer und Trankopfer darzubringen, jeden Tag das, was vorgeschrieben ist —
38 zusätzlich zu den Sabbaten des HERRN und zu euren Gaben und zusätzlich zu allen euren Gelübden und allen euren freiwilligen Gaben, die ihr dem HERRN gebt.
39 So sollt ihr nun am fünfzehnten Tag des siebten Monats, wenn ihr den Ertrag des Landes eingebracht habt, das Fest des HERRN halten, sieben Tage lang; am ersten Tag ist ein Feiertag und am achten Tag ist auch ein Feiertag.
40 Ihr sollt aber am ersten Tag Früchte nehmen von schönen Bäumen, Palmenzweige und Zweige von dicht belaubten Bäumen und Bachweiden, und ihr sollt euch sieben Tage lang freuen vor dem HERRN, eurem Gott.
41 Und so sollt ihr dem HERRN das Fest halten, sieben Tage lang im Jahr. Das soll eine ewige Ordnung sein für eure [künftigen] Geschlechter, dass ihr dieses im siebten Monat feiert.
42 Sieben Tage lang sollt ihr in Laubhütten wohnen; alle Einheimischen in Israel sollen in Laubhütten wohnen,
43 damit eure Nachkommen wissen, dass ich die Kinder Israels in Laubhütten wohnen ließ, als ich sie aus dem Land Ägypten herausführte; ich, der HERR, bin euer Gott.
44 Und Mose verkündete den Kindern Israels die Feste des HERRN.
1 Und der HERR redete zu Mose und sprach:
2 Gebiete den Kindern Israels, dass sie reines Öl aus zerstoßenen Oliven zu dir bringen für den Leuchter, um beständig Licht zu unterhalten!
3 Draußen vor dem Vorhang des Zeugnisses, in der Stiftshütte, soll Aaron es zurichten, damit es beständig brennt vor dem HERRN, vom Abend bis zum Morgen; eine ewige Ordnung für eure [künftigen] Geschlechter.
4 Auf dem reinen Leuchter soll er beständig die Lampen zurichten vor dem HERRN.
5 Und du sollst Feinmehl nehmen und davon zwölf Kuchen backen; ein Kuchen soll aus zwei Zehnteln [Epha] bestehen.
6 Du sollst sie in zwei Schichten von je sechs Stück auf den reinen Tisch legen vor den HERRN.
7 Und du sollst auf jede Schicht reinen Weihrauch legen, und er soll für das Brot sein, als der Teil, der zum Gedenken bestimmt ist, ein Feueropfer für den HERRN.
8 Sabbat für Sabbat soll er sie beständig vor dem HERRN aufschichten, [als Gabe] von den Kindern Israels; das ist ein ewiger Bund.
9 Und es soll Aaron und seinen Söhnen gehören; die sollen es essen an heiliger Stätte; denn als ein Hochheiliges von den Feueropfern des HERRN soll es ihm gehören, als eine ewige Gebühr.
10 Und der Sohn einer israelitischen Frau — er war aber der Sohn eines ägyptischen Mannes — ging unter den Kindern Israels aus und ein. Dieser Sohn der israelitischen Frau und ein Israelit stritten im Lager miteinander.
11 Da lästerte der Sohn der israelitischen Frau den Namen [des HERRN] und fluchte [ihm]. Daraufhin brachte man ihn zu Mose. Seine Mutter aber hieß Selomit und war die Tochter Dibris, vom Stamm Dan.
12 Und sie behielten ihn in Gewahrsam, bis ihnen ein Bescheid gegeben würde durch den Mund des HERRN.
13 Und der HERR redete zu Mose und sprach:
14 Führe den Flucher hinaus vor das Lager und lass alle, die es gehört haben, ihre Hand auf sein Haupt stützen, und die ganze Gemeinde soll ihn steinigen.
15 Und rede zu den Kindern Israels und sprich: Wer seinem Gott flucht, der soll seine Sünde tragen;
16 und wer den Namen des HERRN lästert, der soll unbedingt getötet werden! Die ganze Gemeinde soll ihn unbedingt steinigen, sei es ein Fremdling oder ein Einheimischer; wenn er den Namen lästert, so soll er sterben!
17 Und wenn jemand einen Menschen erschlägt, so muss er unbedingt getötet werden.
18 Wer aber ein Vieh erschlägt, der soll es erstatten; Leben um Leben!
19 Bringt aber einer seinem Nächsten eine Verletzung bei, so soll man ihm das tun, was er getan hat:
20 Bruch um Bruch, Auge um Auge, Zahn um Zahn; die Verletzung, die er dem anderen zugefügt hat, soll man ihm auch zufügen.
21 Wer also ein Vieh erschlägt, der soll es erstatten; wer aber einen Menschen erschlägt, der soll getötet werden.
22 Ihr sollt ein einheitliches Recht haben, für den Fremdling wie für den Einheimischen; denn ich, der HERR, bin euer Gott.
23 Mose aber redete zu den Kindern Israels; die führten den Flucher vor das Lager hinaus und steinigten ihn. Und die Kinder Israels handelten so, wie der HERR es Mose geboten hatte.
1 Und der HERR redete zu Mose auf dem Berg Sinai und sprach:
2 Rede mit den Kindern Israels und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land dem HERRN einen Sabbat feiern.
3 Sechs Jahre lang sollst du dein Feld besäen und sechs Jahre lang deinen Weinberg beschneiden und den Ertrag [des Landes] einsammeln.
4 Aber im siebten Jahr soll das Land seinen Sabbat der Ruhe haben, einen Sabbat für den HERRN, an dem du dein Feld nicht besäen noch deinen Weinberg beschneiden sollst.
5 Auch was nach deiner Ernte von selbst wächst, sollst du nicht ernten; und die Trauben deines unbeschnittenen Weinstocks sollst du nicht lesen, weil es ein Sabbatjahr für das Land ist.
6 Und dieser Sabbat des Landes soll euch Nahrung bringen, dir und deinen Knechten und deiner Magd, deinem Tagelöhner und deinen Gästen, die sich bei dir aufhalten;
7 deinem Vieh und den wilden Tieren in deinem Land soll sein ganzer Ertrag zur Speise dienen.
8 Und du sollst dir sieben Sabbatjahre abzählen, nämlich siebenmal sieben Jahre, sodass dir die Zeit der sieben Sabbatjahre 49 Jahre beträgt.
9 Da sollst du Hörnerschall ertönen lassen im siebten Monat, am zehnten [Tag] des siebten Monats; am Tag der Versöhnung sollt ihr ein Schopharhorn durch euer ganzes Land erschallen lassen.
10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt im Land eine Freilassung ausrufen für alle, die darin wohnen. Es ist das Halljahr, in dem jeder bei euch wieder zu seinem Eigentum kommen und zu seiner Familie zurückkehren soll.
11 Denn das fünfzigste Jahr soll ein Halljahr für euch sein. Ihr sollt nicht säen, auch seinen Nachwuchs nicht ernten, auch seine unbeschnittenen Weinstöcke nicht lesen.
12 Denn ein Halljahr ist es; es soll euch heilig sein; vom Feld weg dürft ihr essen, was es trägt.
13 In diesem Halljahr soll jedermann wieder zu seinem Eigentum kommen.
14 Wenn ihr nun eurem Nächsten etwas verkauft oder von eurem Nächsten etwas abkauft, so soll keiner seinen Bruder übervorteilen;
15 sondern nach der Zahl der Jahre seit dem Halljahr sollst du es von ihm kaufen; und nach der Zahl der Erntejahre soll er [es] dir verkaufen.
16 Wenn es viele Jahre sind, sollst du ihm den Kaufpreis erhöhen, und wenn es wenige Jahre sind, sollst du ihm den Kaufpreis verringern; denn eine [bestimmte] Anzahl von Ernten verkauft er dir.
17 So soll nun keiner seinen Nächsten übervorteilen; sondern du sollst dich fürchten vor deinem Gott; denn ich, der HERR, bin euer Gott!
18 Darum haltet meine Satzungen und bewahrt meine Rechtsbestimmungen und tut sie; so sollt ihr sicher wohnen in eurem Land!
19 Und das Land soll euch seine Früchte geben, dass ihr esst bis zur Sättigung und sicher darin wohnt.
20 Und wenn ihr sagt: Was sollen wir im siebten Jahr essen? Denn wir säen nicht und sammeln auch unseren Ertrag nicht ein! —
21 so [sollt ihr wissen:] Ich will im sechsten Jahr meinem Segen gebieten, dass [das Land] den Ertrag für drei Jahre liefern soll;
22 sodass, wenn ihr im achten Jahr sät, ihr [noch] vom alten Ertrag essen werdet bis in das neunte Jahr; dass ihr von dem Alten essen werdet, bis sein Ertrag wieder hereinkommt.
23 Ihr sollt das Land nicht für immer verkaufen; denn das Land gehört mir, und ihr seid Fremdlinge und Gäste bei mir.
24 Und ihr sollt in dem ganzen Land, das euch gehört, die Wiedereinlösung des Landes zulassen.
25 Wenn dein Bruder verarmt und dir etwas von seinem Eigentum verkauft, so soll derjenige als Löser für ihn eintreten, der sein nächster Verwandter ist; er soll auslösen, was sein Bruder verkauft hat.
26 Und wenn jemand keinen Löser hat, aber mit seiner Hand so viel erwerben kann, wie zur Wiedereinlösung nötig ist,
27 so soll er die Jahre, die seit dem Verkauf verflossen sind, abrechnen und für den Rest den Käufer entschädigen, damit er selbst wieder zu seinem Eigentum kommt.
28 Wenn er ihn aber nicht entschädigen kann, so soll das, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Halljahr; dann soll es frei ausgehen, und er soll wieder zu seinem Eigentum kommen.
29 Wer ein Wohnhaus innerhalb einer ummauerten Stadt verkauft, der hat zur Wiedereinlösung Frist bis zur Vollendung des Verkaufsjahres. Ein Jahr lang besteht für ihn das Einlösungsrecht.
30 Wenn es aber nicht gelöst wird bis zum Ablauf eines vollen Jahres, so soll das Haus, das innerhalb der ummauerten Stadt ist, dem Käufer und seinen Nachkommen als unablöslich verbleiben; es soll im Halljahr nicht frei ausgehen.
31 Dagegen sind die Häuser in den Dörfern ohne Ringmauern dem Feld des Landes gleichzurechnen; es besteht Einlösungsrecht, und sie sollen im Halljahr frei ausgehen.
32 Was aber die Levitenstädte anbetrifft, die Häuser in den Städten ihres Eigentums, so haben die Leviten das ewige Einlösungsrecht.
33 Und wenn jemand etwas von den Leviten erwirbt, so geht das verkaufte Haus in der Stadt seines Eigentums im Halljahr frei aus; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihr Eigentum unter den Kindern Israels;
34 aber das Feld des Weideplatzes bei ihren Städten darf nicht verkauft werden, denn sie sind ihr ewiges Eigentum.
35 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und sich nicht mehr halten kann, so sollst du ihm Hilfe leisten, er sei ein Fremdling oder Gast, damit er bei dir leben kann.
36 Du sollst keinen Zins noch Wucher von ihm nehmen, sondern sollst dich fürchten vor deinem Gott, damit dein Bruder neben dir leben kann.
37 Du sollst ihm dein Geld nicht auf Zins geben noch deine Nahrungsmittel um einen Wucherpreis.
38 Ich, der HERR, bin euer Gott, der ich euch aus dem Land Ägypten herausgeführt habe, um euch das Land Kanaan zu geben und euer Gott zu sein.
39 Und wenn dein Bruder neben dir verarmt und dir sich selbst verkauft, sollst du ihn nicht Sklavenarbeit tun lassen;
40 wie ein Tagelöhner und Einwohner ohne Bürgerrecht soll er bei dir gelten und dir bis zum Halljahr dienen.
41 Dann soll er frei von dir ausgehen und seine Kinder mit ihm, und er soll wieder zu seiner Familie zurückkehren und zum Eigentum seiner Väter kommen.
42 Denn sie sind meine Knechte, die ich aus dem Land Ägypten geführt habe. Darum soll man sie nicht wie Sklaven verkaufen!
43 Du sollst nicht mit Härte über ihn herrschen, sondern sollst dich fürchten vor deinem Gott.
44 Was aber deinen Knecht und deine Magd anbetrifft, die du haben wirst, so kannst du sie von den Heiden kaufen, die um euch her sind.
45 Ihr könnt sie auch kaufen von den Kindern der Gäste, die sich bei euch aufhalten, und von ihren Sippen bei euch, die in eurem Land geboren sind; diese könnt ihr als Eigentum behalten,
46 und ihr könnt sie als bleibenden Besitz auf eure Kinder nach euch vererben. Diese könnt ihr für immer dienen lassen. Aber über eure Brüder, die Kinder Israels, sollt ihr nicht mit Härte herrschen, ein Bruder über den andern!
47 Wenn die Hand eines Fremdlings oder Gastes bei dir etwas erwirbt und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling, der ein Gast bei dir ist, oder einem Abkömmling von seiner Sippe verkauft,
48 so soll, nachdem er sich verkauft hat, Lösungsrecht für ihn bestehen; einer von seinen Brüdern kann ihn auslösen;
49 oder sein Onkel oder der Sohn seines Onkels darf ihn auslösen, oder sonst sein nächster Blutsverwandter aus seiner Familie kann ihn auslösen; oder wenn seine Hand so viel erwirbt, so soll er sich selbst auslösen.
50 Er soll aber mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich ihm verkauft hat, bis zum Halljahr. Und der Preis seines Verkaufs soll nach der Zahl der Jahre berechnet werden, und er soll für diese Zeit wie ein Tagelöhner bei ihm sein.
51 Sind noch viele Jahre übrig, so soll er dementsprechend von dem Kaufpreis als Lösegeld zurückerstatten;
52 sind aber wenig Jahre übrig bis zum Halljahr, so soll er es ihm anrechnen; nach der Zahl der Jahre soll er sein Lösegeld zurückerstatten.
53 Wie ein Tagelöhner soll er Jahr für Jahr bei ihm sein; er aber soll nicht mit Härte über ihn herrschen vor deinen Augen.
54 Wenn er aber nicht auf einem dieser Wege ausgelöst wird, so soll er im Halljahr frei ausgehen, er und seine Kinder mit ihm.
55 Denn die Kinder Israels sind mir dienstbar; sie sind meine Knechte, die ich aus dem Land Ägypten herausgeführt habe; ich, der HERR, bin euer Gott.
1 Ihr sollt keine Götzen machen; ein Götterbild und eine Säule sollt ihr euch nicht aufrichten, auch keinen Stein mit Bildwerk in eurem Land aufstellen, dass ihr euch davor niederwerft; denn ich, der HERR, bin euer Gott.
2 Haltet meine Sabbate und fürchtet mein Heiligtum; ich bin der HERR!
3 Wenn ihr nun in meinen Satzungen wandelt und meine Gebote befolgt und sie tut,
4 so will ich euch Regen geben zu seiner Zeit, und das Land soll seinen Ertrag geben, und die Bäume auf dem Feld sollen ihre Früchte bringen.
5 Und die Dreschzeit wird bei euch reichen bis zur Weinlese, und die Weinlese bis zur Saatzeit, und ihr werdet euch von eurem Brot satt essen und sollt sicher wohnen in eurem Land.
6 Denn ich will Frieden geben im Land, dass ihr ruhig schlaft und euch niemand erschreckt. Ich will auch die bösen Tiere aus eurem Land vertreiben, und es soll kein Schwert über euer Land kommen.
7 Ihr werdet eure Feinde jagen, dass sie vor euch her durchs Schwert fallen;
8 fünf von euch werden hundert jagen, und hundert von euch werden zehntausend jagen; und eure Feinde werden vor euch her durchs Schwert fallen.
9 Und ich will mich zu euch wenden und euch fruchtbar machen und mehren und meinen Bund mit euch aufrechthalten.
10 Und ihr werdet von dem Vorjährigen essen und das Vorjährige wegen des Neuen wegtun müssen.
11 Ich will meine Wohnung in eure Mitte setzen, und meine Seele soll euch nicht verabscheuen;
12 und ich will in eurer Mitte wandeln und euer Gott sein, und ihr sollt mein Volk sein.
13 Ich, der HERR, bin euer Gott, der ich euch aus dem Land Ägypten herausgeführt habe, damit ihr nicht mehr ihre Knechte sein solltet; und ich habe die Stangen eures Joches zerbrochen und euch aufrecht gehen lassen.
14 Wenn ihr mir aber nicht gehorcht und alle diese Gebote nicht tut,
15 und wenn ihr meine Satzungen missachtet und eure Seele meine Rechtsbestimmungen verabscheut, dass ihr nicht alle meine Gebote tut, sondern meinen Bund brecht,
16 so will auch ich euch dies tun: Ich will Schrecken, Schwindsucht und Fieberhitze über euch verhängen, sodass die Augen matt werden und die Seele verschmachtet. Ihr werdet euren Samen vergeblich aussäen, denn eure Feinde sollen [das Gesäte] essen.
17 Und ich will mein Angesicht gegen euch richten, dass ihr vor euren Feinden geschlagen werdet; und die euch hassen, sollen über euch herrschen, und ihr werdet fliehen, obwohl euch niemand jagt.
18 Wenn ihr mir aber auch dann noch nicht gehorcht, so will ich euch noch siebenmal mehr bestrafen um eurer Sünden willen,
19 und ich will euren harten Stolz brechen. Ich will euch den Himmel machen wie Eisen und die Erde wie Erz,
20 dass eure Kraft sich vergeblich verbraucht und euer Land seinen Ertrag nicht gibt und die Bäume des Landes ihre Früchte nicht bringen.
21 Wenn ihr euch mir aber noch weiter widersetzt und mir nicht gehorchen wollt, so will ich euch noch siebenmal mehr schlagen, entsprechend euren Sünden.
22 Und ich will wilde Tiere unter euch senden, die sollen euch eurer Kinder berauben und euer Vieh ausrotten und eure Zahl mindern, und eure Straßen sollen öde werden.
23 Wenn ihr euch aber dadurch noch nicht von mir züchtigen lasst, sondern euch mir widersetzt,
24 so will auch ich mich euch widersetzen und euch siebenfach schlagen um eurer Sünden willen.
25 Und ich will das Schwert über euch kommen lassen, das die Bundesrache vollzieht! Und wenn ihr euch dann in eure Städte zurückzieht, will ich die Pest unter euch senden und euch in die Hand eurer Feinde geben.
26 Wenn ich euch den Stab des Brotes zerbreche, dann werden zehn Frauen euer Brot in einem Ofen backen, und man wird euch das Brot nach dem Gewicht zuteilen; und ihr werdet es essen, aber nicht satt werden.
27 Wenn ihr euch aber auch dadurch noch nicht zum Gehorsam gegen mich bringen lasst, sondern euch mir widersetzt,
28 so will ich mich auch euch im Grimm widersetzen, ja, ich werde euch siebenfach strafen um eurer Sünden willen,
29 und ihr werdet das Fleisch eurer Söhne und das Fleisch eurer Töchter verzehren.
30 Und ich will eure Höhen vertilgen und eure Sonnensäulen abhauen und eure Leichname auf die Leichname eurer Götzen werfen, und meine Seele wird euch verabscheuen.
31 Und ich will eure Städte zu Ruinen machen und eure heiligen Stätten verwüsten und euren lieblichen Geruch nicht mehr riechen.
32 Und ich will das Land verwüsten, sodass eure Feinde, die darin wohnen werden, sich davor entsetzen sollen.
33 Euch aber will ich unter die Heidenvölker zerstreuen und das Schwert hinter euch her ziehen, sodass euer Land zur Wüste wird und eure Städte zu Ruinen.
34 Dann wird das Land seine Sabbate genießen, solange es verwüstet liegt und ihr im Land eurer Feinde seid. Ja, dann wird das Land ruhen und seine Sabbate genießen dürfen.
35 Solange es verwüstet liegt, wird es ruhen, weil es nicht ruhen konnte an euren Sabbaten, als ihr darin wohntet.
36 Und den Übriggebliebenen von euch will ich das Herz verzagt machen in den Ländern ihrer Feinde, sodass das Rascheln eines verwehten Blattes sie jagen wird; und sie werden davonfliehen, als jage sie ein Schwert, und fallen, ohne dass sie jemand verfolgt.
37 Und sie sollen einer über den anderen fallen wie vor dem Schwert, obgleich sie niemand jagt; und ihr werdet vor euren Feinden nicht standhalten können,
38 sondern ihr werdet unter den Heidenvölkern umkommen, und das Land eurer Feinde wird euch fressen.
39 Und die Übriggebliebenen von euch, die sollen wegen ihrer Schuld dahinschwinden in den Ländern eurer Feinde; und auch wegen der Schuld ihrer Väter sollen sie mit ihnen dahinschwinden.
40 Dann werden sie ihre Schuld und die Schuld ihrer Väter bekennen samt ihrer Untreue, die sie gegen mich begangen haben, und dass sie sich mir widersetzten,
41 weswegen auch ich mich ihnen widersetzte und sie in das Land ihrer Feinde brachte. Und wenn sich dann ihr unbeschnittenes Herz demütigt, sodass sie dann ihre Schuld annehmen,
42 so will ich an meinen Bund mit Jakob gedenken, und auch an meinen Bund mit Isaak und auch an meinen Bund mit Abraham, und ich will an das Land gedenken.
43 Aber das Land wird von ihnen verlassen sein, um seine Sabbate zu genießen, indem es ohne sie verwüstet liegt; sie aber werden ihre Schuld büßen, eben deshalb, weil sie meine Rechtsbestimmungen missachtet haben und ihre Seele meine Satzungen verabscheut hat.
44 Jedoch, auch wenn sie im Land der Feinde sein werden, so will ich sie nicht so verwerfen und sie nicht so verabscheuen, dass ich ein Ende mit ihnen mache oder meinen Bund mit ihnen breche; denn ich, der HERR, bin ihr Gott.
45 Und ich will zu ihren Gunsten an meinen ersten Bund gedenken, als ich sie aus dem Land Ägypten herausführte vor den Augen der Heidenvölker, um ihr Gott zu sein. Ich bin der HERR.
46 Das sind die Satzungen, die Rechtsbestimmungen und Gesetze, die der HERR auf dem Berg Sinai durch die Hand Moses gegeben hat, damit sie zwischen ihm und den Kindern Israels bestehen sollten.
1 Und der HERR redete zu Mose und sprach:
2 Rede zu den Kindern Israels und sage ihnen: Wenn jemand ein [besonderes] Gelübde tut, so sollst du ihre Seelen folgendermaßen schätzen für den HERRN:
3 Einen Mann vom zwanzigsten bis zum sechzigsten Lebensjahr sollst du auf 50 Schekel Silber schätzen nach dem Schekel des Heiligtums.
4 Ist es aber eine Frau, so sollst du sie auf 30 Schekel schätzen.
5 Wenn [die Person] zwischen fünf und zwanzig Jahren alt ist, dann sollst du sie auf 20 Schekel schätzen, wenn sie männlich ist, aber auf 10 Schekel, wenn sie weiblich ist.
6 Im Alter von einem Monat bis zu fünf Jahren sollst du sie auf 5 Schekel Silber schätzen, wenn sie männlich ist, aber auf 3 Schekel Silber, wenn sie weiblich ist.
7 Im Alter von 60 Jahren aber und darüber sollst du sie auf 15 Schekel schätzen, wenn sie männlich ist, und auf 10 Schekel, wenn sie weiblich ist.
8 Ist der Gelobende aber zu arm, um das von dir Geschätzte zu bezahlen, so soll man ihn vor den Priester stellen, und der Priester soll ihn schätzen; nach dem Verhältnis dessen, was seine Hand aufbringen kann, soll der Priester ihn schätzen.
9 Ist es aber ein Tier, von dem man dem HERRN ein Opfer darbringt, so soll alles, was man von diesem [Tier] dem HERRN gibt, heilig sein.
10 Man soll es nicht auswechseln noch vertauschen, ein gutes für ein schlechtes oder ein schlechtes für ein gutes; wenn es aber jemand auswechselt, ein Tier für das andere, so soll es samt dem zur Auswechslung bestimmten Tier [dem HERRN] heilig sein.
11 Ist es aber irgendein unreines Tier, von dem man dem HERRN kein Opfer darbringen darf, so soll man das Tier vor den Priester stellen;
12 und der Priester soll es schätzen, je nachdem es gut oder schlecht ist; und bei der Schätzung des Priesters soll es bleiben.
13 Will es aber jemand unbedingt wieder auslösen, so soll er den fünften Teil deiner Schätzung dazugeben.
14 Wenn jemand sein Haus als dem HERRN heilig weiht, so soll es der Priester schätzen, je nachdem es gut oder schlecht ist; und wie es der Priester schätzt, so soll es gelten.
15 Will es aber derjenige auslösen, der es geweiht hat, so soll er den fünften Teil der Schätzungssumme dazugeben; dann gehört es ihm.
16 Wenn jemand dem HERRN ein Stück Feld von seinem Eigentum weiht, so soll es von dir geschätzt werden nach dem Maß der Aussaat; der Raum für [die Aussaat von] einem Homer Gerste soll 50 Schekel Silber gelten.
17 Weiht er sein Feld vom Halljahr an, so soll es nach deiner Schätzung gelten.
18 Weiht er aber das Feld nach dem Halljahr, so soll der Priester ihm das Geld berechnen nach den übrigen Jahren bis zum nächsten Halljahr; das soll dann von deiner Schätzung abgezogen werden.
19 Wenn aber der, welcher das Feld geweiht hat, es unbedingt wieder auslösen will, so soll er den fünften Teil über die Schätzungssumme hinaus dazulegen, dann bleibt es sein Eigentum.
20 Will er aber das Feld nicht auslösen, oder wenn er das Feld einem anderen verkauft, so kann es nicht mehr ausgelöst werden;
21 sondern das Feld soll, wenn es im Halljahr frei ausgeht, dem HERRN heilig sein, wie ein mit dem Bann belegtes Feld; es fällt dem Priester als Eigentum zu.
22 Wenn aber jemand dem HERRN ein Stück Feld weiht, das er gekauft hat und das nicht zu seinen Eigentumsfeldern gehört,
23 so soll ihm der Priester den Betrag nach deiner Schätzung berechnen bis zum Halljahr, und er soll an demselben Tag den Schätzwert geben, als heilig für den HERRN.
24 Aber im Halljahr soll das Feld wieder an den zurückfallen, von dem er es erworben hatte, an denjenigen, dem das Land als sein Eigentum gehörte.
25 Alle deine Schätzung aber soll nach dem Schekel des Heiligtums erfolgen. Ein Schekel macht 20 Gera.
26 Doch soll niemand die Erstgeburt unter dem Vieh weihen, die dem HERRN schon als Erstgeburt gehört; es sei ein Rind oder ein Schaf: Es gehört dem HERRN.
27 Ist es aber ein unreines Tier, so soll man es auslösen nach deiner Schätzung und den fünften Teil darüber geben. Will man es nicht auslösen, so soll es nach deiner Schätzung verkauft werden.
28 Nur soll man kein mit dem Bann Belegtes, nichts, das jemand dem HERRN gebannt hat, von allem, was ihm gehört, es seien Menschen oder Vieh oder das Feld seines Eigentums, verkaufen oder auslösen; alles Gebannte ist dem HERRN hochheilig.
29 Man soll auch keinen mit dem Bann belegten Menschen auslösen, sondern er soll unbedingt getötet werden.
30 Alle Zehnten des Landes, sowohl von der Saat des Landes als auch von den Früchten der Bäume, gehören dem HERRN; sie sind dem HERRN heilig.
31 Will aber jemand etwas von seinem Zehnten auslösen, der soll den fünften Teil darüber geben.
32 Und was den ganzen Zehnten von Rindern und Schafen betrifft — von allem, was unter dem Hirtenstab hindurchgeht, soll jeweils das zehnte Tier dem HERRN heilig sein.
33 Man soll nicht untersuchen, ob es gut oder schlecht ist, man soll es auch nicht vertauschen; wenn es aber jemand irgendwie vertauscht, so soll es samt dem Vertauschten heilig sein und darf nicht ausgelöst werden.
34 Das sind die Gebote, die der HERR Mose aufgetragen hat an die Kinder Israels, auf dem Berg Sinai.
Die Darstellung des Erlösungsplans Gottes im Heiligtum
Der großartige und umfassende Erlösungsplan stellte Gott uns Menschen anhand eines Schaubildes, dem Heiligtum, dar. Das Heiligtum, eine nie endende Quelle für Erkenntnis, Weisheit und die Tiefen des unerforschlichen Gottes. In dem nachfolgenden Artikel sollen die...
Mose im Vergleich zu Jesus
Erstaunliches lässt sich entdecken, wenn man Mose und Jesus vergleicht. Beide haben mächtiges bewirkt, und das nicht nur wenn es um Befreiung ging. Schau selbst!
Der 5 verschiedenen Opfer im Alten Testament
EIne Übersicht über die verschiedenen Opferarten im Alten Testament.
Sündopfer, Schuldopfer, Speisopfer, Brandopfer und Friedensopfer.
6.Bibelstudie 8 – Die Versöhnung im Schatten und Vorbild
1. Was gebot Gott durch Mose dem Volk Israel? 2.Mo. 25,8„Und sie sollen mir ein Heiligtum machen, damit ich in ihrer Mitte wohne!“ 2. Was wurde in diesem Heiligtum geopfert? Hebr. 9,9„... in welcher Gaben und Opfer dargebracht werden.“ 3. Aus wie vielen Teilen bestand...
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